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Dies ist eine llms-full.txt -Datei, die von hoch entwickelten KI-Systemen (LLMs) zur Indizierung der Websites verwendet wird. # Law and Mediaton Christina Ehrhardt-Burns ## Beiträge ### [Blogbeiträge](https://law-and-mediation.de/blogbeitraege/) **Published:** Februar 10, 2026 **Author:** MZ-ommatic-2026 **Content:** - [ ](tel:+4967014424907) - [ ](mailto:christina@yourgreenadvocate.de) - [ ](https://www.instagram.com/yourgreenadvocate/?hl=de) # Rechtsbeiträge Aktuelle rechtliche Themen verständlich erklärt, eingeordnet und mit Blick auf die Praxis aufbereitet [](https://law-and-mediation.de/reform-zum-kindschaftsrecht-was-der-gesetzentwurf-zum-kimog-fuer-familien-bedeutet/) ![Kindschaftsrecht](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2026/07/AdobeStock_585685013-300x200.jpeg "Excited little girl learns to draw with a colour pencil in an art class - Law and Mediaton") ## [Reform zum Kindschaftsrecht: Was der Gesetzentwurf zum KiMoG für Familien bedeutet](https://law-and-mediation.de/reform-zum-kindschaftsrecht-was-der-gesetzentwurf-zum-kimog-fuer-familien-bedeutet/ "Reform zum Kindschaftsrecht: Was der Gesetzentwurf zum KiMoG für Familien bedeutet") [Christina Ehrhardt-Burns](https://law-and-mediation.de/author/christina-ehrhardt-burns/ "Posts by Christina Ehrhardt-Burns")20.07.2026 Das Kindschaftsrecht reformiert Sorgerecht und Umgangsrecht: besserer Schutz vor häuslicher Gewalt, mehr Rechte für Kinder, einfacheres gemeinsames Sorgerecht. [](https://law-and-mediation.de/anspruch-auf-herausgabe-des-kinderreisepasses/) ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2026/02/AdobeStock_159811911-300x200.jpeg "Mädchen zeigt deutschen Kinderreisepass - Law and Mediaton") ## [Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern](https://law-and-mediation.de/anspruch-auf-herausgabe-des-kinderreisepasses/ "Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern") [Christina Ehrhardt-Burns](https://law-and-mediation.de/author/christina-ehrhardt-burns/ "Posts by Christina Ehrhardt-Burns")18.02.2026 Nach einer Trennung entstehen häufig Unsicherheiten rund um das Umgangsrecht und die elterliche Sorge. Eine zentrale Frage lautet dabei: Wer darf den Reisepass des gemeinsamen Kindes verwahren – und unter welchen Voraussetzungen muss er herausgegeben werden? Hier finden Sie die wichtigsten rechtlichen Informationen zu diesem Thema. [](https://law-and-mediation.de/das-wechselmodell-im-familienrecht-rechtliche-grundlagen-und-voraussetzungen/) ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2026/02/AdobeStock_571231216-300x158.jpeg "Travel, luggage and mom packing with child in bedroom getting ready for trip. Helping hands, black family and young girl help mother pack clothes in suitcase for holiday, vacation and weekend away - Law and Mediaton") ## [Das Wechselmodell im Familienrecht: rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen](https://law-and-mediation.de/das-wechselmodell-im-familienrecht-rechtliche-grundlagen-und-voraussetzungen/ "Das Wechselmodell im Familienrecht: rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen") [Christina Ehrhardt-Burns](https://law-and-mediation.de/author/christina-ehrhardt-burns/ "Posts by Christina Ehrhardt-Burns")12.02.2026 Beim Wechselmodell beeinflussen Kindergeld, Unterhalt und Betreuung einander – was finanzielle Auswirkungen für beide Elternteile hat. Lassen Sie frühzeitig von mir überprüfen, wie Kindergeld und Unterhalt in Ihrem speziellen Fall rechtlich richtig verteilt werden können. [](https://law-and-mediation.de/einvernehmliche-scheidung-mit-klaren-absprachen-deutlich-kosten-sparen/) ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2026/02/AdobeStock_209371354-2-300x200.jpeg "A difficult negotiation - Law and Mediaton") ## [Einvernehmliche Scheidung: Mit klaren Absprachen deutlich Kosten sparen](https://law-and-mediation.de/einvernehmliche-scheidung-mit-klaren-absprachen-deutlich-kosten-sparen/ "Einvernehmliche Scheidung: Mit klaren Absprachen deutlich Kosten sparen") [Christina Ehrhardt-Burns](https://law-and-mediation.de/author/christina-ehrhardt-burns/ "Posts by Christina Ehrhardt-Burns")11.02.2026 Eine einvernehmliche Scheidung stellt den effektivsten Weg dar, eine Ehe rechtssicher zu beenden und dabei erheblich Kosten zu sparen. Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht zeige Ihnen, wie Sie durch Einigkeit Zeit, Geld und Nerven schonen können. --- ### [Reform zum Kindschaftsrecht: Was der Gesetzentwurf zum KiMoG für Familien bedeutet](https://law-and-mediation.de/reform-zum-kindschaftsrecht-was-der-gesetzentwurf-zum-kimog-fuer-familien-bedeutet/) **Published:** Juli 20, 2026 **Author:** Christina Ehrhardt-Burns **Excerpt:** Das Kindschaftsrecht reformiert Sorgerecht und Umgangsrecht: besserer Schutz vor häuslicher Gewalt, mehr Rechte für Kinder, einfacheres gemeinsames Sorgerecht. **Content:** Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 11. Mai 2026 den Referentenentwurf für ein Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG) vorgelegt. Das geplante Gesetz wäre die erste umfassende Reform zum Kindschaftsrecht seit der Kindschaftsrechtsreform von 1997 und hätte spürbare Folgen für getrennte Eltern, unverheiratete Paare und für Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Betroffen sind vor allem das Sorgerecht und das Umgangsrecht, die bislang in den §§ 1626 ff. BGB geregelt sind. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht fasse ich die wichtigsten geplanten Änderungen des KiMoG zusammen und ordne ein, was sie für Eltern und Kinder in der Praxis bedeuten könnten. [Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch](#kontakt) ## 1. Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt Kernstück des Entwurfs ist erstmals ein Gesamtkonzept zum Schutz vor häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren. Zwar müssen Familiengerichte häusliche Gewalt schon heute berücksichtigen, es fehlt bislang jedoch an ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen im Kindschaftsrecht. Geplant ist unter anderem: Die bisherige Wohlverhaltenspflicht des § 1684 Abs. 2 BGB soll durch eine Pflicht zur Rücksichtnahme ersetzt werden, die in Fällen häuslicher Gewalt und in anderen Fällen der Unzumutbarkeit ausdrücklich nicht gilt. - Häusliche Gewalt soll im Sinne der Istanbul-Konvention klar im Gesetz definiert werden und jede körperliche, sexuelle, psychische oder wirtschaftliche Gewalt zwischen den Elternteilen, gegenüber dem Kind oder innerhalb der Familie beziehungsweise des Haushalts erfassen. - Zum Wohl des Kindes soll ausdrücklich nicht nur der Schutz vor direkter Gewalt gegen das Kind gehören, sondern auch der Schutz vor **miterlebter** Gewalt. - Das Umgangsrecht mit dem Kind soll für einen Elternteil ausgeschlossen werden können, wenn dieser Gewalt gegen den anderen Elternteil ausgeübt hat und der Ausschluss geboten ist, um dessen körperliche Unversehrtheit zu schützen. Der Ausschluss knüpft an die bereits heute in § 1684 Abs. 4 BGB vorgesehene Möglichkeit an, das Umgangsrecht einzuschränken. - Die gesetzliche Vermutung des § 1626 Abs. 3 BGB, dass der Umgang mit beiden Elternteilen in der Regel dem Kindeswohl dient, soll in Fällen häuslicher Gewalt nicht gelten. - Familiengerichte sollen eine Umgangspflegschaft auch zum Schutz des gewaltbetroffenen Elternteils anordnen können und in Kinderschutzverfahren soziale Trainingskurse sowie Gewaltpräventionsberatungen anordnen dürfen. - Die bisherige Wohlverhaltenspflicht des § 1684 Abs. 2 BGB soll durch eine Pflicht zur Rücksichtnahme ersetzt werden, die in Fällen häuslicher Gewalt und in anderen Fällen der Unzumutbarkeit ausdrücklich nicht gilt. ## 2. Stärkung der Kinderrechte Kinder sollen in ihrer Rechtsposition gestärkt werden, insbesondere durch neue Mitbestimmungsrechte bei Sorgeerklärungen und bei bestimmten Vereinbarungen über Sorge und Umgang. Die einzelnen Aspekte des Kindeswohls sollen im Gesetz klarer geregelt werden und sich an der familiengerichtlichen Rechtsprechung sowie an der UN-Kinderrechtskonvention orientieren. Damit rückt das Recht der Kinder stärker in den Mittelpunkt des Kindschaftsrechts. [Kontaktieren Sie mich](#kontakt) ## 3. Erleichtertes gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern Eine praktisch besonders relevante Neuerung betrifft das gemeinsame Sorgerecht: Erkennen nicht miteinander verheiratete Eltern übereinstimmend die Vaterschaft an, sollen sie künftig ohne weitere Erklärung das gemeinsame Sorgerecht erhalten, sofern kein Elternteil widerspricht. Bislang sind hierfür nach § 1626a Abs. 1 BGB zusätzlich öffentlich beurkundete, übereinstimmende Sorgeerklärungen erforderlich. Das KiMoG würde den Weg zum gemeinsamen Sorgerecht damit für viele Eltern deutlich vereinfachen. ## 4. Partnerschaftliche Kinderbetreuung nach Trennung Getrenntlebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht sollen in ihrem jeweiligen Betreuungszeitraum über Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden dürfen. Die verschiedenen Betreuungsmodelle, also Residenzmodell, asymmetrisches Wechselmodell und symmetrisches (paritätisches) Wechselmodell, sollen erstmals im Gesetz benannt werden, ohne dass einem Modell von Gesetzes wegen Vorrang eingeräumt wird. Maßgeblich für das Sorgerecht und das Umgangsrecht bleibt das Wohl des Kindes im Einzelfall. ## 5. Vereinbarungen zu Sorge und Umgang Es soll gesetzlich klargestellt werden, dass Eltern untereinander oder mit Dritten Vereinbarungen zur Ausübung der Sorge und zum Umgang treffen können. Damit sollen einvernehmliche Lösungen gestärkt und Rechtssicherheit geschaffen werden, auch für Dritte, die regelmäßig bei Betreuung und Erziehung der Kinder unterstützen, etwa Großeltern bei der Abholung aus Kita oder Schule. ## 6. Bessere Systematisierung Das Kindschaftsrecht soll insgesamt neu strukturiert und verständlicher gefasst werden, um die Anwendung des Gesetzes in der Praxis zu erleichtern. Für viele Menschen wird der Zugang zum eigenen Recht dadurch einfacher. ## Stand des Verfahrens Der Referentenentwurf wurde am 11. Mai 2026 an die Länder und Verbände versandt. Die Frist zur Stellungnahme ist am 10. Juli 2026 abgelaufen. Das BMJV hat angekündigt, die eingegangenen Stellungnahmen nach Fristablauf auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Erste Verbände, etwa die Diakonie Deutschland und die Neue Richter\*innenvereinigung, haben ihre Stellungnahmen bereits eigenständig publiziert. Sie begrüßen die Reform überwiegend, üben aber auch Kritik im Detail, etwa an der Ausgestaltung einzelner Schutzregelungen als bloße Kannbestimmungen. Nach derzeitiger Planung könnte das Gesetz frühestens im Jahr 2027 in Kraft treten. Es handelt sich um einen Entwurf: Im weiteren Gesetzgebungsverfahren des Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes sind Änderungen möglich und zu erwarten. ## Was bedeutet das für Sie? Ob Trennung, Sorgerechtsfrage, Umgangsregelung oder Gewaltschutz: Die geplante Reform des Kindschaftsrechts wird die familienrechtliche Beratungspraxis erheblich verändern. Gerade beim Sorgerecht und beim Umgangsrecht kommt es auf den Einzelfall an. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht prüfe ich für Sie, welche Regelungen des KiMoG Ihre Situation als Elternteil betreffen und wie sich die Rechte Ihres Kindes am besten wahren lassen. Nehmen Sie Kontakt auf, damit wir Ihr Anliegen im Sinne des Kindeswohls klären können. Sorgerecht, Umgangsrecht oder Gewaltschutz: In familienrechtlichen Fragen zählt jeder Schritt. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht prüfe ich Ihre Situation und zeige Ihnen, welche Regelungen des KiMoG Sie und Ihr Kind betreffen. Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Rechte. [Kontaktieren Sie mich](#kontakt) ## FAQs – Häufig gestellte Fragen zum Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG) **Was ist das Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG)?** Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG) ist ein Referentenentwurf des BMJV vom 11. Mai 2026. Es wäre die erste umfassende Reform des Kindschaftsrechts seit 1997 und betrifft vor allem das Sorgerecht und das Umgangsrecht. Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz vor häuslicher Gewalt zu verbessern, die Rechte der Kinder zu stärken und das gemeinsame Sorgerecht nicht verheirateter Eltern zu erleichtern. Die maßgeblichen Regelungen finden sich in den §§ 1626 ff. BGB. **Ab wann soll das KiMoG gelten?** Der Entwurf befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Die Frist zur Stellungnahme für Länder und Verbände ist am 10. Juli 2026 abgelaufen. Nach derzeitiger Planung könnte das KiMoG frühestens im Jahr 2027 in Kraft treten. Da es sich um einen Entwurf handelt, sind im weiteren Verfahren Änderungen möglich. **Was ändert sich beim Sorgerecht nicht verheirateter Eltern?** Bislang benötigen nicht miteinander verheiratete Eltern für das gemeinsame Sorgerecht nach § 1626a Abs. 1 BGB öffentlich beurkundete Sorgeerklärungen. Künftig sollen sie das gemeinsame Sorgerecht bereits dann erhalten, wenn sie übereinstimmend die Vaterschaft anerkennen und kein Elternteil widerspricht. Für viele Eltern entfällt damit ein zusätzlicher Schritt. Das Kindschaftsrecht wird in diesem Punkt spürbar vereinfacht. **Wie schützt der Entwurf vor häuslicher Gewalt?** Der Entwurf enthält erstmals ein Gesamtkonzept zum Schutz vor häuslicher Gewalt. Häusliche Gewalt soll im Sinne der Istanbul-Konvention im Gesetz definiert werden und körperliche, sexuelle, psychische sowie wirtschaftliche Gewalt erfassen. Zum Wohl des Kindes soll ausdrücklich auch der Schutz vor miterlebter Gewalt gehören. Zudem sollen Familiengerichte weitergehende Schutzmaßnahmen anordnen können, etwa eine Umgangspflegschaft zum Schutz des betroffenen Elternteils. **Kann das Umgangsrecht wegen häuslicher Gewalt ausgeschlossen werden?** Ja. Nach dem Entwurf soll das Umgangsrecht mit dem Kind für einen Elternteil ausgeschlossen werden können, wenn dieser Gewalt gegen den anderen Elternteil ausgeübt hat und der Ausschluss zum Schutz von dessen körperlicher Unversehrtheit geboten ist. Der Ausschluss knüpft an die bereits heute in § 1684 Abs. 4 BGB vorgesehene Möglichkeit an. Außerdem soll die gesetzliche Vermutung des § 1626 Abs. 3 BGB, dass der Umgang mit beiden Elternteilen dem Kindeswohl dient, in Fällen häuslicher Gewalt nicht gelten. **Welche Betreuungsmodelle benennt das Gesetz?** Das Gesetz soll erstmals das Residenzmodell, das asymmetrische Wechselmodell und das symmetrische (paritätische) Wechselmodell ausdrücklich benennen. Keinem dieser Modelle wird von Gesetzes wegen ein Vorrang eingeräumt. Maßgeblich für das Sorgerecht und das Umgangsrecht bleibt das Wohl des Kindes im Einzelfall. Getrennte Eltern behalten damit Spielraum für eine an ihre Situation angepasste Betreuung. **Werden die Rechte der Kinder gestärkt?** Ja. Kinder sollen in ihrer Rechtsposition gestärkt werden, insbesondere durch neue Mitbestimmungsrechte bei Sorgeerklärungen und bei bestimmten Vereinbarungen über Sorge und Umgang. Die einzelnen Aspekte des Kindeswohls sollen im Gesetz klarer geregelt werden. Sie orientieren sich an der familiengerichtlichen Rechtsprechung und an der UN-Kinderrechtskonvention. Damit rückt das Recht der Kinder stärker in den Mittelpunkt des Kindschaftsrechts. **Was bedeutet die neue Pflicht zur Rücksichtnahme?** Die bisherige Wohlverhaltenspflicht des § 1684 Abs. 2 BGB soll durch eine Pflicht zur Rücksichtnahme zwischen den Elternteilen ersetzt werden. Beide Eltern sollen also aufeinander und auf die Belange des Kindes Rücksicht nehmen. In Fällen häuslicher Gewalt und in anderen Fällen der Unzumutbarkeit soll diese Pflicht ausdrücklich nicht gelten. So werden gewaltbetroffene Menschen nicht zu einem belastenden Zusammenwirken gezwungen. **Können Eltern eigene Vereinbarungen zu Sorge und Umgang treffen?** Ja. Der Entwurf stellt gesetzlich klar, dass Eltern untereinander oder mit Dritten Vereinbarungen zur Ausübung der Sorge und zum Umgang treffen können. Damit sollen einvernehmliche Lösungen gestärkt und Rechtssicherheit geschaffen werden. Das gilt auch für Dritte, die regelmäßig bei der Betreuung der Kinder unterstützen, etwa Großeltern. Das Umgangsrecht lässt sich so verlässlicher gestalten. **Wann sollte ich als Elternteil anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen?** Sobald das Sorgerecht oder das Umgangsrecht Ihres Kindes betroffen ist, ist anwaltliche Beratung sinnvoll. Das gilt besonders bei Trennung, bei Streit über die Betreuung oder in Fällen häuslicher Gewalt. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht prüfe ich für Sie, welche Regelungen des KiMoG Ihre Situation als Elternteil betreffen. Nehmen Sie Kontakt auf, damit wir Ihr Anliegen im Sinne des Kindeswohls klären können. ![Autoren-Avatar](https://secure.gravatar.com/avatar/3517ffcaee59b681eb974814257d898b21dfa045e8f9e29db12e43797afe2f21?s=300&d=mm&r=g) Christina Ehrhardt-Burns [Vollständige Bio ansehen](https://law-and-mediation.de/author/christina-ehrhardt-burns/) [ ](https://law-and-mediation.de/author/christina-ehrhardt-burns/) **Kategorien:** Blogbeiträge --- ### [Einvernehmliche Scheidung: Mit klaren Absprachen deutlich Kosten sparen](https://law-and-mediation.de/einvernehmliche-scheidung-mit-klaren-absprachen-deutlich-kosten-sparen/) **Published:** Februar 11, 2026 **Author:** Christina Ehrhardt-Burns **Excerpt:** Eine einvernehmliche Scheidung stellt den effektivsten Weg dar, eine Ehe rechtssicher zu beenden und dabei erheblich Kosten zu sparen. Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht zeige Ihnen, wie Sie durch Einigkeit Zeit, Geld und Nerven schonen können. **Content:** ## Gemeinsam zur fairen Lösung: So senkt eine einvernehmliche Scheidung die Verfahrenskosten Sie möchten sich scheiden lassen? Sind Sie sich über die wichtigsten Punkte einig? Die einvernehmliche Scheidung stellt den einfachsten Weg dar, eine Ehe rechtssicher zu beenden und dabei hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu vermeiden. Wenn beide Ehepartner kooperativ handeln und auf Streit verzichten, lässt sich das Scheidungsverfahren erheblich vereinfachen. Ich zeige Ihnen, wie Sie durch klare Absprachen, rechtzeitige Planung und gegenseitige Einigkeit Zeit, Geld und emotionale Belastungen reduzieren können, um Ihre Scheidung schnell und fair abzuschließen. [Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch](#kontakt) ## Einvernehmliche Scheidung: Der kostengünstigste Weg zur Scheidung Eine Scheidung muss weder teuer noch langwierig sein. Genau hier kommt die einvernehmliche Scheidung ins Spiel. Wenn beide Ehepartner die Trennung wünschen und sich bereits über die wesentlichen Folgen geeinigt haben, kann das Scheidungsverfahren erheblich vereinfacht werden. Der wesentliche Kostenvorteil liegt darin, dass Streitigkeiten vermieden werden. Jeder Konflikt bezüglich Unterhalt, Vermögen oder Kinder führt zu zusätzlichen Anträgen, höheren Verfahrenswerten und somit zu steigenden Gerichts- und Anwaltskosten. Eine einvernehmliche Scheidung verhindert genau dies und ist daher die kostengünstigste Form der Scheidung. ## Einigkeit führt zu Einsparungen: Bedingungen für geringe Scheidungskosten Um eine Scheidung einvernehmlich und kostengünstig durchzuführen, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Neben dem gesetzlich geforderten Trennungsjahr ist es insbesondere wichtig, dass keine strittigen Scheidungsfolgen vorliegen. Besonders kostenintensiv sind folgende Aspekte: - Unterhaltsfragen - Vermögensaufteilung und Zugewinn - Regelungen zu Hausrat und Ehewohnung - Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder Je mehr dieser Punkte außergerichtlich geklärt werden, desto geringer fallen die Gesamtkosten aus. Eine schriftliche Scheidungsfolgenvereinbarung sorgt dabei für Rechtssicherheit und verhindert kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen. [Kontaktieren Sie mich](#kontakt) ## Anwaltszwang? Doch keine doppelten Anwaltsgebühren Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht in Deutschland Anwaltszwang. Der Scheidungsantrag kann ausschließlich durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass beide Ehepartner zwingend einen eigenen Anwalt beauftragen müssen. Hier liegt ein erhebliches Einsparpotenzial: In vielen Fällen reicht es aus, wenn nur ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt. Der andere stimmt der Scheidung zu und verursacht keine eigenen Anwaltskosten. Bei entsprechender interner Kostenaufteilung zahlen letztlich beide Ehepartner nur einen Bruchteil dessen, was bei zwei Anwälten anfallen würde. ## „Gemeinsamer Anwalt“ als Weg zur Senkung der Kosten Obwohl ein Anwalt rechtlich stets nur eine Partei vertreten darf, wird umgangssprachlich von einem „gemeinsamen Anwalt“ gesprochen, wenn ich als Anwalt im gesamten Scheidungsverfahren für beide Parteien tätig werde. Dies hat folgende Auswirkungen auf die Kosten: - Es fällt lediglich eine Anwaltsgebühr an - Die Gerichtskosten erhöhen sich nicht durch zusätzliche Anträge - Das Verfahren bleibt einfach und übersichtlich Allerdings ist Voraussetzung, dass beide Ehepartner vollständig einverstanden sind und keine individuellen Interessen durchgesetzt werden müssen. Entsteht Streit, steigen die Kosten automatisch, oft erheblich. ## Konkrete Einsparungen: Ein einfaches Beispiel Die potenzielle finanzielle Ersparnis wird anhand eines vereinfachten Beispiels deutlich: Wenn ein Ehepaar gemeinsam ein monatliches Nettoeinkommen von etwa 4.800 Euro erzielt, ergibt sich ein Verfahrenswert von rund 14.400 Euro. Die daraus resultierenden Kosten für meinen Rechtsbeistand belaufen sich auf ungefähr 1.600 Euro zuzüglich Nebenkosten. Wenn ich als alleiniger Rechtsanwalt beauftragt werde und die Ehepartner die Kosten intern aufteilen, trägt jeder etwa 800 Euro. Beauftragen hingegen beide Ehepartner je einen eigenen Rechtsanwalt, verdoppeln sich die Anwaltskosten nahezu. Darüber hinaus: Sollten Unterhalt, Zugewinn oder andere Folgesachen gerichtlich geregelt werden, erhöhen sich zusätzlich die Gerichtskosten. Eine einvernehmliche Scheidung kann diese Mehrkosten entscheidend vermeiden. ## Ein zügiger Ablauf führt zudem zu Kosteneinsparungen. Zeit stellt einen wesentlichen Kostenfaktor im Scheidungsverfahren dar. Je länger das Verfahren dauert, desto höher ist in der Regel auch der finanzielle Aufwand. Eine einvernehmliche Scheidung kann wesentlich schneller abgeschlossen werden, weil: - keine streitigen Termine erforderlich sind - häufig ein einziger Gerichtstermin ausreicht - das Gericht keine umfangreichen Entscheidungen treffen muss Ohne Versorgungsausgleich kann ich eine einvernehmliche Scheidung teilweise bereits nach wenigen Monaten abschließen. Selbst mit Versorgungsausgleich ist sie in der Regel erheblich schneller als eine streitige Scheidung und somit insgesamt kostengünstiger. [Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch](#kontakt) ## Warum anwaltliche Beratung trotz Einsparungen bei den Kosten von Bedeutung ist Obwohl der Schwerpunkt eindeutig auf der Kostensenkung liegt, sollte man auf eine fundierte rechtliche Beratung nicht verzichten. Insbesondere bei der einvernehmlichen Scheidung besteht die Gefahr, aus Kostengründen auf sinnvolle Regelungen zu verzichten. Ich sorge dafür, dass: - Einsparpotenziale genutzt werden - rechtliche Risiken vermieden werden - faire und ausgewogene Vereinbarungen entstehen So sparen meine Mandantinnen und Mandanten nicht nur kurzfristig Geld, sondern vermeiden auch kostspielige Folgekonflikte in der Zukunft. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Scheidung zügig, gerecht und kosteneffizient zu gestalten. Ich zeige Ihnen, wie Sie durch Einigkeit und klare Vereinbarungen bares Geld sparen können. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin zur einvernehmlichen Scheidung. [Kontaktieren Sie mich](#kontakt) ![Autoren-Avatar](https://secure.gravatar.com/avatar/3517ffcaee59b681eb974814257d898b21dfa045e8f9e29db12e43797afe2f21?s=300&d=mm&r=g) Christina Ehrhardt-Burns [Vollständige Bio ansehen](https://law-and-mediation.de/author/christina-ehrhardt-burns/) [ ](https://law-and-mediation.de/author/christina-ehrhardt-burns/) **Kategorien:** Blogbeiträge --- ### [Das Wechselmodell im Familienrecht: rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen](https://law-and-mediation.de/das-wechselmodell-im-familienrecht-rechtliche-grundlagen-und-voraussetzungen/) **Published:** Februar 12, 2026 **Author:** Christina Ehrhardt-Burns **Excerpt:** Beim Wechselmodell beeinflussen Kindergeld, Unterhalt und Betreuung einander – was finanzielle Auswirkungen für beide Elternteile hat. Lassen Sie frühzeitig von mir überprüfen, wie Kindergeld und Unterhalt in Ihrem speziellen Fall rechtlich richtig verteilt werden können. **Content:** ## Wechselmodell bei getrennten Eltern: Wann ist es rechtlich möglich? Das Wechselmodell gewinnt im Familienrecht zunehmend an Bedeutung. Es ermöglicht getrennt lebenden Eltern, die Betreuung ihres Kindes nahezu gleichberechtigt zu übernehmen und die Verantwortung im Alltag partnerschaftlich zu teilen. Dennoch stellt sich für viele Familien die Frage, unter welchen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dieses Betreuungsmodell umgesetzt werden kann. In diesem Rechtsbeitrag erhalten Sie einen fundierten Überblick über das Wechselmodell im Familienrecht. Ich erläutere die unterschiedlichen Ausgestaltungen des Wechselmodells, zeige auf, welche rechtlichen Maßstäbe gelten und welche praktischen Anforderungen an Eltern und Kind gestellt werden. [Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch](#kontakt) ## Gesetzliche Basis: Wohl des Kindes und das Recht auf Umgang Im Familienrecht steht das Wohl des Kindes im Zentrum aller gerichtlichen Entscheidungen. Maßgeblich ist § 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB, der besagt, dass der regelmäßige Umgang eines Kindes mit beiden Elternteilen dessen körperliche, geistige und seelische Entwicklung fördert. Eine explizite gesetzliche Regelung zur genauen zeitlichen Ausgestaltung des Umgangsrechts existiert jedoch nicht. Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet und die Entscheidung den Familiengerichten überlassen. Diese prüfen in jedem Einzelfall, welche Betreuungsform am besten den Bedürfnissen des Kindes gerecht wird. In meiner praxis im Familienrecht ist das sogenannte Residenzmodell nach wie vor die am häufigsten gewählte Betreuungsform. Hierbei lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil. Der andere Elternteil übt sein Umgangsrecht üblicherweise an Wochenenden, Feiertagen oder während der Schulferien aus. Dieses Modell schafft klare organisatorische Strukturen und einen stabilen Lebensmittelpunkt. Gleichzeitig kann es jedoch dazu führen, dass der umgangsberechtigte Elternteil weniger in den schulischen und alltäglichen Lebensbereich des Kindes integriert ist. Als Alternative hat sich in den letzten Jahren zunehmend das Wechselmodell etabliert. Bei dieser Betreuungsform verbringt das Kind nahezu gleich lange Zeiträume in beiden Haushalten. Ziel ist eine möglichst gleichwertige Teilhabe beider Eltern am Alltag des Kindes. Dadurch können sowohl die emotionale Bindung zu Mutter und Vater gestärkt als auch Verantwortlichkeiten gleichmäßiger verteilt werden. Aus meiner Sicht als Rechtsanwalt kann das Wechselmodell erhebliche Vorteile für das Kindeswohl bieten. Es unterstützt die gleichberechtigte Wahrnehmung elterlicher Verantwortung, fördert stabile Beziehungen zu beiden Elternteilen und kann Streitigkeiten über Umgangszeiten minimieren. Voraussetzung ist jedoch, dass bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere: - eine ausreichende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern - eine räumliche Nähe der Haushalte - stabile persönliche Verhältnisse - die Bereitschaft beider Eltern, das Kind nicht in Loyalitätskonflikte zu bringen Sind diese Voraussetzungen gegeben, ziehen Familiengerichte das Wechselmodell zunehmend als kindeswohlgerechte Lösung in Betracht. Letztlich bleibt jedoch jede Entscheidung eine individuelle Abwägung, bei der die Bedürfnisse und das Wohl des betroffenen Kindes im Vordergrund stehen. Ob das Wechselmodell in Ihrem spezifischen Fall dem Kindeswohl dient, ist von zahlreichen rechtlichen und tatsächlichen Aspekten abhängig. Lassen Sie sich von mir, Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht, individuell beraten und finden Sie heraus, welche Betreuungsregelung die optimale Lösung für Ihr Kind darstellt. ## Formen des Wechselmodells: Nestmodell und Pendelmodell Das Wechselmodell kann in der familienrechtlichen Praxis unterschiedlich gestaltet werden. Im Wesentlichen haben sich zwei Varianten etabliert, die jeweils spezifische organisatorische und persönliche Anforderungen an die Eltern stellen. Am häufigsten wird das sogenannte Pendelmodell angewendet. Hier wechselt das Kind in festgelegten Intervallen – beispielsweise im Wochen- oder Zweiwochenrhythmus – zwischen den Haushalten der Mutter und des Vaters. Diese Ausgestaltung gilt als vergleichsweise praktikabel, da klare Zeitstrukturen bestehen und beide Elternteile gleichwertig in Schule, Freizeit und Alltag integriert sind. Damit dieses Modell funktioniert, sollten die Wohnungen jedoch nicht weit voneinander entfernt liegen. Ebenso ist eine verlässliche, sachliche Kommunikation zwischen den Eltern unerlässlich, um Abstimmungen reibungslos zu gestalten. Wesentlich seltener wird das sogenannte Nestmodell angewendet. In diesem Fall bleibt das Kind dauerhaft in einer festen Wohnung, während die Eltern sich bei der Betreuung abwechseln und jeweils zeitweise in die sogenannte „Kinderwohnung“ ziehen. Für das Kind bedeutet dies ein hohes Maß an Kontinuität, da sein gewöhntes Umfeld unverändert bleibt und es keinen Wohnortwechsel erlebt. In rechtlicher und praktischer Hinsicht ist das Nestmodell jedoch anspruchsvoll. Die Eltern müssen neben der gemeinsamen Wohnung für das Kind jeweils eigenen Wohnraum für ihre betreuungsfreien Zeiten bereitstellen. Das führt regelmäßig zu erheblichen finanziellen Belastungen. Zudem erfordert diese Betreuungsform ein besonders hohes Maß an Kooperationsbereitschaft, Vertrauen und organisatorischer Abstimmung. Aus diesen Gründen kommt das Nestmodell meist nur dann in Betracht, wenn die Eltern sowohl persönlich als auch wirtschaftlich entsprechend gut aufgestellt sind. sorgt dabei für Rechtssicherheit und verhindert kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen. Das Wechselmodell erfordert mehr als nur den guten Willen. Lassen Sie sich in einer persönlichen familienrechtlichen Beratung informieren, ob und wie ich Ihre Argumente überzeugend präsentieren kann. [Kontaktieren Sie mich](#kontakt) ## Kindeswohl im Mittelpunkt: Maßstäbe der Gerichte beim Wechselmodell Bei der gerichtlichen Entscheidung über die Anordnung eines Wechselmodells steht das Kindeswohl im Mittelpunkt der familienrechtlichen Prüfung. Das Familiengericht führt eine umfassende Abwägung durch und berücksichtigt sowohl die individuellen Bedürfnisse des Kindes als auch die persönlichen und organisatorischen Gegebenheiten der Eltern. **Erziehungseignung der Eltern** Ein entscheidender Prüfungsmaßstab ist die Erziehungsfähigkeit beider Elternteile. Wichtig ist, ob Mutter und Vater bereit und in der Lage sind, das Kind verantwortungsvoll zu betreuen, seine Entwicklung zu fördern und es altersgerecht im Alltag zu begleiten. Beide Eltern müssen zuverlässig handeln, Strukturen schaffen und auf die Bedürfnisse des Kindes angemessen eingehen können. Das Wechselmodell setzt voraus, dass die Verantwortung tatsächlich von beiden Seiten tragfähig übernommen werden kann. **Bindungen des Kindes zu beiden Elternteilen** Von erheblicher Bedeutung sind auch die emotionalen Beziehungen des Kindes zu Mutter und Vater. Das Gericht prüft, ob stabile und belastbare Bindungen bestehen und ob diese durch eine paritätische Betreuung gefestigt oder weiterentwickelt werden können. Ziel ist es, dem Kind einen möglichst gleichwertigen und kontinuierlichen Kontakt zu beiden Eltern zu ermöglichen, ohne bestehende Bindungen zu gefährden. **Kontinuitätsgrundsatz und Stabilität** Ein weiterer zentraler Aspekt ist der sogenannte Kontinuitätsgrundsatz. Kinder benötigen verlässliche Strukturen, feste Abläufe und ein stabiles soziales Umfeld. Daher wird untersucht, ob das Wechselmodell mit schulischen Verpflichtungen, Kindergarten, Freizeitaktivitäten und Freundeskreis vereinbar ist. Auch die räumliche Nähe der elterlichen Haushalte sowie klar geregelte Betreuungsrhythmen spielen hierbei eine wichtige Rolle. Das Modell darf nicht zu organisatorischer Überforderung oder ständigen Umbrüchen führen. **Berücksichtigung des Kindeswillens** Je nach Alter und Reifegrad wird auch der Wille des Kindes in die Entscheidung einbezogen. Äußert das Kind nachvollziehbar und eigenständig einen Wunsch hinsichtlich der Betreuungsform, wird dieser im Rahmen der gerichtlichen Gesamtabwägung berücksichtigt. Der Kindeswille ist jedoch kein allein ausschlaggebendes Kriterium, sondern ein Baustein innerhalb der umfassenden Kindeswohlprüfung. Letztlich erfolgt die Entscheidung stets einzelfallbezogen. Maßgeblich ist, welche Betreuungsform unter Berücksichtigung aller Umstände die bestmögliche Entwicklung und Stabilität des Kindes gewährleistet. ## Kindesunterhalt im Wechselmodell: Wer übernimmt die finanzielle Verantwortung? Das gesetzliche Unterhaltsrecht geht grundsätzlich davon aus, dass getrennt lebende Eltern ein Residenzmodell praktizieren. Demnach erfüllt ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung des Kindes in Form des sogenannten Naturalunterhalts, während der andere Elternteil Barunterhalt leistet. Diese klare Rollenverteilung bildet die gesetzliche Grundlage der §§ 1601 ff. BGB und ist auf den Fall zugeschnitten, dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt überwiegend bei einem Elternteil hat. Wenn das Kind hauptsächlich bei der Mutter oder dem Vater lebt, übernimmt dieser Elternteil die tägliche Pflege, Erziehung und Versorgung und kommt damit seiner Unterhaltspflicht durch tatsächliche Betreuung nach. Der andere Elternteil ist im Gegenzug zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Dieses System stößt jedoch dort an seine Grenzen, wo Eltern eine gleichwertige Betreuung im Sinne eines Wechselmodells praktizieren. Ein echtes Wechselmodell liegt vor, wenn beide Eltern das Kind annähernd hälftig betreuen und Verantwortung im Alltag übernehmen. In einer solchen Konstellation kann nicht mehr ohne Weiteres zwischen betreuendem und barunterhaltspflichtigem Elternteil unterschieden werden. Vielmehr haften beide Eltern anteilig entsprechend ihren jeweiligen Einkommensverhältnissen für den gesamten Kindesunterhalt. Die Berechnung gestaltet sich dadurch deutlich komplexer, da sowohl die Betreuungsleistungen als auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beider Eltern in die Gesamtbetrachtung einfließen müssen. Gesetzlich ist nicht festgelegt, ab welcher konkreten Betreuungsquote ein echtes Wechselmodell anzunehmen ist. Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung hat bislang keine starren Prozentgrenzen definiert. Maßgeblich ist vielmehr eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. Dabei kommt es nicht allein auf die zeitliche Aufteilung an, sondern ebenso auf die Qualität der Betreuung. Entscheidend ist, ob beide Eltern in vergleichbarem Umfang organisatorische und erzieherische Verantwortung übernehmen, etwa bei Arztterminen, schulischen Angelegenheiten oder der Gestaltung von Freizeitaktivitäten. Von einem unechten Wechselmodell spricht man hingegen, wenn ein Elternteil zwar deutlich mehr Umgang ausübt, als im klassischen Residenzmodell üblich, die Hauptverantwortung jedoch weiterhin bei einem Elternteil verbleibt. Häufig wird in der Praxis eine Betreuungsverteilung von etwa einem Drittel zu zwei Dritteln als Orientierung herangezogen. In solchen Fällen bleibt das gesetzliche Unterhaltssystem grundsätzlich bestehen, kann jedoch Anpassungen erfahren. Insbesondere kann eine Reduzierung des Barunterhalts in Betracht kommen, wenn der umgangsberechtigte Elternteil in erheblichem Umfang zusätzliche Betreuungsleistungen erbringt. Letztlich erfordert jede unterhaltsrechtliche Beurteilung eine sorgfältige Prüfung der tatsächlichen Betreuungssituation und der wirtschaftlichen Verhältnisse beider Elternteile.blich. ## Unterhaltsvereinbarung im echten Wechselmodell Im **echten Wechselmodell** kümmern sich beide Elternteile nahezu gleichwertig um ihr Kind, sowohl in Bezug auf die Zeit als auch auf die Organisation. Da beide Elternteile in gleichem Maße Naturalunterhalt leisten, sind sie auch gemeinsam zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Die übliche Unterscheidung zwischen dem betreuenden und dem barunterhaltspflichtigen Elternteil, wie sie im Residenzmodell zu finden ist, trifft hier nicht zu. Die Berechnung des Kindesunterhalts erfolgt in mehreren Schritten und gestaltet sich deutlich komplexer als im Residenzmodell. Der Ausgangspunkt sind die **zusammengefassten bereinigten Nettoeinkünfte beider Elternteile**. Auf dieser Grundlage wird der gesamte Unterhaltsbedarf des Kindes regelmäßig anhand der **Düsseldorfer Tabelle** ermittelt. Zudem werden angemessene Mehrkosten berücksichtigt, die durch das Wechselmodell entstehen können. Dazu zählen insbesondere: - erhöhte Wohnkosten für zwei kindgerechte Haushalte - zusätzliche Fahrt- und Organisationskosten - gegebenenfalls doppelte Anschaffungen für den täglichen Bedarf Im Anschluss werden die **Haftungsanteile der Eltern im Verhältnis ihrer Einkommen** zueinander ermittelt. Nach Abzug des jeweils angemessenen Selbstbehalts ergibt sich häufig eine Ausgleichspflicht des wirtschaftlich leistungsfähigeren Elternteils. Dieser muss dann den Differenzbetrag an den anderen Elternteil zahlen, sodass sich die Unterhaltslast gemäß der Einkommensverhältnisse verteilt. Ein praktisches Problem beim echten Wechselmodell ist oft die **Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen**. Bei alleiniger Sorge hat der sorgeberechtigte Elternteil die Möglichkeit, die Ansprüche des Kindes ohne Schwierigkeiten geltend zu machen. In der Praxis liegt jedoch häufig gemeinsames Sorgerecht vor. Wenn sich das Kind in gleichwertiger Obhut beider Eltern befindet, fehlt es an einer klaren gesetzlichen Regelung zur Vertretung bei der Geltendmachung des Kindesunterhalts. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, einen Ergänzungspfleger zu bestellen oder eine gerichtliche Entscheidung einzuholen, die einem Elternteil die Befugnis zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche überträgt. ## Unterhaltsberechnung beim unechten Wechselmodell Die Berechnung des Unterhalts beim **unechten Wechselmodell** ist aus familären rechtlichen Gesichtspunkten besonders herausfordernd. Obwohl ein Elternteil deutlich mehr Umgang hat als im traditionellen Residenzmodell, bleibt die rechtliche Grundstruktur unverändert: Das hauptsächlich betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht weiterhin durch Betreuung (Naturalunterhalt), während das weniger betreuende Elternteil ausschließlich zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet ist. Dies gilt selbst dann, wenn der tatsächliche Betreuungsumfang bereits stark an ein echtes Wechselmodell erinnert. Insbesondere in solchen Grenzfällen wird die gesetzliche Regelung oftmals als unausgewogen wahrgenommen. Das weniger betreuende Elternteil hat häufig einen erheblichen zeitlichen, organisatorischen und finanziellen Aufwand, bleibt jedoch rechtlich weiterhin voll zur Zahlung des Barunterhalts verpflichtet. Eine gleichmäßige Verteilung der Unterhaltslast, wie sie beim echten Wechselmodell erfolgt, findet hier grundsätzlich nicht statt. **Anpassungen beim Barunterhalt sind zwar möglich, jedoch nur innerhalb enger Grenzen.** Zusätzliche Aufwendungen im Rahmen eines erweiterten Umgangs können in bestimmten Fällen unterhaltsmindernd berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere Sachleistungen, die den Bedarf des Kindes unmittelbar decken und den betreuenden Elternteil tatsächlich entlasten. In der Praxis geschieht dies beispielsweise durch: - eine Einstufung in eine niedrigere Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle - den Verzicht auf eine im Einzelfall mögliche Höherstufung - die teilweise Berücksichtigung konkreter Mehrkosten Diese Anpassungen stoßen jedoch an klare rechtliche Grenzen. Der gesetzliche Mindestunterhalt darf grundsätzlich nicht unterschritten werden. Zudem wird der zusätzliche Betreuungsaufwand des barunterhaltspflichtigen Elternteils häufig nur begrenzt anerkannt, sodass eine vollständige finanzielle Entlastung in der Regel nicht erreicht wird. Letztlich darf der erweiterte Umgang auch nicht dazu führen, dass gegen die eigene Erwerbsobliegenheit verstoßen wird. Das bedeutet, dass ich meine Erwerbstätigkeit nicht einschränken darf, um mehr Umgang zu ermöglichen, wenn dadurch meine Unterhaltsfähigkeit beeinträchtigt wird. Insgesamt wird deutlich, dass das unechte Wechselmodell unterhaltsrechtlich eine komplexe und oft konfliktbeladene Konstellation darstellt, die stets einer sorgfältigen Einzelfallprüfung bedarf. [Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch](#kontakt) ## Kindergeld im Wechselmodell: Wem steht es zu? Auch beim **Wechselmodell** orientiert sich die Regelung zum Kindergeld an den etablierten unterhaltsrechtlichen Prinzipien. Wie im Residenzmodell wird das Kindergeld grundsätzlich zur Hälfte aufgeteilt: Eine Hälfte dient der Vergütung der Betreuungsleistung, während die andere Hälfte auf den Barunterhalt angerechnet wird. Da im Wechselmodell beide Elternteile das Kind in ähnlichem Maße betreuen, steht ihnen auch der sogenannte Betreuungsanteil des Kindergeldes je zur Hälfte zu. Die zweite Hälfte, die unterhaltsrechtlich dem Barunterhalt zugeordnet wird, ist hingegen entsprechend der jeweiligen Haftungsquote zu verteilen. Entscheidend ist daher, in welchem Verhältnis die Eltern – insbesondere im echten Wechselmodell – für den Barunterhalt aufzukommen haben. Dabei sind die Einkommensverhältnisse und die daraus resultierende anteilige Unterhaltspflicht maßgeblich. In der praktischen Umsetzung kommt es jedoch häufig zu Konflikten. Nicht selten erhält ein Elternteil das Kindergeld in voller Höhe, obwohl tatsächlich eine gleichwertige Betreuung erfolgt. Dies führt allerdings nicht dazu, dass dieser Elternteil wirtschaftlich allein begünstigt bleibt. Vielmehr ist in solchen Fällen eine unterhaltsrechtliche Verrechnung vorzunehmen. Auf diesem Weg wird sichergestellt, dass das Kindergeld gemäß der tatsächlichen Betreuungs- und Haftungsverhältnisse gerecht zwischen den Eltern verteilt wird und keine einseitige Belastung entsteht.t nur kurzfristig Geld, sondern vermeiden auch kostspielige Folgekonflikte in der Zukunft. Beim Wechselmodell beeinflussen Kindergeld, Unterhalt und Betreuung einander – was finanzielle Auswirkungen für beide Elternteile hat. Lassen Sie frühzeitig von mir überprüfen, wie Kindergeld und Unterhalt in Ihrem speziellen Fall rechtlich richtig verteilt werden können. [Kontaktieren Sie mich](#kontakt) ![Autoren-Avatar](https://secure.gravatar.com/avatar/3517ffcaee59b681eb974814257d898b21dfa045e8f9e29db12e43797afe2f21?s=300&d=mm&r=g) Christina Ehrhardt-Burns [Vollständige Bio ansehen](https://law-and-mediation.de/author/christina-ehrhardt-burns/) [ ](https://law-and-mediation.de/author/christina-ehrhardt-burns/) **Kategorien:** Blogbeiträge --- ### [Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern](https://law-and-mediation.de/anspruch-auf-herausgabe-des-kinderreisepasses/) **Published:** Februar 18, 2026 **Author:** Christina Ehrhardt-Burns **Excerpt:** Nach einer Trennung entstehen häufig Unsicherheiten rund um das Umgangsrecht und die elterliche Sorge. Eine zentrale Frage lautet dabei: Wer darf den Reisepass des gemeinsamen Kindes verwahren – und unter welchen Voraussetzungen muss er herausgegeben werden? Hier finden Sie die wichtigsten rechtlichen Informationen zu diesem Thema. **Content:** ## Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrenntlebenden Eltern Kindesentführungen durch den eigenen Elternteil sind in Deutschland leider keine Seltenheit mehr und nehmen nach der Trennung der Eltern stetig zu. Im Jahr 2018 wurden allein in Deutschland 241 Rückführungsanträge für Kinder unter 16 Jahren gestellt. Oft bleibt der nichtberechtigte Vater oder die Mutter mit dem Kind nach dem Urlaub einfach im Ausland oder bringt das Kind dauerhaft in das Heimatland des jeweiligen Elternteils. Erfahren Sie mehr über die steigende Zahl dieser Fälle und wie betroffene Eltern handeln können. [Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch](#kontakt) ## Zu welchem Zeitpunkt ist die Herausgabe des Reisepasses des Kindes erforderlich? Im Familienrecht steht das Wohl des Kindes im Zentrum aller gerichtlichen Entscheidungen. Maßgeblich ist § 1626 Unter welchen Voraussetzungen kann ein Elternteil verlangen, dass ihm der Reisepass des gemeinsamen Kindes dauerhaft überlassen wird? Mit dieser Frage habe ich mich kürzlich befasst. Im konkreten Fall verlangte eine aus Kamerun stammende Asylbewerberin vom Kindesvater die Herausgabe des Reisepasses. Eine ausdrückliche Regelung im Familienrecht existiert für diesen Fall nicht. Dennoch lässt sich ein Anspruch auf Herausgabe aus einer analogen Anwendung der §§ 1632 Abs. 1 und 1684 Abs. 2 BGB herleiten. Diese Vorschriften dienen dem Schutz des Sorge- und Umgangsrechts. Sie stellen sicher, dass der jeweils berechtigte Elternteil seine Verantwortung für das Kind ungestört und unter Beachtung des Kindeswohls wahrnehmen kann. Dazu gehört nicht nur der tatsächliche Aufenthalt des Kindes, sondern auch die Möglichkeit, den Alltag praktisch zu organisieren. In diesem Zusammenhang sind neben Kleidung und Schulsachen auch notwendige Dokumente – insbesondere der Reisepass – herauszugeben, sofern sie zur Ausübung der Personensorge oder des Umgangs erforderlich sind. Entscheidend ist daher, ob die Vorenthaltung des Reisepasses die Wahrnehmung der elterlichen Rechte konkret beeinträchtigt. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der betreffende Elternteil auf das Dokument angewiesen ist, um Reisen zu unternehmen, aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten zu klären oder behördliche Vorgänge zu erledigen, die das Kind betreffen. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Lebensmittelpunkt des Kindes. Befindet sich das Kind überwiegend im Haushalt eines Elternteils, spricht vieles dafür, dass dieser sogenannte Obhutselternteil im Besitz aller wesentlichen Unterlagen sein muss. § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB verdeutlicht, dass der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, die Angelegenheiten des täglichen Lebens eigenständig regeln darf. Dazu gehört regelmäßig auch die Verwahrung wichtiger Papiere. Übernimmt ein Elternteil die tatsächliche Hauptverantwortung für Betreuung und Versorgung, kann er daher grundsätzlich verlangen, dass ihm der Reisepass des Kindes dauerhaft überlassen wird – jedenfalls dann, wenn keine konkreten Gründe entgegenstehen und das Kindeswohl nicht gefährdet ist. ## Unter welchen Umständen kann die Aushändigung des Reisepasses verweigert werden? Es gibt allerdings Konstellationen, in denen die Herausgabe des Reisepasses rechtlich verweigert werden darf. Ein Zurückbehaltungsrecht kommt insbesondere dann in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Kind dauerhaft und unter Missachtung der gemeinsamen elterlichen Sorge ins Ausland verbracht werden könnte. In einer solchen Situation darf der Kinderreisepass vorübergehend einbehalten werden, um das Kindeswohl zu schützen. Nicht ausreichend ist hingegen die bloße Tatsache, dass Mutter oder Vater aus dem Ausland stammt oder eine enge emotionale Bindung zum Herkunftsland unterhält. Auch kulturelle oder familiäre Verbindungen ins Ausland begründen für sich genommen keine konkrete Entführungsgefahr. Lebt der betreffende Elternteil erkennbar stabil im Inland, etwa aufgrund einer laufenden Ausbildung, eines festen Arbeitsplatzes oder eines gesicherten Aufenthaltsstatus, spricht dies regelmäßig gegen die Annahme, er werde mit dem Kind ins Ausland fliehen. Anders kann die Lage zu beurteilen sein, wenn objektive Umstände hinzutreten. Eine Entführungsgefahr kann insbesondere dann bejaht werden, wenn - der Elternteil ausdrücklich mit einer Ausreise gegen den Willen des anderen gedroht hat, - im Rahmen eines eskalierenden Konflikts eine Entführung konkret angekündigt wurde oder - es bereits in der Vergangenheit einen Entführungsversuch oder vergleichbare Vorfälle gegeben hat. Entscheidend ist stets eine sorgfältige Einzelfallprüfung. Die Herausgabe des Reisepasses darf nur dann verweigert werden, wenn belastbare, objektiv nachvollziehbare Hinweise auf eine tatsächliche Entführungsgefahr vorliegen. Bloße Vermutungen oder allgemeine Befürchtungen genügen hierfür nicht. Haben Sie Angst vor einer Kindesentführung? Als Rechtsanwalt für Familienrecht berate ich Sie gerne. Ich nehme Ihre Sorgen ernst und habe stets das Kindeswohl vor Augen! [Kontaktieren Sie mich](#kontakt) ## Welche Ansprüche haben Elternteile, wenn das Kind nicht bei ihnen wohnt? Wie ist die Rechtslage, wenn nicht der hauptsächlich betreuende Elternteil den Reisepass verlangt, sondern der umgangsberechtigte Elternteil – etwa wenn ich als Vater mit meinem Kind, dessen Lebensmittelpunkt bei der Mutter liegt, eine Urlaubsreise unternehmen möchte? Grundsätzlich fällt eine übliche Urlaubsreise während der Umgangszeit unter die sogenannte „tatsächliche Betreuung“ im Sinne des § 1687 Abs. 1 Satz 4 BGB. Das bedeutet: Der Elternteil, der sich gerade im Rahmen des geregelten Umgangs um das Kind kümmert, darf die Alltagsgestaltung eigenverantwortlich bestimmen. Dazu gehört regelmäßig auch die Entscheidung, ob innerhalb dieses Zeitraums eine Reise unternommen wird. Findet der Umgang beispielsweise von Freitag bis Sonntag statt, darf in diesem Zeitraum auch eine Wochenendreise erfolgen. Voraussetzung ist, dass sich die Reise im Rahmen der bestehenden Umgangsregelung bewegt und keine weitergehenden, grundlegenden Entscheidungen berührt. Anders ist die Situation zu bewerten, wenn die Reise eine „Angelegenheit von erheblicher Bedeutung“ darstellt (§ 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB). Dies kann etwa der Fall sein, wenn - für das Zielland eine offizielle Reisewarnung besteht, - eine Schulbeurlaubung erforderlich ist oder - besondere gesundheitliche Risiken bestehen, etwa notwendige Impfungen mit nicht unerheblichen Nebenwirkungen. In solchen Konstellationen bedarf es der Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet das Familiengericht, welchem Elternteil die Entscheidungsbefugnis übertragen wird. Handelt es sich hingegen um eine übliche, unproblematische Urlaubsreise innerhalb Europas oder in ein vergleichbar sicheres Land, die keine schulischen oder gesundheitlichen Besonderheiten aufwirft, darf sie im Rahmen des Umgangsrechts durchgeführt werden. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Herausgabe des Reisepasses für die Dauer der Reise. Der betreuende Elternteil darf den Urlaub dann nicht ohne sachlichen Grund verhindern und ist verpflichtet, die erforderlichen Reisedokumente rechtzeitig auszuhändigen. Sie möchten mit Ihrem Kind verreisen, aber der Reisepass wird Ihnen nicht ausgehändigt? Kontaktieren Sie mich als Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht! Ich unterstütze Sie dabei, eine außergerichtliche Lösung zu finden! Nach einer Trennung entstehen häufig Unsicherheiten rund um das Umgangsrecht und die elterliche Sorge. Eine zentrale Frage lautet dabei: Wer darf den Reisepass des gemeinsamen Kindes verwahren – und unter welchen Voraussetzungen muss er herausgegeben werden? Hier finden Sie die wichtigsten rechtlichen Informationen zu diesem Thema. [Kontaktieren Sie mich](#kontakt) ![Autoren-Avatar](https://secure.gravatar.com/avatar/3517ffcaee59b681eb974814257d898b21dfa045e8f9e29db12e43797afe2f21?s=300&d=mm&r=g) Christina Ehrhardt-Burns [Vollständige Bio ansehen](https://law-and-mediation.de/author/christina-ehrhardt-burns/) [ ](https://law-and-mediation.de/author/christina-ehrhardt-burns/) **Kategorien:** Blogbeiträge --- ## Seiten ### [Startseite](https://law-and-mediation.de/) **Published:** März 12, 2025 **Author:** Christina Ehrhardt-Burns **Content:** - [ ](tel:+4967014424907) - [ ](mailto:hallo@law-and-mediation.de) - [ ](https://www.instagram.com/law_and_mediation/?hl=de) # Fachanwältin für Familienrecht aus Bad Kreuznach ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/02/herz.svg "herz - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ## Hallo, ich bin Christina Ehrhardt-Burns, Ihre Rechtsanwältin für Scheidungen ohne Konflikt Eine Trennung oder Scheidung ist ein bedeutender Schritt im Leben und stellt oft mehr dar als nur eine juristische Angelegenheit – vielmehr ist sie ein emotionaler Einschnitt, der insbesondere dann, wenn Kinder involviert sind, zur großen Herausforderung wird. Als **erfahrene Scheidungs- und Rechtsanwältin für Familienrecht** stehe ich Ihnen mit einer umfassenden und einfühlsamen Beratung zur Seite, damit Sie nicht nur rechtlich abgesichert sind, sondern auch eine faire und tragfähige Lösung für Ihre Familie finden können. Neben der klassischen anwaltlichen Vertretung biete ich Ihnen auch [Mediation](https://law-and-mediation.de/mediation/) an, um Trennungskonflikte einvernehmlich und fair zu lösen. [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/02/herz.svg "herz - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ## Leistungen - [ Internationales Familienrecht ](https://law-and-mediation.de/internationales-familienrecht/) - [ Sorgerecht & Umgang ](https://law-and-mediation.de/sorgerecht-umgang/) - [ Unterhalt ](https://law-and-mediation.de/unterhalt/) - [ Eheverträge ](https://law-and-mediation.de/ehevertraege/) - [ Scheidungsfolgen­vereinbarung ](https://law-and-mediation.de/scheidungsfolgenvereinbarungen/) - [ Einvernehmliche Scheidung ](https://law-and-mediation.de/einvernehmliche-scheidungen/) [ ](https://law-and-mediation.de/unternehmerscheidung/) - [ Unternehmerscheidung ](https://law-and-mediation.de/unternehmerscheidung/) [ ](https://law-and-mediation.de/unternehmerscheidung/) - [ Mediation ](https://law-and-mediation.de/mediation/) [ Kontakt ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) „Wir können nicht den Wind ändern, aber die Segel anders setzen“ Aristoteles ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/02/herz.svg "herz - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ## Familienrechtliche Unterstützung Wenn eine Trennung nicht einvernehmlich verläuft, kann es schnell zu Streitigkeiten kommen – etwa um das Sorgerecht, das Umgangsrecht, den Unterhalt oder die Vermögensaufteilung. In solchen Fällen stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen zu wahren und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass das Wohl Ihrer Kinder stets im Blick bleibt. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwältin für Familienrecht unterstütze ich Sie bei: - **Scheidungsverfahren** – Rechtliche Begleitung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche - **Sorgerechtsstreitigkeiten** – Lösungen für das Kindeswohl und Ihre elterlichen Rechte - **Unterhaltsfragen** – Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen - **Ehevertrag & Zugewinnausgleich** – Faire Regelungen zur finanziellen Absicherung - **Gewaltschutz & einstweilige Verfügungen** – Schutz vor häuslicher Gewalt - **Mediation** – Einvernehmliche Konfliktlösung als Alternative zum Gerichtsverfahren ## Warum Sie sich für eine spezialisierte Scheidungsanwältin entscheiden sollten In hochstrittigen Trennungen ist es besonders entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren und gleichzeitig auf eine professionelle Vertretung zu setzen. Deshalb unterstütze ich Sie dabei, unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden, während ich mich konsequent und zielgerichtet für Ihre Rechte einsetze. Meinen Mandantinnen und Mandanten stehe ich nicht nur mit einem offenen Ohr, sondern auch mit viel Herz zur Seite. Dank meiner ausgeprägten Intuition erkenne ich in Gesprächen nicht nur das Gesagte, sondern auch unausgesprochene Sorgen und Ängste – ich lese sprichwörtlich zwischen den Zeilen. Im Falle einer Scheidung begleite ich Sie idealerweise bereits in einer frühen Phase der Trennung. Denn nur so können wir gemeinsam alle sich daraus ergebenden Herausforderungen – wie etwa Unterhalts- und Sorgerechtsfragen – frühzeitig angehen und in einem strukturierten Prozess mit einem guten Gefühl erfolgreich abschließen. Deshalb unterstütze ich Sie dabei, unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden, während ich mich konsequent und zielgerichtet für Ihre Rechte einsetze. Wo sinnvoll, biete ich Ihnen auch [Mediation](https://law-and-mediation.de/mediation/) als einvernehmlichen Lösungsweg an. [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/02/herz.svg "herz - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2026/08/christina-ehrhardt-burns-42-768-2.webp "christina-ehrhardt-burns-42-768-2 - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ## Mediation: der einvernehmliche Weg Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht ausgetragen werden. Als Mediatorin begleite ich Sie bundesweit dabei, Streitigkeiten außergerichtlich, vertraulich und auf Augenhöhe zu lösen – ob in Familie, Beruf oder Nachbarschaft. So behalten Sie selbst das Steuer in der Hand und finden schneller zu einer tragfähigen Lösung als vor Gericht. [ Mediation ](https://law-and-mediation.de/mediation/) Beratung **bundesweit & digital** möglich ![Portrait of a smiling blonde woman in a pink blouse with a bow, facing the camera.](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2026/07/christina-ehrhardt-burns-133-768x768-1.webp "christina-ehrhardt-burns-133-768x768 - Law and Mediaton - Law and Mediaton") **English Language** counseling possible ## Meine Vita **Fachanwältin für Familienrecht** **Studium der Rechtswissenschaften** an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz und 1. juristisches Staatsexamen Rechtsreferendariat und 2. Staatsexamen im **Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Koblenz** Tätigkeit als **Unternehmensjuristin** Gründung von **tina, tarla & co**, einem sustainable fashion label **Zulassung zur Anwaltschaft &** **Gründung der eigenen Kanzlei** **Fachanwaltslehrgang Familienrecht** **Tätigkeit als Verfahrensbeiständin** Ergänzung des Beratungsangebots um **Mediation** ### Mitgliedschaften Verein der Rechtsanwälte beim Landgericht Bad Kreuznach e.V. Deutscher Anwaltverein e.V. Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV FORUM Junge Anwaltschaft im DAV BNI Business Network International ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/02/logo_dav_0.png "logo_dav_0 - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ![Logo BNI](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2023/08/BNI_logo_Red_RGB-768x295.png "BNI_logo_Red_RGB - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ## Podcasts Ihr interessiert euch allgemein für juristische Themen, die konkret euren beruflichen und privaten Alltag betreffen? Es gibt viele interessante und informative Podcast-Formate, in die es sich lohnt, mal reinzuhören. Und ich bin natürlich sehr stolz, auch hin und wieder mal zu Gast in einem Jura-Podcast wie z.B. (R)echt interessant sein zu dürfen. [ Podcast-Folgen ](https://law-and-mediation.de/medien/) ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/08/recht-interessant-neu.svg "recht-interessant-neu - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/08/kinder-sind-goldwert.svg "kinder-sind-goldwert - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ## Vielen Dank für das Feedback! **AUSGEZEICHNET** ![Google star 1](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 2](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 3](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 4](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 5](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg) Basierend auf **19 Bewertungen** ![Google](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/logo.svg) Gepostet auf Google ![Google](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/icon.svg) ![Frederik Malsy profile picture](https://lh3.googleusercontent.com/a-/ALV-UjUe7VXvPSccaEhz_rNOP1lPWp8FkeflwaYgQdfQaovF_Dwsf9Q=w40-h40-c-rp-mo-br100) Frederik Malsy ![Google star 1](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 2](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 3](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 4](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 5](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Christina Eherhardt-Burns hat mich bei meiner Scheidung begleitet. Sie hat sehr empathisch und gewissenhaft kommuniziert, sich gründlich in die Materie eingearbeitet und war für mich - auch in komplizierten Fragen - immer ansprechbar. Leider waren die Anwältin meiner Ex-Frau und meine Ex-Frau sehr auf Krawall gebürstet und nicht an einvernehmlichen Lösungen interessiert. Frau Ehrhardt-Burns hat mit sehr guter Kommunikation, ihrem fundierten juristischen Wissen und ihrer Erfahrung auf mich als Mandant einen hervorragenden Eindruck hinterlassen. Ich werde in diesem Jahr erneut heiraten und gemeinsam mit meiner Verlobten Frau Ehrhardt-Burns für einen Ehevertrag konsultieren, weil ich von ihr als Mensch und als Anwältin sehr überzeugt bin. Schön, wenn Anwält:innen lösungsorientiert kommunizieren und einen Konsens suchen. Diese Stärke und Wertewelt ist nicht bei allen Anwält:innen gegeben, weswegen ich Frau Ehrhardt-Burns aus großer Überzeugung von Herzen weiterempfehle. Gepostet auf Google ![Google](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/icon.svg) ![I S profile picture](https://lh3.googleusercontent.com/a/ACg8ocI1ErbNdn5ziIN9O68hL8fvOaT6REMw4wz0kqFRgg4u8ehpZA=w40-h40-c-rp-mo-br100) I S ![Google star 1](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 2](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 3](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 4](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 5](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Sehr sympathische und nahbare Betreuung sowie schnelle Abwicklung unseres Anliegens. Würde ich immer weiter empfehlen! Gepostet auf Google ![Google](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/icon.svg) ![Andreas Metzen profile picture](https://lh3.googleusercontent.com/a-/ALV-UjWAt4UtlZooVuvPDORDuspeQtBaCO6wqLb2M4_TGzhxNGXgodjq=w40-h40-c-rp-mo-ba12-br100) Andreas Metzen ![Google star 1](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 2](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 3](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 4](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 5](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Ich kann Frau Christina Ehrhardt-Burns als Rechtsanwältin für eine einvernehmliche Scheidung wärmstens empfehlen. Sie hat mich professionell, einfühlsam und kompetent begleitet. Der gesamte Prozess war harmonisch und unkompliziert, auch da nur ich anwaltlich vertreten war. Ihre schnellen Reaktionszeiten und ihr Engagement haben mir sehr geholfen. Für uns war sie die perfekte Wahl – klare 5 Sterne! Gepostet auf Google ![Google](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/icon.svg) ![Christopher Hall profile picture](https://lh3.googleusercontent.com/a-/ALV-UjUhh10NSARMX5_LA3XrECyziyuNoPcvsMoB1bfyQCAoZpZilc9f=w40-h40-c-rp-mo-ba12-br100) Christopher Hall ![Google star 1](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 2](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 3](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 4](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 5](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Vielen Dank liebe Christina, du bist die Familien-Anwältin unserer Herzen! Dank deiner kompetenten und sympathischen Beratung konnten wir gemeinsam im Kreise unserer Familie diverse wichtige Entscheidungen treffen und notwendige Dokumente (Verträge, Vollmachten, Verfügungen) aufsetzen. Es ist immer schön, jemanden an seiner Seite zu haben, der sich fachlich gut auskennt, aber den menschlichen Bezug zum wahren Leben nicht vernachlässigt. Bleib wie du bist <3 Gepostet auf Google ![Google](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/icon.svg) ![Gabriele Frey profile picture](https://lh3.googleusercontent.com/a-/ALV-UjUFlI91Y4h2HajQEV4Qb8g7QmlomPbKqQHU19pOHYp3iUye5av9=w40-h40-c-rp-mo-br100) Gabriele Frey ![Google star 1](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 2](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 3](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 4](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 5](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Ich hatte Frau Ehrhardt-Burns langjährigen Mandanten empfohlen und erhielt eine überaus positive Rückmeldung. Ich bin voll überzeugt, dass Frau Ehrhardt-Burns eine wertvolle Unterstützung für jeden ist der rechtliche Hilfe im Familienrecht benötigt. Ihre Kombination aus Fachwissen, Engagement und menschlicher Wärme macht sie zu einer herausragenden Anwältin in ihrem Bereich. Gepostet auf Google ![Google](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/icon.svg) ![Ga Mue profile picture](https://lh3.googleusercontent.com/a/ACg8ocJI8a4mW9LfRxB-zMVwfNee0g9F4OjiEb-xhpcWEEQvcJQ5rg=w40-h40-c-rp-mo-ba12-br100) Ga Mue ![Google star 1](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 2](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 3](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 4](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 5](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Ich möchte der Familienanwältin Frau Christina Ehrhardt-Burns ganz herzlich danken für die einfühlsame und kompetente Unterstützung bei einem klärenden Gespräch mit meinen Kindern zu Schenkungen und Grundstücksangelegenheiten meiner Mutter. Christina hat uns in einer komplexen und emotionalen Angelegenheit sachlich und verständlich die rechtlichen Aspekte erläutert und dafür gesorgt, dass alle Beteiligten gehört und ihre Anliegen respektiert wurden. Dank ihrer Fachkompetenz und Empathie hat sie innerhalb unserer Familie rechtliche Klarheit geschaffen und gleichzeitig auf menschlicher Ebene das Verständnis füreinander gefördert. Ich bin Christina sehr dankbar für ihre Unterstützung und kann sie jedem empfehlen, der Wert auf Fachwissen und Empathie legt. Gepostet auf Google ![Google](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/icon.svg) ![Parkbankphilosoph profile picture](https://lh3.googleusercontent.com/a/ACg8ocKgw82SEJPKPBBASXbmgdQM24MdBmSBqgOhrycgggmJJcMCRg=w40-h40-c-rp-mo-ba12-br100) Parkbankphilosoph ![Google star 1](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 2](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 3](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 4](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 5](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Die Scheidung stand an. Alles wurde schon etwas künstlich in die Länge gezogen. Jetzt steht der Weg in die Selbstständigkeit an, davor sollte alles geregelt sein. Christina Ehrhardt-Burns hat dann alles schnellstmöglich in die Wege geleitet. - Perfekt. Außerdem sei gesagt, dass ich mich mit Ihr an meiner Seite sicher und wohl gefühlt habe. Vom ersten Gespräch an hat sie Empathie gezeigt und mich so mit einem guten Gefühl durch diese Zeit gebracht. Vielen lieben Dank für Deine – nicht nur anwaltliche – Unterstützung! Gepostet auf Google ![Google](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/icon.svg) ![Sandra Cardoso profile picture](https://lh3.googleusercontent.com/a/ACg8ocJww_D4TTTjuzA9fiqxsUDXbRpV0QFnXhDFHvmwSkLXjvja7A=w40-h40-c-rp-mo-br100) Sandra Cardoso ![Google star 1](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 2](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 3](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 4](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 5](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Frau Christina Erhardt-Burns ist eine unglaublich kompetente Anwältin! Ich habe mich jederzeit bestens aufgehoben gefühlt. Mit allen Fragen, Sorgen und Belangen konnte ich sie stets kontaktieren und bekam großartige Unterstützung und Beratung. NIE würde ich eine andere Anwältin wählen!!!!! Gepostet auf Google ![Google](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/icon.svg) ![Sascha Kilian profile picture](https://lh3.googleusercontent.com/a-/ALV-UjW0ff2A4a9_a0Rwtld7JCfgizekRLbt-IX0EH1GeyQhoTuOyFI=w40-h40-c-rp-mo-ba12-br100) Sascha Kilian ![Google star 1](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 2](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 3](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 4](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)![Google star 5](https://cdn.trustindex.io/assets/platform/Google/star/f.svg)Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Absolut Professionell, kompetent, empathisch und schnell, werde mich jederzeit wieder an Frau Ehrhardt-Burns wenden in Zukunft. [Informationen zur Echtheit von Kundenbewertungen](https://law-and-mediation.de/kundenbewertungen/) ### [Ich freue mich auf deine Google-Bewertung.](https://g.page/r/CdUNwPA8-INaEB0/review) ## Jetzt Termin buchen! Du möchtest direkt einen Termin vereinbaren? Hier kannst du direkt deinen Wunschtermin auswählen und buchen. --- ### [Unternehmerscheidung](https://law-and-mediation.de/unternehmerscheidung/) **Published:** Dezember 14, 2023 **Author:** Christina Ehrhardt-Burns **Content:** - [ ](tel:+4967014424907) - [ ](mailto:hallo@law-and-mediation.de) - [ ](https://www.instagram.com/law_and_mediation/?hl=de) # Rechtsanwalt für Unternehmerscheidung – Schutz Ihres Unternehmens im Scheidungsfall Eine Scheidung ist für Unternehmer weit mehr als eine private Zäsur. Neben den persönlichen und familiären Belastungen stehen häufig erhebliche wirtschaftliche Interessen im Raum. Gesellschaftsanteile, Firmenwerte, Beteiligungen, stille Reserven oder komplexe Unternehmensstrukturen können durch eine Scheidung unmittelbar betroffen sein. Eine Unternehmerscheidung erfordert daher nicht nur fundierte Kenntnisse im Familienrecht, sondern auch ein tiefes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und unternehmerische Verantwortung. Während bei einer „gewöhnlichen“ Scheidung häufig das private Vermögen im Mittelpunkt steht, geht es bei einer Unternehmerscheidung oft um die Existenz eines gesamten Unternehmen. Fehlende strategische Planung kann zu Liquiditätsengpässen, Bewertungsstreitigkeiten oder sogar zur Gefährdung des Betriebs führen. Umso wichtiger ist eine frühzeitige und strukturierte anwaltliche Begleitung. Als Rechtsanwalt im Familienrecht begleite ich Unternehmerinnen und Unternehmer diskret und strategisch durch die Scheidung. Ziel ist es, das Unternehmen zu sichern, wirtschaftliche Stabilität zu bewahren und gleichzeitig faire Lösungen für beide Ehepartner zu entwickeln. [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Was ist eine Unternehmerscheidung? Von einer Unternehmerscheidung spricht man, wenn im Rahmen der Scheidung mindestens ein Ehepartner unternehmerisch tätig ist oder Anteile an einem Unternehmen hält. Dabei kann es sich um ein Einzelunternehmen, eine GmbH, eine Personengesellschaft oder um Beteiligungen an mehreren Gesellschaften handeln. Im Zentrum steht die Frage, wie sich die Scheidung auf das Unternehmen auswirkt. Auch wenn der andere Ehepartner nicht operativ tätig ist, kann er im Rahmen des Zugewinnausgleich Ansprüche geltend machen, wenn der Wert des Unternehmen während der Ehe gestiegen ist. Gerade bei wachstumsstarken Betrieben oder bei langjähriger Ehe können hier erhebliche Ausgleichsforderungen entstehen. Eine Unternehmerscheidung betrifft daher nicht nur die private Vermögenssphäre, sondern kann unmittelbare Auswirkungen auf Mitarbeiter, Geschäftspartner und die wirtschaftliche Zukunft des Betriebs haben. ## Zugewinnausgleich und Unternehmensbewertung Lebten die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird im Fall der Scheidung der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen. Für Unternehmer bedeutet dies, dass das Anfangsvermögen bei Eheschließung und das Endvermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags gegenübergestellt werden. Der Wert des Unternehmen fließt dabei in das Endvermögen ein. Die Bewertung eines Unternehmen ist jedoch komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von Ertragszahlen, Marktstellung, Zukunftsaussichten und stillen Reserven. Unterschiedliche Bewertungsmethoden können zu stark abweichenden Ergebnissen führen. Ein hoher Unternehmenswert kann zu erheblichen Zugewinnausgleichsansprüchen führen. Diese Ansprüche müssen in der Regel in Geld ausgeglichen werden. Dadurch kann Liquidität gebunden werden, die eigentlich für Investitionen oder den laufenden Geschäftsbetrieb benötigt wird. Eine strategische Planung und gegebenenfalls Verhandlung über Ratenzahlungen oder alternative Ausgleichsmodelle sind daher essenziell. [ Kontaktieren Sie mich! ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Schutz des Unternehmen bei Scheidung Der Fortbestand des Unternehmen steht bei einer Unternehmerscheidung im Mittelpunkt. Ziel ist es, zu verhindern, dass durch hohe Ausgleichszahlungen oder unklare Regelungen die wirtschaftliche Stabilität gefährdet wird. Ein zentraler Schutzmechanismus ist der frühzeitig geschlossene Ehevertrag. In einem Ehevertrag können Unternehmer Regelungen zum Güterstand treffen, etwa durch Vereinbarung der Gütertrennung oder durch Modifizierung des Zugewinnausgleich. Auch konkrete Bewertungsmaßstäbe für den Fall der Scheidung können bereits vorab festgelegt werden. Besteht kein Ehevertrag, ist eine durchdachte Verhandlungsstrategie im Scheidungsverfahren entscheidend. Häufig können individuelle Lösungen gefunden werden, die den berechtigten Interessen des Ehepartner Rechnung tragen, ohne das Unternehmen zu destabilisieren. Hierzu zählen beispielsweise Stundungsvereinbarungen, Teilverzichte oder alternative Vermögensübertragungen. ## Unterhalt bei der Unternehmerscheidung Neben dem Zugewinnausgleich spielt auch der Unterhalt eine wesentliche Rolle. Die Berechnung von Unterhalt ist bei Unternehmern regelmäßig komplexer als bei Angestellten. Maßgeblich sind nicht nur laufende Gewinne, sondern auch Entnahmen, thesaurierte Gewinne, betriebliche Rücklagen sowie steuerliche Besonderheiten. Das unterhaltsrelevante Einkommen muss sorgfältig analysiert werden. Eine ungenaue oder vorschnelle Berechnung kann entweder zu überhöhten Forderungen oder zu späteren Nachforderungen führen. Dies betrifft sowohl den Trennungsunterhalt als auch einen möglichen nachehelichen Unterhalt. Gerade bei schwankenden Gewinnen oder bei Beteiligungen an mehreren Unternehmen ist eine detaillierte wirtschaftliche Betrachtung notwendig, um eine realistische und tragfähige Unterhaltsregelung zu entwickeln. [ Kontaktieren Sie mich! ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Rolle des Ehevertrag bei Unternehmern Für Unternehmer ist ein Ehevertrag ein zentrales Instrument zur Absicherung. Durch klare Regelungen im Ehevertrag können Risiken im Zusammenhang mit einer späteren Scheidung erheblich reduziert werden. Der Ehevertrag kann den Zugewinnausgleich ausschließen oder modifizieren, Unterhaltsregelungen vorwegnehmen und besondere Vereinbarungen zum Unternehmen enthalten. Auch gesellschaftsrechtliche Regelungen, etwa in Gesellschafterverträgen, können Einfluss auf die Auswirkungen einer Scheidung haben. Eine abgestimmte Gestaltung von Ehevertrag und Gesellschaftsvertrag bietet den bestmöglichen Schutz. Selbst wenn die Ehe bereits gescheitert ist, können im Rahmen der Unternehmerscheidung einvernehmliche Vereinbarungen getroffen werden, die wirtschaftliche Stabilität sichern und langwierige Streitigkeiten vermeiden. ## Strategische Begleitung durch einen Rechtsanwalt im Familienrecht Die Unternehmerscheidung erfordert neben juristischer Präzision im Familienrecht auch wirtschaftliches Verständnis und strategisches Vorgehen. Häufig ist die Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Unternehmensbewertern oder Wirtschaftsprüfern erforderlich, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Ein erfahrener Rechtsanwalt koordiniert diese Prozesse, analysiert Risiken und entwickelt eine individuelle Strategie. Ziel ist es, das Unternehmen zu schützen, finanzielle Belastungen planbar zu machen und eine nachhaltige Lösung für beide Ehepartner zu erreichen. ## Ihr Rechtsanwalt für die Unternehmerscheidung Eine Unternehmerscheidung ist besonders komplex, weil sie private und wirtschaftliche Sphären miteinander verbindet. Jede Konstellation ist individuell – abhängig von Unternehmensform, Vermögensstruktur, Dauer der Ehe und bestehenden vertraglichen Regelungen. Als im Familienrecht tätiger Rechtsanwalt begleite ich Unternehmer diskret, strukturiert und strategisch durch das gesamte Scheidungsverfahren. Ob es um die Bewertung des Unternehmen, den Zugewinnausgleich, Unterhalt oder um die Gestaltung eines Ehevertrag geht – eine frühzeitige Beratung schafft Sicherheit und schützt unternehmerische Werte. [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Häufige Frage zur Unternehmerscheidung (FAQ) Was versteht man unter einer Unternehmerscheidung? Eine Unternehmerscheidung liegt vor, wenn im Rahmen der Scheidung ein Unternehmen oder Gesellschaftsanteile betroffen sind. Neben den üblichen Fragen des Familienrecht stehen hier insbesondere der Zugewinnausgleich und die Bewertung des Unternehmen im Mittelpunkt. Muss ich mein Unternehmen im Rahmen der Scheidung aufteilen? In der Regel wird das Unternehmen selbst nicht geteilt. Der andere Ehepartner erhält jedoch möglicherweise einen finanziellen Ausgleich im Rahmen des Zugewinnausgleich, wenn der Unternehmenswert während der Ehe gestiegen ist. Wie wird der Zugewinnausgleich bei einem Unternehmer berechnet? Es wird das Anfangsvermögen bei Eheschließung mit dem Endvermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags verglichen. Der Wert des Unternehmen fließt in diese Berechnung ein und muss durch eine sachgerechte Unternehmensbewertung ermittelt werden. Kann ein Ehevertrag das Unternehmen schützen? Ja, ein Ehevertrag kann den Zugewinnausgleich ausschließen oder modifizieren und besondere Regelungen zum Unternehmen enthalten. Dadurch lassen sich erhebliche wirtschaftliche Risiken im Fall der Scheidung reduzieren. Wie wird der Unternehmenswert festgestellt? Die Bewertung erfolgt in der Regel durch einen Sachverständigen anhand anerkannter Bewertungsmethoden. Dabei werden Ertragskraft, Marktstellung, Zukunftsaussichten und weitere wirtschaftliche Faktoren berücksichtigt. Welche Rolle spielt Unterhalt bei der Unternehmerscheidung? Unterhalt kann bei einer Unternehmerscheidung eine erhebliche Rolle spielen. Die Einkommensverhältnisse eines Unternehmer sind häufig komplex und müssen sorgfältig analysiert werden, um realistische Unterhaltsregelungen zu treffen. Kann eine hohe Ausgleichszahlung die Liquidität gefährden? Ja, hohe Zugewinnausgleichsansprüche können die Liquidität des Unternehmen belasten. Deshalb ist eine strategische Planung wichtig, um Zahlungsmodalitäten oder alternative Lösungen zu vereinbaren. Was passiert, wenn kein Ehevertrag besteht? Ohne Ehevertrag gilt in der Regel der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dann wird der Zugewinnausgleich nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt, was bei wertvollen Unternehmen zu hohen Ausgleichsforderungen führen kann. Sollte ich frühzeitig anwaltliche Beratung im Familienrecht in Anspruch nehmen? Ja, gerade bei einer Unternehmerscheidung ist eine frühzeitige Beratung entscheidend. So können Risiken erkannt, Strategien entwickelt und wirtschaftliche Nachteile minimiert werden. Warum ist die Unternehmerscheidung besonders anspruchsvoll? Weil neben emotionalen und familiären Aspekten auch komplexe wirtschaftliche, steuerliche und gesellschaftsrechtliche Fragen berücksichtigt werden müssen. Eine spezialisierte anwaltliche Begleitung im Familienrecht ist daher besonders empfehlenswert. --- ### [Unterhalt](https://law-and-mediation.de/unterhalt/) **Published:** Januar 26, 2024 **Author:** Christina Ehrhardt-Burns **Content:** - [ ](tel:+4967014424907) - [ ](mailto:hallo@law-and-mediation.de) - [ ](https://www.instagram.com/law_and_mediation/?hl=de) # Rechtsanwalt Unterhalt – Durchsetzung und Prüfung von Unterhaltsansprüchen bei Trennung und Scheidung Unterhalt ist nach einer Trennung oder Scheidung häufig eines der zentralen Themen. Wer muss zahlen? Wie hoch ist der Kindesunterhalt? Besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt? Das Unterhaltsrecht ist komplex und stark vom individuellen Einkommen sowie der familiären Situation abhängig. Sie wollen sich trennen und möchten wissen, wieviel Unterhalt Ihnen zusteht? Sie sind zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert worden und sind unsicher, ob dieser korrekt berechnet ist? Genau hier setzt eine fundierte Beratung im Familienrecht an. Als Rechtsanwalt im Familienrecht unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen. Ziel ist es, eine rechtssichere, faire und wirtschaftlich tragfähige Lösung zu entwickeln – sowohl für Sie als auch für Ihre Kinder. [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Unterhalt nach der Trennung – was steht Ihnen zu? Bereits direkt nach der Trennung kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Dieser dient dazu, die wirtschaftliche Situation während des Getrenntlebens abzusichern, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Maßgeblich sind dabei das Einkommen beider Ehepartner sowie die bisherigen Lebensverhältnisse. Haben die Ehepartner gemeinsame Kinder, besteht zusätzlich Anspruch auf Kindesunterhalt. Der Kindesunterhalt soll sicherstellen, dass der Bedarf des Kind gedeckt ist. Hierbei spielen das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie das Alter der Kinder eine entscheidende Rolle. Im Unterhaltsrecht gilt: Zeit = Geld. Wer seinen Unterhaltsanspruch nicht rechtzeitig geltend macht, verliert möglicherweise Monat für Monat finanzielle Ansprüche. Unterhalt wird grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt geschuldet, ab dem er eingefordert wurde. ## Einkommen und Berechnung im Unterhaltsrecht Die Berechnung von Unterhalt ist komplex und erfordert eine sorgfältige Analyse der Einkommensverhältnisse. Maßgeblich ist nicht nur das reine Nettoeinkommen, sondern das sogenannte unterhaltsrelevante Einkommen. Hierbei werden bestimmte Positionen hinzugerechnet oder abgezogen, etwa berufsbedingte Aufwendungen, Kredite oder weitere Unterhaltspflichten. Gerade bei Selbstständigen, Unternehmern oder bei schwankendem Einkommen ist eine detaillierte Prüfung notwendig. Auch Bonuszahlungen, Provisionen oder geldwerte Vorteile können in die Berechnung einfließen. In der Erstberatung erstelle ich Ihnen gerne eine erste grobe Berechnung darüber, was Ihnen zusteht oder welche Verpflichtung realistisch ist. Wir beleuchten gemeinsam verschiedene Szenarien und deren Auswirkungen auf mögliche Unterhaltsansprüche. So erhalten Sie eine klare Orientierung für die nächsten Schritte. [ Kontaktieren Sie mich! ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Kindesunterhalt und Verantwortung gegenüber den Kindern Der Kindesunterhalt steht im Mittelpunkt des Unterhaltsrecht, wenn Kinder betroffen sind. Eltern sind verpflichtet, für den Lebensunterhalt ihrer Kinder aufzukommen. Der betreuende Elternteil erfüllt seine Verpflichtung in der Regel durch Pflege und Erziehung, während der andere Elternteil Barunterhalt leistet. Die Höhe des Kindesunterhalt richtet sich nach dem Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils und dem Alter der Kinder. Auch das sogenannte Wechselmodell oder besondere Betreuungssituationen können Einfluss auf die Berechnung haben. Gerade bei Konflikten zwischen Eltern ist eine sachliche und rechtssichere Klärung wichtig, um langfristige Streitigkeiten zu vermeiden und die finanzielle Versorgung der Kinder sicherzustellen. ## Nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung Mit der rechtskräftigen Scheidung endet der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch nachehelicher Unterhalt bestehen. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Ehepartner wegen Betreuung gemeinsamer Kinder, Krankheit oder Alters nicht ausreichend eigenes Einkommen erzielen kann. Das Unterhaltsrecht sieht verschiedene Anspruchsgrundlagen vor. Ob und in welcher Höhe nachehelicher Unterhalt geschuldet ist, hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere von der Dauer der Ehe, dem Einkommen der Ehepartner und den Betreuungsverpflichtungen gegenüber den Kindern. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung schafft hier Klarheit und verhindert unrealistische Erwartungen oder unnötige Konflikte. [ Kontaktieren Sie mich! ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen Nicht nur Unterhaltsberechtigte benötigen rechtliche Unterstützung. Auch wer zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert wird, sollte prüfen lassen, ob die Berechnung korrekt ist. Fehlerhafte Einkommensangaben oder unzutreffende Annahmen können zu überhöhten Forderungen führen. Als Rechtsanwalt prüfe ich für Sie, ob der geltend gemachte Unterhalt den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Bei Bedarf vertrete ich Sie außergerichtlich oder vor Gericht, um eine faire Lösung im Rahmen des Familienrecht zu erreichen. ## Sicherheit in einer finanziell unsicheren Phase Eine Trennung oder Scheidung bringt nicht nur emotionale Belastungen, sondern auch finanzielle Unsicherheiten mit sich. Klare Regelungen im Unterhaltsrecht helfen, Stabilität zu schaffen. Wer frühzeitig handelt, verschafft sich Planungssicherheit und vermeidet finanzielle Nachteile. Mit einer strukturierten Beratung können Sie die ersten Schritte nach der Trennung mit dem beruhigenden Gefühl angehen, dass die Finanzen geordnet sind und Ihre Ansprüche oder Verpflichtungen realistisch eingeschätzt wurden. [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Häufige Frage zum Unterhalt (FAQ) Wann entsteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt? Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt entsteht ab dem Zeitpunkt der Trennung, sofern ein Ehepartner weniger Einkommen erzielt und bedürftig ist. Der Anspruch muss jedoch aktiv geltend gemacht werden. Wie wird Kindesunterhalt berechnet? Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des unterhaltsrelevanten Einkommens des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Als zentrale Orientierung dient die **Düsseldorfer Tabelle**, die je nach Einkommensgruppe und Alter des Kindes den monatlichen Bedarf festlegt. Hinzu kommen ggf. Mehr- oder Sonderbedarf. Muss ich auch nach der Scheidung Unterhalt zahlen? Nach der Scheidung kann nachehelicher Unterhalt geschuldet sein, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind, etwa wegen Kinderbetreuung oder Krankheit. Was zählt alles zum Einkommen im Unterhaltsrecht? Zum Einkommen zählen nicht nur Gehalt, sondern auch Bonuszahlungen, Provisionen, Mieteinnahmen oder geldwerte Vorteile. Das unterhaltsrelevante Einkommen wird individuell berechnet. Kann Unterhalt rückwirkend verlangt werden? Unterhalt kann grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden, ab dem er eingefordert wurde. Zögerliches Handeln kann daher finanzielle Nachteile mit sich bringen. Wie lange wird Kindesunterhalt gezahlt? Kindesunterhalt wird grundsätzlich bis zum Abschluss einer angemessenen Ausbildung des Kind gezahlt. In bestimmten Fällen kann die Verpflichtung auch darüber hinaus bestehen. Was passiert, wenn sich mein Einkommen ändert? Ändert sich das Einkommen wesentlich, kann eine Anpassung des Unterhalt erfolgen. Hierfür ist jedoch regelmäßig ein entsprechender Antrag erforderlich. Können Eltern Unterhalt einvernehmlich regeln? Ja, Eltern können Unterhalt außergerichtlich regeln. Die Vereinbarung sollte jedoch rechtlich geprüft werden, um spätere Konflikte zu vermeiden. Brauche ich einen Anwalt im Unterhaltsrecht? Ein Rechtsanwalt im Familienrecht hilft dabei, Ansprüche korrekt zu berechnen, durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. Gerade bei komplexen Einkommensverhältnissen ist anwaltliche Unterstützung empfehlenswert. Wie hilft eine Erstberatung beim Thema Unterhalt? In einer Erstberatung erhältst du eine erste Einschätzung deiner finanziellen Situation. Es wird geprüft, welche Ansprüche bestehen oder welche Verpflichtungen realistisch sind, sodass du fundierte Entscheidungen treffen kannst. --- ### [Sorgerecht & Umgang](https://law-and-mediation.de/sorgerecht-umgang/) **Published:** Januar 26, 2024 **Author:** Christina Ehrhardt-Burns **Content:** - [ ](tel:+4967014424907) - [ ](mailto:hallo@law-and-mediation.de) - [ ](https://www.instagram.com/law_and_mediation/?hl=de) # Rechtsanwalt für Beratung zu Umgangs-, Sorge-, Aufenthaltsbestimmungs- und Unterhaltsrecht Es gibt nichts Wertvolleres, als die Zeit mit den eigenen Kindern zu verbringen. Doch Sie können sich nicht darüber einigen, wo Ihr Kind leben soll oder mit wem es in den Urlaub fahren kann? Bestehen grundlegende Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Erziehung? Weigert sich Ihr Ex-Partner, Unterhalt zu zahlen? Streitigkeiten nach einer Trennung oder Scheidung sind für alle Beteiligten äußerst belastend. Besonders Kinder leiden darunter und können langfristig psychische Schäden erleiden. Dabei sollte das Wohl des Kindes stets an erster Stelle stehen. Das Sorgerecht ist das höchste Gut der Rechte und Pflichten bei minderjährigen Kindern. Berechtigte können über die Personensorge, Vermögenssorge sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Umgangsrecht entscheiden. Viele Eltern sind sich der Pflichten und der Funktionsweise der verschiedenen Rechte, die die Zeit mit ihrem Kind betreffen, nicht bewusst. Im Folgenden kläre ich Sie als Rechtsanwalt für Familienrecht in darüber auf. [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Ihr Recht, für das Kind zu sorgen Nach deutschem Recht steht verheirateten Eltern eines Kindes grundsätzlich das **gemeinsame Sorgerecht** zu. Als **leibliche Mutter** habe ich das Sorgerecht automatisch. War ich bei der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet, werde ich rechtlich als **Vater anerkannt**. Sind die Eltern hingegen nicht verheiratet, besitzt zunächst die Mutter das **alleinige Sorgerecht**; der Vater ist ohne weitere Schritte nicht sorgeberechtigt. Gemeinsam mit der Mutter kann ich beim zuständigen **Jugendamt** die **Vaterschaft anerkennen** und eine **Sorgerechtserklärung** abgeben. Nach Abgabe dieser Erklärung üben wir das **Sorgerecht gemeinsam** aus. Ist die Mutter damit nicht einverstanden, kann ich das gemeinsame Sorgerecht **gerichtlich beantragen**. Entscheidend ist dabei stets, dass die Regelung dem **Kindeswohl** entspricht. Das **Sorgerecht** hat eine erhebliche Bedeutung für mein Kind. Es verpflichtet mich, mich sowohl um die **Erziehung (Personensorge)** als auch um die **finanzielle Absicherung (Vermögenssorge)** zu kümmern. Bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung hat der jeweils andere **Sorgeberechtigte** ein **Widerspruchs- bzw. Vetorecht**. Verweigert mein Partner jedoch die notwendige Zusammenarbeit und wird eine gemeinsame Erziehung dadurch unmöglich, kann das **Familiengericht** mir das **alleinige Sorgerecht** übertragen. Diese Grundsätze gelten entsprechend auch für **Adoptiveltern**. ## Aufenthaltsbestimmungsrecht - wo Ihr Kind leben wird Das **Aufenthaltsbestimmungsrecht** ist Teil des **Sorgerechts** und regelt, wer über den **Wohnort** des Kindes sowie seinen gewöhnlichen und tatsächlichen **Aufenthalt** entscheiden darf. Leben Eltern getrennt und üben das **gemeinsame Sorgerecht** aus, liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Alltag grundsätzlich bei dem Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt. Dieser trifft die täglichen Entscheidungen im Zusammenhang mit Betreuung und Aufenthalt. Wichtige und weitreichende Entscheidungen – etwa ein **Internatsaufenthalt** oder ein dauerhafter Umzug – müssen jedoch von beiden Elternteilen einvernehmlich getroffen werden. Kommt es zu keiner Einigung, besteht die Möglichkeit, unabhängig vom gemeinsamen Sorgerecht, beim zuständigen **Familiengericht (FamG)** am Wohnort des Kindes das **alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht** zu beantragen und gegebenenfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Wird einem solchen Antrag stattgegeben, wird das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht vom übrigen Sorgerecht getrennt. Gemeinsame Entscheidungen über den Aufenthalt des Kindes sind dann nicht mehr erforderlich. Maßgeblich für das Gericht ist stets das **Kindeswohl**. Dabei gilt: Je älter das Kind ist, desto stärker wird seine eigene **Meinung** in die Entscheidung einbezogen. Wichtig ist zudem, dass ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht das **Umgangsrecht** des anderen Elternteils grundsätzlich unberührt lässt. In der Praxis kann es jedoch zu erschwerten Umgangskontakten kommen, etwa wenn das Kind umzieht und dadurch größere räumliche Distanzen entstehen. [ Kontaktieren Sie mich! ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Besuchs- und Umgangsrecht Für mich als **Rechtsanwalt** ist neben der Frage, wo sich das Kind aufhält, auch relevant, mit wem es **Umgang** hat oder von wem es **Besuch** empfängt. Um das Kind vor schädlichem oder falschem Einfluss zu schützen, ist bei grundlegenden Entscheidungen grundsätzlich die **Zustimmung beider Elternteile** erforderlich. Bei alltäglichen Angelegenheiten – etwa der Wahl der **Freunde** – genügt hingegen in der Regel die Entscheidung eines Elternteils. Grundsätzlich hat jeder Elternteil ein **Recht auf Umgang** mit seinem Kind, um einer **Entfremdung** vorzubeugen. Dies gilt insbesondere für **getrennt lebende Eltern**. Lebt das Kind bei meinem Ex-Partner, habe ich dennoch das Recht, ausreichend **Zeit mit meinem Kind** zu verbringen. Verhindert mein Partner den Umgang böswillig, kann ich im Rahmen eines gerichtlichen **Umgangsverfahrens** dagegen vorgehen. Wird der Umgang sogar trotz eines gerichtlichen **Beschlusses** verweigert, können **Ordnungsstrafen** drohen. Ein **Umgangsrecht** kann jedoch nicht nur den Eltern zustehen. Auch **Großeltern** und **Geschwister** können ein solches Recht haben. Ebenso können **angeheiratete Verwandte** wie **Stiefväter**, **Stiefmütter**, **Stiefgroßeltern** und **Stiefgeschwister** ein Umgangsrecht beanspruchen. Darüber hinaus kommen auch **sonstige Bezugspersonen** in Betracht, die tatsächlich Verantwortung für das Kind übernommen haben oder über längere Zeit mit ihm in einer **häuslichen Gemeinschaft** gelebt haben. Die konkrete **Ausgestaltung des Umgangs** richtet sich stets nach den **Bedürfnissen** und dem **Alter des Kindes**, wobei das Kindeswohl auch hier oberste Priorität hat. ## Unterhaltsrecht und Rückforderungen bei Schenkungen Beide Elternteile sind gesetzlich verpflichtet, für den **Unterhalt des Kindes** in angemessenem Umfang zu sorgen. Diese Verantwortung besteht unabhängig davon, ob die Eltern zusammenleben oder getrennt sind. Zum einen kommt der sogenannte **Betreuungsunterhalt** in Betracht. Nach einer **Scheidung** oder **Trennung** kann ein Ex-Partner Anspruch auf Unterhalt haben, wenn er aufgrund der Betreuung des Kindes oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, für seinen eigenen Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Zum anderen besteht der **Barunterhalt**. Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf finanzielle Leistungen gegenüber dem Elternteil, bei dem sie nicht überwiegend leben. Dieser Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht regelmäßig durch monatliche Geldzahlungen. Auch **Schenkungsrückforderungen** können im familienrechtlichen Kontext eine Rolle spielen. Hat ein Elternteil Vermögenswerte verschenkt, gehören diese grundsätzlich nicht mehr zu seinem verwertbaren Vermögen. Ist der schenkende Elternteil infolge der Schenkung jedoch nicht mehr in der Lage, seinen **angemessenen Lebensunterhalt** sicherzustellen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine **Rückforderung der Schenkung** erfolgen. Das **Sozialamt** kann ein solches Rückforderungsrecht auf sich überleiten und gegenüber der beschenkten Person geltend machen. Nicht selten weigert sich das andere Elternteil, berechtigte Ansprüche zu erfüllen. Als **Rechtsanwalt für Familienrecht** unterstütze ich Sie dabei, Ihre **Unterhaltsansprüche** konsequent und rechtssicher gegenüber Ihrem Ex-Partner durchzusetzen. [ Kontaktieren Sie mich! ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Sorgerechtsstreit? Ich helfe Ihnen! Trennungen sind stets schmerzhaft, besonders wenn Kinder betroffen sind. Selbst wenn beide Ex-Partner eine Einigung erzielt haben, treten später bei der Umsetzung des (geteilten) Sorgerechts häufig Konflikte auf. Insbesondere im frühen Kindesalter hat die gemeinsame Zeit einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung. Zu den häufigsten Streitpunkten zählen daher Wohnort, Erziehung, gemeinsamer Urlaub oder der Umgang mit bestimmten Personen. Wenn ein Elternteil seinen Verpflichtungen aus dem geteilten Sorgerecht nicht nachkommt, kann ich Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Das Familiengericht (FamG) bietet zusammen mit dem Jugendamt auch außergerichtliche Verfahren zur Einigung an. Als Rechtsanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie dabei, transparente und gerechte Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem anderen Elternteil zu treffen. Diese sind unerlässlich, um eine konfliktfreie Regelung im Umgang mit den gemeinsamen Kindern zu finden. Aus diesem Grund biete ich Ihnen eine umfassende und individuelle Beratung in Bezug auf Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmung und Unterhalt an. Ich scheue mich nicht, Ihre Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen! Verbietet Ihnen Ihr Ex-Partner den Umgang mit dem gemeinsamen Kind? Stehen die Unterhaltszahlungen der letzten Monate aus? Kontaktieren Sie mich, einen Rechtsanwalt für Familienrecht! Ich setze Ihre Ansprüche durch! [ Kontaktieren Sie mich! ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Häufige Fragen (FAQ) Verfügt man mit dem Sorgerecht auch über das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehört zum Sorgerecht. Entscheidungen über den Wohnort, längere Aufenthalte oder Urlaubsreisen ins Ausland müssen im gegenseitigen Einvernehmen getroffen werden. Sollten die Eltern keine Einigung erzielen, kann das Familiengericht festlegen, was im besten Interesse des Kindes ist. Welche Befugnisse habe ich als Elternteil mit Aufenthaltsbestimmungsrecht? Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ermöglicht es mir, zu entscheiden, wo sich das Kind sowohl kurzfristig als auch langfristig aufhält. Dazu gehört das Recht, den Wohnort und Umzüge festzulegen, Urlaubsziele zu wählen, die Orte für Freizeitaktivitäten zu bestimmen und die Schule auszuwählen. Wer besitzt das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach einer Scheidung? Verfügt nur ein Elternteil über das alleinige Sorgerecht, so ist lediglich dieser für die Festlegung des Aufenthaltsortes des Kindes zuständig. Teilen sich beide Eltern nach einer Scheidung oder Trennung das Sorgerecht, haben in der Regel beide das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. Wie kann ich als Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten? Wenn eine Einigung nicht erzielt werden kann, habe ich die Möglichkeit, unabhängig vom gemeinsamen Sorgerecht, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht zu beantragen und durchzusetzen. Bei einer erfolgreichen Entscheidung zugunsten eines Elternteils wird das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Sorgerecht getrennt. Ist es möglich, das Umgangsrecht zu beschränken? Das Umgangsrecht eines Elternteils kann lediglich zum Schutz des Kindeswohls eingeschränkt oder ausgesetzt werden. Hierfür gelten strenge Voraussetzungen, wie etwa der Verdacht auf Kindesentführung, Kindesmissbrauch, sexuellen Missbrauch oder körperliche Gewalt gegenüber dem Kind. Auf welche Weise ist das Umgangsrecht rechtlich festgelegt? Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird das Umgangsrecht festgelegt. Es beinhaltet das Recht bestimmter Personen, wie eines Elternteils, auf Kontakt mit einem minderjährigen Kind. Gleichzeitig hat Ihr Kind auch das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Die Dauer und der Umfang des Umgangsrechts sind jedoch nicht ausdrücklich gesetzlich definiert. Was unterscheidet das echte vom unechten Wechselmodell? Im echten Wechselmodell verbringt das Kind eine gleiche Zeitspanne mit beiden Elternteilen. Im Gegensatz dazu beschreibt das unechte Wechselmodell eine erweiterte Umgangsregelung, bei der die Kinder mehr Zeit bei einem Elternteil verbringen als beim anderen. In welcher Weise wird der Unterhalt im Wechselmodell verteilt? Im Falle des unechten Wechselmodells leistet der unterhaltsberechtigte Elternteil Unterhalt an den Elternteil, der das Kind betreut. Bei einem echten Wechselmodell sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. In der Praxis trägt jeder die Kosten für den Aufenthalt des Kindes. Aufwendige Ausgaben werden entsprechend der Einkommensverhältnisse aufgeteilt. Welche Schritte kann ich unternehmen, wenn mir das Umgangsrecht verwehrt wird? Wenn die Gespräche beim Jugendamt erfolglos bleiben, kann ich das Familiengericht einschalten. Dieses regelt den Umgang nach dem Familienrecht. Dabei verhandle ich über Auflagen zur Einschränkung oder schließe das Umgangsrecht ganz aus. Boykottiert ein Elternteil diese Entscheidung, kann ich dessen Unterhalt kürzen. Ist es möglich, das Umgangsrecht gerichtlich durchzusetzen? Vor Gericht wird meist nicht das Umgangsrecht selbst, sondern dessen konkrete Ausgestaltung geregelt. Im Fokus stehen Umfang und Häufigkeit der Kontakte sowie die verbindliche Aufteilung von Feiertagen und Ferienzeiten. Einschränkungen spielen zwar eine Rolle, sind jedoch seltener als detaillierte, kindgerechte Zeitregelungen. --- ### [Scheidungsfolgenvereinbarungen](https://law-and-mediation.de/scheidungsfolgenvereinbarungen/) **Published:** Januar 26, 2024 **Author:** Christina Ehrhardt-Burns **Content:** - [ ](tel:+4967014424907) - [ ](mailto:hallo@law-and-mediation.de) - [ ](https://www.instagram.com/law_and_mediation/?hl=de) # Scheidungsfolgen­vereinbarung erstellen – Ihr Rechtsanwalt im Familienrecht Eine Scheidung bedeutet nicht nur das rechtliche Ende einer Ehe, sondern bringt zahlreiche finanzielle und persönliche Fragen mit sich. Wer erhält Unterhalt? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Was geschieht mit einer gemeinsamen Immobilie oder einem Unternehmen? Eine durchdachte Scheidungsfolgenvereinbarung schafft klare Regelungen zwischen den Ehepartnern und kann langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Haben Sie keine Lust, jedes Detail vor Gericht auszutragen? Dann ist die Scheidungsfolgenvereinbarung der schnelle Weg zu einer friedlichen und strukturierten Einigung. Statt jahrelanger Streitigkeiten entwickeln die Ehepartner gemeinsam eine verbindliche Vereinbarung, die alle wesentlichen Punkte der Scheidung regelt. Als Rechtsanwalt im Familienrecht begleite ich Sie bei der lösungsorientierten Verhandlung einer Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Ehepartner. Ziel ist eine faire, ausgewogene und rechtssichere Vereinbarung, die eine solide Grundlage für die Zeit nach der Scheidung bildet. [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Was ist eine Scheidungsfolgen­vereinbarung? Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Ehepartnern, in der sämtliche Folgen der Scheidung einvernehmlich geregelt werden. Sie wird in der Regel nach der Trennung geschlossen, also zu einem Zeitpunkt, in dem die Ehe bereits in der Krise ist. Inhaltlich ähnelt die Scheidungsfolgenvereinbarung stark dem Ehevertrag. Der wesentliche Unterschied liegt im Zeitpunkt des Abschlusses: Während ein Ehevertrag vorsorglich – meist vor der Eheschließung oder kurz danach – geschlossen wird, dient die Scheidungsfolgenvereinbarung der konkreten Regelung der bereits eingetretenen Trennung und der bevorstehenden Scheidung. ## Welche Regelungen kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung enthalten? Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann sämtliche typischen Streitpunkte im Zusammenhang mit einer Scheidung verbindlich regeln. Dazu gehören insbesondere: - Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie? - Welche Zahlung steht einem Ehepartner nach der Scheidung zu? - Wie werden Hausratsgegenstände aufgeteilt? - Wer erhält ein Wohnrecht in der Immobilie während der Trennungszeit? - In welcher Höhe wird Trennungsunterhalt oder Kindesunterhalt gezahlt? - Bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht? - Wie wird die Betreuung der Kinder organisiert? - Wie wird ein gemeinsames Unternehmen auseinandergesetzt? - Sollen Regelungen zum Versorgungsausgleich abweichend vom Gesetz getroffen werden? - Soll ein nachehelicher Unterhalt begrenzt oder ausgeschlossen werden? Am Ende kann die Vereinbarung durch eine sogenannte Ausgleichsklausel ergänzt werden. Diese stellt klar, dass nach Unterzeichnung der Scheidungsfolgenvereinbarung sämtliche gegenseitigen Ansprüche der Ehepartner abgegolten und ausgeschlossen sind. Dadurch entsteht umfassende Rechtssicherheit. [ Kontaktieren Sie mich! ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Warum ist ein Rechtsanwalt bei der Scheidungsfolgenvereinbarung wichtig? Eine Scheidungsfolgenvereinbarung hat erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen. Fehlerhafte oder unausgewogene Regelungen können später kaum noch korrigiert werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt prüft daher die gesetzlichen Ansprüche, berechnet Unterhalt korrekt und sorgt dafür, dass die Vereinbarung ausgewogen und wirksam ist. Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder bei Fragen des nachehelichen Unterhalt ist eine fundierte juristische Beratung unerlässlich. Ziel ist eine Vereinbarung, die den Interessen beider Ehepartner gerecht wird und einer späteren gerichtlichen Kontrolle standhält. ## Notarielle Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung Bestimmte Regelungen – insbesondere zum Versorgungsausgleich oder zur Übertragung von Immobilien – bedürfen der notariellen Beurkundung. Der Notar stellt die formelle Wirksamkeit der Vereinbarung sicher. Die inhaltliche Ausarbeitung erfolgt jedoch regelmäßig zuvor gemeinsam mit dem Rechtsanwalt. Erst wenn alle Regelungen rechtlich durchdacht, fair verhandelt und klar formuliert sind, sollte die Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar beurkundet werden. [ Kontaktieren Sie mich! ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Die Phase der Ruhe nach der Vereinbarung Auch wenn die Verhandlung einer Scheidungsfolgenvereinbarung emotional sein kann, kehrt nach Abschluss meist schnell Ruhe ein. Nach der Beurkundung beim Notar sind alle wesentlichen Punkte der Trennung verbindlich geregelt. Streitfragen sind geklärt und können später nicht einseitig wieder aufgerollt werden. Der eigentliche Scheidungstermin vor Gericht verkürzt sich erheblich, da die Regelungen bereits feststehen. Die Scheidung kann dadurch zügig, sachlich und ohne zusätzliche Konflikte durchgeführt werden. ## Ihr Rechtsanwalt für eine klare und faire Scheidungsfolgenvereinbarung Jede Ehe und jede Scheidung ist individuell. Entsprechend individuell müssen die Regelungen einer Scheidungsfolgenvereinbarung ausgestaltet sein. Als Rechtsanwalt begleite ich Sie bei der strukturierten Vorbereitung, der lösungsorientierten Verhandlung und der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Vereinbarung. Eine gut ausgearbeitete Scheidungsfolgenvereinbarung schafft Klarheit, reduziert Kosten und ermöglicht einen respektvollen Neuanfang nach der Scheidung. [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Häufige Frage zu Scheidungsfolgen­vereinbarung (FAQ) Was ist der Unterschied zwischen Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung? Ein Ehevertrag wird meist vor oder kurz nach der Eheschließung geschlossen und regelt vorsorglich mögliche Folgen einer späteren Scheidung. Die Scheidungsfolgenvereinbarung hingegen wird nach der Trennung abgeschlossen und regelt konkret die Folgen der bevorstehenden Scheidung. Muss eine Scheidungsfolgenvereinbarung zum Notar? Ja, viele Regelungen – insbesondere zum Versorgungsausgleich oder zur Übertragung von Immobilien – müssen notariell beurkundet werden, damit die Vereinbarung wirksam ist. Können wir Unterhalt individuell regeln? Ja, Ehepartner können im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung Regelungen zum Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt und nachehelichen Unterhalt treffen. Diese müssen jedoch rechtlich zulässig und ausgewogen sein. Ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung bindend? Nach notarieller Beurkundung ist die Vereinbarung grundsätzlich verbindlich. Änderungen sind später nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden? Ja, der Versorgungsausgleich kann ganz oder teilweise ausgeschlossen oder modifiziert werden, sofern dies nicht zu einer groben Benachteiligung führt. Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie? Die Ehepartner können vereinbaren, ob die Immobilie verkauft, übertragen oder von einem Partner weiter genutzt wird. Auch ein Wohnrecht während der Trennung kann geregelt werden. Können wir eine Ausgleichsklausel aufnehmen? Ja, eine Ausgleichsklausel kann festhalten, dass mit Unterzeichnung der Scheidungsfolgenvereinbarung sämtliche Ansprüche zwischen den Ehepartnern erledigt sind. Verkürzt eine Scheidungsfolgenvereinbarung das Scheidungsverfahren? Ja, da alle wesentlichen Regelungen bereits getroffen wurden, verläuft der gerichtliche Scheidungstermin meist deutlich kürzer und konfliktfreier. Brauchen beide Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt? Grundsätzlich genügt für die Einreichung der Scheidung ein Rechtsanwalt. Bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann es jedoch sinnvoll sein, dass beide Ehepartner sich individuell beraten lassen. Wann sollte eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen werden? Idealerweise wird die Vereinbarung nach der Trennung und vor dem Scheidungstermin ausgearbeitet, damit sämtliche Regelungen rechtzeitig feststehen und das Verfahren reibungslos ablaufen kann. --- ### [Mediation](https://law-and-mediation.de/mediation/) **Published:** Mai 26, 2026 **Author:** Christina Ehrhardt-Burns **Content:** - [ ](tel:+4967014424907) - [ ](mailto:hallo@law-and-mediation.de) - [ ](https://www.instagram.com/law_and_mediation/?hl=de) # Mediatorin – schneller zur Einigung statt der langen Ehrenrunde vor Gericht Nicht jeder Konflikt muss die volle Distanz vor Gericht gehen. Die Mediation eröffnet den Beteiligten die direkte Strecke zu einer Lösung – ob im geschäftlichen, beruflichen, familiären oder privaten Bereich, eigenverantwortlich, einvernehmlich und außergerichtlich. Sie behalten dabei das Steuer in der Hand; als Mediatorin sorge ich für einen klaren Kurs und begleite Sie bundesweit durch den gesamten Mediationsprozess. Inhaltsverzeichnis [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/02/herz.svg "herz - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ## Was Mediation ist – und was sie nicht ist Mediation ist ein strukturiertes außergerichtliches Verfahren, in dem die Konfliktparteien mit Unterstützung eines neutralen Dritten die rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Folgen ihres Streits selbst aushandeln. Gesetzliche Grundlage ist das Mediationsgesetz (MediationsG). Es bestimmt in § 1 Abs. 1 MediationsG, dass Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren ist, bei dem die Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Das Verfahren ist bewusst offen gehalten: Ob ein geschäftlicher, beruflicher, familiärer oder nachbarschaftlicher Streit – die Mediation passt sich dem Konflikt an, nicht umgekehrt. Drei Prinzipien tragen das Verfahren: Freiwilligkeit, Eigenverantwortung und Allparteilichkeit. Niemand kann zur Mediation gezwungen werden, beide Parteien behalten jederzeit die Entscheidung über die Inhalte ihrer Einigung, und der Mediator vertritt keine der Seiten, sondern sorgt für ein faires Verfahren. Genau hierin unterscheidet sich die Mediation grundlegend von einem streitigen Gerichtsverfahren, in dem ein Gericht entscheidet und jede Partei in der Regel anwaltlich vertreten ist. ### Mediation im Vergleich zum streitigen Gerichtsverfahren In einem streitigen Verfahren entscheidet das Gericht über den Konflikt – häufig erst nach langwieriger Beweisaufnahme, kostenintensiven Gutachten und mehreren Verhandlungsterminen. Die Mediation kehrt diese Logik um: Die Parteien erarbeiten die Lösung selbst, der Mediator steuert lediglich den Prozess. Das Ergebnis ist keine Entscheidung, die einer Seite aufgezwungen wird, sondern eine Vereinbarung, die beide Seiten tragen. Diese Selbstbestimmung wirkt sich auf die Qualität der Lösung aus. Während Gerichte an den gesetzlichen Rahmen und den Streitgegenstand gebunden sind, können in der Mediation auch atypische, branchen- oder beziehungsspezifische Lösungen entwickelt werden – etwa eine gestaffelte Ausgleichszahlung, ein neues Kooperationsmodell, eine angepasste Liefer- oder Leistungsvereinbarung oder eine Regelung, die die gemeinsame Zukunft der Parteien überhaupt erst möglich macht. Ergebnisse, die sich an der konkreten Lebens- und Geschäftslage orientieren, werden erfahrungsgemäß besser eingehalten als gerichtlich angeordnete Lösungen. [ Kontaktieren Sie mich! ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ### Wer leitet eine Mediation und welche Rolle hat der Mediator Der Mediator ist nach § 1 Abs. 2 MediationsG eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis. Er trifft keine rechtliche Entscheidung, gibt keine bindenden Empfehlungen und vertritt keine Seite. Seine Aufgabe ist die Strukturierung des Gesprächs, die Sicherung eines fairen Austauschs, die Visualisierung von Interessen und das Sichtbarmachen von Optionen. § 3 MediationsG verlangt dabei, dass der Mediator die Parteien auf Umstände hinweist, die seine Unabhängigkeit oder Neutralität beeinträchtigen könnten. Sind Sie unsicher, ob Mediation das richtige Verfahren für Ihre Situation ist, klären wir in einem ersten Telefonat die Voraussetzungen und Alternativen. [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/02/herz.svg "herz - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2026/07/christina-ehrhardt-burns-42-2500.webp "christina-ehrhardt-burns-42-2500 - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ## Anwendungsgebiete – in welchen Konflikten Mediation hilft Mediation ist kein Spezialinstrument für einen einzigen Konflikttyp, sondern ein universelles Verfahren der Konfliktlösung. Überall dort, wo Menschen oder Organisationen miteinander streiten und zugleich ein Interesse an einer tragfähigen Lösung haben, kann Mediation den Weg aus der Eskalation eröffnen. Welche Konflikte sich im Einzelfall eignen, ist keine Frage des Rechtsgebiets, sondern der Parteien – und genau das klären wir gemeinsam im ersten Termin. Die folgenden Felder zeigen, wie breit das Verfahren in der Praxis eingesetzt wird. ### **Wirtschafts- und Unternehmensmediation** Im geschäftlichen Bereich entfaltet Mediation besonderen Wert, weil hier oft langfristige Beziehungen auf dem Spiel stehen. Typische Anwendungsfälle sind Streitigkeiten aus Liefer-, Werk- und Dienstverträgen, Konflikte zwischen Gesellschaftern, Auseinandersetzungen bei der Unternehmensnachfolge, Differenzen zwischen Geschäfts- oder Joint-Venture-Partnern sowie Konflikte entlang der Lieferkette. Statt eine Geschäftsbeziehung im Prozess zu zerstören, ermöglicht die Mediation eine Lösung, die die Zusammenarbeit fortführt oder geordnet beendet – vertraulich, schnell und ohne öffentliche Verhandlung, die Geschäftsgeheimnisse oder Reputation gefährdet. ### **Arbeitswelt, Team und Organisation** In Unternehmen und Organisationen entstehen Konflikte zwischen Mitarbeitenden, zwischen Führungskraft und Team, zwischen Abteilungen oder zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mediation hilft bei festgefahrenen Teamkonflikten, bei Vorwürfen von Mobbing oder Diskriminierung, bei der einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen und bei Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat. Weil das Verfahren auf die zugrunde liegenden Interessen schaut, lassen sich Arbeitsbeziehungen häufig stabilisieren, statt sie über eine Kündigung oder ein arbeitsgerichtliches Verfahren zu beenden. ### **Familie, Erbe und Generationen** Der klassische Anwendungsbereich der Mediation liegt im persönlichen Umfeld: Trennung und Scheidung, Streit um Sorge und Umgang, Erbauseinandersetzungen zwischen Geschwistern, Konflikte in Patchwork- und Mehrgenerationenfamilien oder Auseinandersetzungen rund um Pflege und Vorsorge. Gerade dort, wo Beziehungen über den Konflikt hinaus fortbestehen, schützt die Mediation das, was eine gerichtliche Entscheidung oft zerstört: die Fähigkeit, künftig wieder miteinander zu sprechen. Maßgeschneiderte Lösungen – etwa zur Aufteilung eines Nachlasses oder zur Betreuung gemeinsamer Kinder – sind hier besonders gefragt. ### **Nachbarschaft, Bau, Miete und Verbraucher** Auch im Alltag eignet sich Mediation für eine Vielzahl von Konflikten: Streit zwischen Nachbarn über Lärm, Grenzen oder Bäume, Auseinandersetzungen in der Wohnungseigentümergemeinschaft, Konflikte zwischen Mieter und Vermieter, Baumängel- und Werkvertragsstreitigkeiten zwischen Bauherr und Handwerker sowie Verbraucherkonflikte. Hinzu kommen Konflikte in Vereinen und Verbänden, im Ehrenamt, im öffentlichen Raum sowie interkulturelle Auseinandersetzungen. Die Bandbreite zeigt: Nahezu jeder Konflikt, in dem beide Seiten verhandlungsbereit sind, kann Gegenstand einer Mediation sein. So unterschiedlich die Konflikte sind, so klar ist die gemeinsame Grundlage: Wo beide Seiten ans Ziel wollen, ist Mediation der schnellere Weg dorthin. [ Fragen? ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Wann sich Mediation eignet – und wann nicht Mediation ist kein Allheilmittel und nicht in jeder Konfliktsituation der passende Weg. Sie setzt voraus, dass beide Parteien grundsätzlich gesprächsbereit sind, die relevanten Tatsachen offenzulegen bereit sind und ein gemeinsames Interesse an einer Einigung haben. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, droht die Mediation zu scheitern – mit dem Risiko verlorener Zeit und zusätzlicher Belastung. Ob Ihr Konflikt geeignet ist, lässt sich seriös erst nach einer Bestandsaufnahme beurteilen. Genau dafür dient das erste Gespräch mit allen Beteiligten. ### **Voraussetzungen einer erfolgreichen Mediation** Erfahrungsgemäß funktioniert Mediation gut, wenn die Parteien trotz des Konflikts ein Mindestmaß an Kommunikationsfähigkeit bewahrt haben, wenn eine fortbestehende Beziehung – geschäftlich, beruflich oder privat – im Raum steht oder wenn beide Seiten ein wirtschaftliches Interesse an einer schnellen, planbaren Lösung haben. Auch komplexe Sachverhalte – etwa eine gemeinsame Immobilie, ein Unternehmensanteil, vielschichtige Vertragsbeziehungen oder grenzüberschreitende Werte – sprechen häufig für eine Mediation, weil hier maßgeschneiderte Lösungen gefragt sind, die ein Gericht in dieser Form nicht treffen kann. Gesprächsbereitschaft auf beiden Seiten: Ohne den ernsthaften Willen beider Parteien, an einer einvernehmlichen Lösung zu arbeiten, fehlt die Grundlage des Verfahrens. Bereitschaft zur Offenlegung: Die für den Konflikt wesentlichen Tatsachen, Zahlen und Unterlagen müssen vollständig dargestellt werden. Verschwiegene Informationen gefährden jede Einigung. Annähernd ausgewogene Verhandlungsposition: Liegt ein erhebliches Machtgefälle vor – etwa wirtschaftliche Abhängigkeit einer Seite – ist die Mediation nur mit besonderer Vorbereitung tragfähig. Realistische Erwartungen: Mediation ersetzt nicht die emotionale Verarbeitung eines Konflikts. Sie konzentriert sich auf konkrete Sach- und Rechtsfragen. Akzeptanz anwaltlicher Begleitung: Da der Mediator keine einseitige Rechtsberatung leistet, sollten beide Parteien zumindest punktuell eigene anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. ### **Grenzen: Wann eine Mediation ungeeignet ist** Mediation stößt dort an ihre Grenzen, wo eine ausgeglichene Verhandlungssituation strukturell nicht hergestellt werden kann oder wo schneller gerichtlicher Schutz benötigt wird. Häusliche Gewalt, fortdauernde Bedrohung, akute Suchterkrankungen oder ein offensichtliches Machtungleichgewicht, das auch durch Verfahrensregeln nicht aufgefangen werden kann, schließen das Verfahren regelmäßig aus. Auch wenn eine Partei Vermögenswerte verheimlicht oder zu verschieben droht oder wenn eine Verjährung unmittelbar bevorsteht, ist einstweiliger Rechtsschutz vor Gericht häufig der sicherere Weg. Die Verjährung selbst wird durch den Beginn der Mediation allerdings gehemmt. Ebenfalls schwierig ist die Mediation, wenn fundamentale gegenseitige Schuldzuweisungen das Gespräch dominieren oder wenn eine Partei das Verfahren erkennbar nur zur Verzögerung einsetzt. In solchen Konstellationen ist eine rechtliche Bestandsaufnahme vor jeder weiteren Entscheidung wichtiger als der Versuch einer einvernehmlichen Lösung. Bevor Sie sich für oder gegen eine Mediation entscheiden, sollten Sie Ihre Ausgangslage anwaltlich einordnen lassen – eine kurze Standortbestimmung, bevor es losgeht. Ich prüfe mit Ihnen, ob die Voraussetzungen vorliegen und welche Alternativen sinnvoll sind. [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/02/herz.svg "herz - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ## Ablauf einer Mediation Ein Mediationsverfahren folgt einem klaren Phasenmodell, das in der Praxis flexibel an die jeweilige Konfliktsituation angepasst wird. Üblicherweise umfasst eine Mediation zwischen drei und zehn Sitzungen von je 90 bis 120 Minuten, verteilt über mehrere Wochen oder Monate. Komplexe Vermögens-, Vertrags- oder Beziehungsverhältnisse verlängern den Prozess, einfache Konstellationen lassen sich in wenigen Terminen abschließen. ### **Erstgespräch und Mediationsvereinbarung** Am Anfang steht ein Erstgespräch, in dem der Mediator das Verfahren erläutert, die Rollen klärt und prüft, ob die Voraussetzungen für eine Mediation vorliegen. Hier entscheidet sich, ob der konkrete Konflikt und die beteiligten Parteien für eine Mediation geeignet sind. Anschließend schließen die Parteien mit dem Mediator eine schriftliche Mediationsvereinbarung. Sie regelt unter anderem die Themen der Mediation, das Honorar, die Vertraulichkeit nach § 4 MediationsG, die Pflicht zur vollständigen Offenlegung und das Recht beider Seiten, das Verfahren jederzeit zu beenden. Die Vertraulichkeit ist ein Kernbestandteil. Was in der Mediation besprochen wird, darf der Mediator – und in der Regel auch die Parteien – in einem späteren gerichtlichen Verfahren nicht verwerten. Diese Vertraulichkeit schafft den Raum, in dem auch Themen offen angesprochen werden können, die in einem öffentlichen Verfahren strategisch zurückgehalten würden. ![Professional woman in a navy blazer speaks during a workshop, standing by a whiteboard with notes in the background.](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2026/07/christina-ehrhardt-burns-66-768.webp "christina-ehrhardt-burns-66-768 - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ### **Themensammlung und Bearbeitung** In den folgenden Sitzungen erarbeiten die Parteien zunächst gemeinsam mit dem Mediator eine Themenliste. Sie bildet ab, worüber tatsächlich gestritten wird – von einzelnen Zahlungs- oder Leistungsfragen über die Aufteilung von Werten bis hin zu Fragen der künftigen Zusammenarbeit. Jedes Thema wird in drei Schritten bearbeitet: Erst werden die Positionen der Parteien erhoben, dann die dahinterliegenden Interessen sichtbar gemacht, schließlich Lösungsoptionen entwickelt und bewertet. ### **Abschluss in der Abschlussvereinbarung** Am Ende der Mediation steht ein Abschlussdokument, das alle Einigungen zusammenfasst. Damit es rechtlich verbindlich und in den zentralen Punkten vollstreckbar wird, wird die Vereinbarung anschließend von einem oder beiden Anwälten in eine rechtssichere Form übertragen und – wo erforderlich – notariell beurkundet oder als Anwaltsvergleich für vollstreckbar erklärt. Erst mit dieser rechtlichen Form wird aus dem Mediationsergebnis ein belastbarer Vertrag, auf dessen Inhalt sich beide Parteien auch in Jahren noch verlassen können. Sie stehen in einem Konflikt und überlegen, ob Mediation der passende Weg ist? Vereinbaren Sie Ihr telefonisches Vorgespräch. Ergebnisoffen, vertraulich und bundesweit. [ Kontaktieren Sie mich! ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/02/herz.svg "herz - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ## Rechtliche Wirkung: Abschlussvereinbarung und Vollstreckbarkeit rechtlich wirksamen Vertrag. Die meisten in der Mediation getroffenen Regelungen werden erst durch die Übertragung in eine rechtsverbindliche Abschlussvereinbarung und – wo das Gesetz es verlangt – durch notarielle Beurkundung verbindlich. Ohne diesen rechtlichen Abschluss wäre die Mediation nur eine Absichtserklärung, deren spätere Durchsetzbarkeit zweifelhaft bliebe. ### **Notarielle Beurkundung, Anwaltsvergleich und Vollstreckbarkeit** Vereinbarungen, die Vermögensverzichte, Immobilienübertragungen oder bestimmte familienrechtliche Regelungen enthalten, bedürfen für Grundstücksgeschäfte der notariellen Beurkundung. Wird diese Form nicht eingehalten, ist die Vereinbarung in den betreffenden Punkten unwirksam. Die notarielle Urkunde ist zugleich ein Vollstreckungstitel, soweit sich der Schuldner darin der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat. Alternativ kann eine in der Mediation erzielte Einigung als Anwaltsvergleich für vollstreckbar erklärt werden. Daneben unterliegen weitreichende Vereinbarungen einer richterlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle. Erkennbar einseitig belastende Regelungen können nach § 138 BGB sittenwidrig sein oder im Ergebnis nicht angewendet werden. Diese Kontrolle schützt vor strukturell unausgewogenen Vereinbarungen – ein guter Grund, eine in der Mediation erarbeitete Einigung vor der Beurkundung anwaltlich gegenprüfen zu lassen. ### **Verhältnis zum gerichtlichen Verfahren** Mediation und Gerichtsverfahren schließen sich nicht aus, sondern greifen ineinander. Die außergerichtliche Mediation kann jederzeit frei eingesetzt werden – vor, neben oder sogar während eines laufenden Prozesses. Für ein bereits anhängiges Verfahren sieht das Gesetz mit dem Güterichterverfahren nach § 278 Abs. 5 ZPO zudem die Möglichkeit vor, dass ein nicht entscheidungsbefugter Richter als Mediator agiert. Wird ein Konflikt erfolgreich mediiert, kann das Ergebnis ein laufendes Verfahren überflüssig machen oder es durch einen Vergleich beenden. Achten Sie darauf, dass jede Einigung am Ende in einer juristisch tragfähigen Form abgesichert wird – ohne diese Absicherung verliert auch das beste Ergebnis im Streitfall an Bodenhaftung. ### Kosten und Dauer der Mediation Die Kosten einer Mediation hängen vom Stundenhonorar des Mediators und vom Umfang der zu klärenden Themen ab. In der Praxis bewegen sich Stundensätze für erfahrene Mediatoren häufig zwischen 190 und 350 Euro netto pro Stunde. Üblich sind drei bis zehn Sitzungen. Die konkreten Kosten besprechen wir in einem ersten Telefonat. ### **Kostenfaktoren und Honorarmodelle** Mediatoren arbeiten überwiegend nach Stundensatz, manche bieten Pauschalmodelle für klar umrissene Themenkomplexe an. Die Kosten werden in der Regel hälftig von beiden Parteien getragen, eine andere Verteilung ist möglich und wird in der Mediationsvereinbarung festgehalten. Anders als für ein gerichtliches Verfahren steht für die außergerichtliche Mediation grundsätzlich keine Verfahrenskostenhilfe zur Verfügung. Eine staatlich finanzierte Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz kommt nur in eng umrissenen Fällen für die anwaltliche Begleitung in Betracht – die Mediation selbst ist davon nicht erfasst. Wo eine notarielle Beurkundung erforderlich ist, treten Notarkosten hinzu, die sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) nach dem Geschäftswert richten. Diese Kosten sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. ### **Wirtschaftlicher Vergleich zum Gerichtsverfahren** Ein streitiges Gerichtsverfahren verursacht typischerweise erheblich höhere Gesamtkosten als eine Mediation – jedenfalls dann, wenn der Streit über mehrere Instanzen ausgetragen wird. Anwaltsgebühren entstehen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf Basis des Streit- oder Verfahrenswerts; hinzu kommen Gerichtskosten, Sachverständigengutachten, mehrfache Termine und Rechtsmittel, die sich schnell zu fünfstelligen Beträgen pro Partei summieren. Demgegenüber bündelt die Mediation den Aufwand. Ein Mediator klärt mit beiden Parteien gemeinsam, was in der streitigen Variante zwei getrennte Anwaltsvertretungen leisten müssten. Selbst wenn beide Parteien zusätzlich punktuell eigene anwaltliche Beratung einholen, liegt der Gesamtaufwand in vielen Fällen deutlich unter den Kosten eines ausgetragenen Rechtsstreits – zumal die Mediation den Zeitaufwand und die emotionale Belastung erheblich reduziert. [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Anwaltliche Begleitung neben der Mediation Die Mediation und die anwaltliche Beratung erfüllen unterschiedliche Funktionen, die sich gegenseitig ergänzen, aber nicht ersetzen. Der Mediator strukturiert das Verfahren und sorgt für ein faires Gespräch – er darf und kann jedoch keine einseitige Rechtsberatung leisten. Eine eigene anwaltliche Begleitung übernimmt diese Lücke und schützt die Parteien davor, eine Einigung zu treffen, deren rechtliche und wirtschaftliche Tragweite sie nicht vollständig überblicken. ### **Funktionstrennung Mediator und Anwalt** Ein Mediator, der selbst Rechtsanwalt ist, unterliegt den Beschränkungen des § 3 MediationsG: Er darf nicht zugleich als Anwalt einer Seite tätig sein und auch nach Abschluss der Mediation grundsätzlich keine der Parteien in derselben Sache vertreten. Diese Trennung ist kein Formalismus, sondern Voraussetzung für die Neutralität, die das Verfahren trägt. Sie macht es erforderlich, dass beide Parteien spätestens zur Bewertung der Ergebnisse einen eigenen Anwalt einbinden. Das gilt insbesondere bei der Bewertung von Verzichten und weitreichenden Zugeständnissen – etwa beim Verzicht auf Ansprüche, bei der Übernahme von Haftung oder bei Regelungen, die eine Partei wirtschaftlich erheblich stärker belasten. Solche Zugeständnisse sind grundsätzlich zulässig, unterliegen aber einer rechtlichen Kontrolle, die das Risiko späterer Streitigkeiten birgt. Eine anwaltliche Vorabprüfung minimiert dieses Risiko erheblich. ### **Was anwaltliche Begleitung im Mediationsprozess leistet** Eine begleitende anwaltliche Beratung übernimmt drei Aufgaben: Sie übersetzt die persönliche oder geschäftliche Situation in den rechtlichen Rahmen, sie bewertet einzelne Verhandlungspunkte aus der Sicht der jeweiligen Mandantschaft, und sie überführt die Mediationsergebnisse in eine juristisch tragfähige Abschlussvereinbarung. Optimal ist eine Begleitung, die zu jedem in der Mediation behandelten Themenkomplex eine Vorprüfung anbietet, ohne den Mediationsprozess durch parallele Verhandlungen zu konterkarieren. Suchen Sie keinen Anwalt, der die Mediation ausbremst, sondern einen, der das Verfahren konstruktiv auf Kurs hält – das ist der Unterschied zwischen einer schnellen Einigung und einer rechtssicheren Lösung. ![Professional woman in a navy blazer discusses with an elderly couple at a table in a bright room, with a small plant on the desk beside them.](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2026/07/christina-ehrhardt-burns-39-2500.webp "christina-ehrhardt-burns-39-2500 - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/02/herz.svg "herz - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ![Portrait of a smiling blonde woman in a pink blouse with a bow, facing the camera.](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2026/07/christina-ehrhardt-burns-133-768x768-1.webp "christina-ehrhardt-burns-133-768x768 - Law and Mediaton - Law and Mediaton") **English Language** counseling possible ## Ihre Mediatorin – einvernehmliche Konfliktlösung mit klarer Rollentrennung Als Mediatorin begleite ich Parteien in Konflikten aller Art im gesamten Bundesgebiet. Langjährige Erfahrung im Recht verbinde ich mit einer ausgeprägten Praxis in einvernehmlichen Lösungswegen – und mit einem klaren Sinn für Tempo dort, wo es dem Ergebnis dient. Eines bleibt dabei sauber getrennt: In einem konkreten Fall werde ich entweder als Mediatorin oder anwaltlich tätig, niemals beides zugleich. Wenn ich vermittele, vertrete ich keine der Seiten anwaltlich – das verlangt die Neutralität nach § 3 MediationsG. Schwerpunkte sind Wirtschafts- und Vertragskonflikte, Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz und in Organisationen, familiäre und erbrechtliche Konflikte sowie Nachbarschafts- und Alltagsstreitigkeiten. In der Mediation strukturiere ich das Verfahren, sorge für einen fairen Austausch und bringe die rechtlichen Rahmenbedingungen ein, ohne eine Seite einseitig zu beraten. Die anwaltliche Vertretung und – im Familienrecht – die anschließende Scheidung gebe ich gezielt weiter, wie bei einem sauberen Fahrerwechsel: an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht, die idealerweise selbst mit der Mediation und ihren Grundsätzen vertraut sind, Ihre Einigung rechtssicher in eine Abschlussvereinbarung übertragen und das gerichtliche Verfahren führen. Stehen Sie in einem Konflikt und überlegen, ob eine Mediation für Sie der richtige Weg ist, bringe ich im ersten Gespräch mit beiden Seiten Ordnung in die Ausgangslage und stelle Ihnen die geeigneten Verfahrensoptionen vor. Vereinbaren Sie Ihren Termin für ein telefonisches Vorgespräch – bequem über das Kontaktformular oder direkt telefonisch. Im ersten Termin klären wir gemeinsam, ob sich Ihr Konflikt für eine Mediation eignet. [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/02/herz.svg "herz - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ## FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Mediation Für welche Konflikte eignet sich Mediation? Grundsätzlich für nahezu jeden Konflikt, in dem beide Seiten verhandlungsbereit sind: geschäftliche und vertragliche Streitigkeiten, Gesellschafter- und Nachfolgekonflikte, Konflikte am Arbeitsplatz, Familien- und Erbauseinandersetzungen, Nachbarschafts-, Bau-, Miet- und Verbraucherkonflikte. Ob Ihr konkreter Fall geeignet ist, hängt weniger vom Rechtsgebiet ab als von den Parteien – das prüfen wir gemeinsam im ersten Termin. Was kostet eine Mediation im Durchschnitt? Die Kosten richten sich nach dem Stundensatz des Mediators und der Anzahl der Sitzungen. In der Praxis liegen die Stundensätze für erfahrene Mediatorinnen und Mediatoren häufig zwischen 180 und 350 Euro netto. Bei drei bis zehn Sitzungen ergibt sich eine Gesamtspanne, die in den meisten Fällen unter den Kosten eines streitigen Verfahrens liegt. Hinzu kommen gegebenenfalls Notar- und Anwaltskosten für die rechtliche Absicherung. Wie lange dauert eine Mediation? Die Dauer hängt vom Umfang der zu klärenden Themen und der Gesprächsbereitschaft beider Parteien ab. Üblich sind drei bis zehn Sitzungen von je 90 bis 120 Minuten, verteilt über wenige Wochen bis einige Monate. Komplexe Sachverhalte können die Dauer verlängern, einfache Konstellationen lassen sich in wenigen Wochen abschließen. Ersetzt die Mediation ein Gerichtsverfahren? Nicht zwingend, aber häufig. Eine erfolgreiche Mediation kann ein Gerichtsverfahren vollständig überflüssig machen oder einen laufenden Prozess durch einen Vergleich beenden. Wo eine gerichtliche Entscheidung gesetzlich erforderlich bleibt – etwa der Scheidungsausspruch –, regelt die Mediation die Folgen und vereinfacht das Verfahren erheblich. Das gerichtliche Verfahren selbst übernimmt dann eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht, nicht die Mediatorin. Brauche ich trotzdem einen eigenen Anwalt, wenn ich eine Mediation mache? Eine eigene anwaltliche Beratung ist dringend zu empfehlen. Als Mediatorin darf und werde ich keine der Seiten anwaltlich vertreten und nicht einseitig beraten – das gebietet die Neutralität nach § 3 MediationsG. Vor allem bei Verzichten, Haftungsübernahmen oder wirtschaftlich weitreichenden Zugeständnissen ist eine anwaltliche Vorabprüfung wichtig, um die Tragweite der Einigung zu erfassen. Die rechtssichere Umsetzung und – im Familienrecht – die anschließende Scheidung gebe ich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht aus meinem Netzwerk weiter, die mit der Mediation und ihren Grundsätzen vertraut sind. Für ein gerichtliches Verfahren ist eine anwaltliche Vertretung je nach Verfahrensart zudem gesetzlich vorgeschrieben. Ist eine in der Mediation getroffene Einigung sofort rechtsverbindlich? Nicht automatisch. Das in der Mediation erarbeitete Abschlussdokument ist eine inhaltliche Einigung, aber noch kein vollstreckbarer Vertrag. Erst die Übertragung in eine rechtsverbindliche Abschlussvereinbarung und – wo vorgeschrieben – die notarielle Beurkundung oder die Vollstreckbarerklärung als Anwaltsvergleich machen die Vereinbarung verbindlich und durchsetzbar. Was passiert, wenn die Mediation scheitert? Eine gescheiterte Mediation hat keine nachteiligen Folgen für ein anschließendes gerichtliches Verfahren. Die offenbarten Informationen unterliegen der Vertraulichkeit nach § 4 MediationsG. Bereits geleistete Mediationsgebühren sind verloren, der Weg zum Gericht steht aber jederzeit offen. In vielen Fällen lassen sich Teileinigungen in das gerichtliche Verfahren übernehmen. Kann eine Mediation auch online stattfinden? Ja, Online-Mediation ist verbreitet und gut etabliert. Sie eignet sich besonders, wenn die Parteien räumlich getrennt sind, eine im Ausland sitzt oder beide flexibel terminieren müssen. Die Vertraulichkeit muss dabei durch eine geeignete Plattform und klare Regeln gewährleistet werden. Die Wirksamkeit der späteren Abschlussvereinbarung hängt nicht davon ab, ob die Verhandlungen online oder in Präsenz geführt wurden. Woran erkenne ich, ob mein Konflikt für eine Mediation geeignet ist? Das lässt sich seriös erst nach einer kurzen Bestandsaufnahme beurteilen. Entscheidend sind Gesprächsbereitschaft, Offenlegungsbereitschaft, eine annähernd ausgewogene Verhandlungsposition und realistische Erwartungen aller Beteiligter. Genau diese Punkte klären wir im ersten Termin – ergebnisoffen und unverbindlich. Wann sollte ich einen Anwalt einschalten – vor, während oder nach der Mediation? Hierfür gibt es keine pauschale Empfehlung. Spätestens vor Unterzeichnung der Abschlussvereinbarung sollte deren Inhalt juristisch geprüft werden. Da die Informiertheit ein Kernprinzip der Mediation ist, empfehle ich auch während des Verfahrens – dort wo es nötig ist – eine anwaltliche Beratung einzuholen. [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) --- ### [Internationales Familienrecht](https://law-and-mediation.de/internationales-familienrecht/) **Published:** Januar 26, 2024 **Author:** Christina Ehrhardt-Burns **Content:** - [ ](tel:+4967014424907) - [ ](mailto:hallo@law-and-mediation.de) - [ ](https://www.instagram.com/law_and_mediation/?hl=de) # Internationales Familienrecht: Ihr Rechtsanwalt bei Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht mit Auslandsbezug Das Familienrecht ist heute in vielen Fällen international geprägt. Immer mehr Ehen werden zwischen Partnern unterschiedlicher Staatsangehörigkeit geschlossen, Ehegatten leben zeitweise im Ausland oder verfügen über Vermögen in verschiedenen Staaten. Auch berufliche Mobilität führt dazu, dass sich Lebensmittelpunkte über mehrere Länder verteilen. In all diesen Konstellationen spricht man von internationalem Familienrecht. Sobald ein Auslandsbezug besteht, stellen sich komplexe rechtliche Fragen: Welches Recht gilt für die Ehe? Welches Gericht ist im Fall einer Trennung oder Scheidung zuständig? Wird eine im Ausland ausgesprochene Scheidung in Deutschland anerkannt? Die Beantwortung dieser Fragen entscheidet häufig über erhebliche wirtschaftliche und persönliche Folgen. Als Rechtsanwältin im Familienrecht berate ich Sie umfassend im internationalen Familienrecht. Sie verbindet fundierte Kenntnisse des deutschen Familienrechts mit einem vertieften Verständnis für internationale und europäische Regelungen und entwickelt individuelle Lösungen für grenzüberschreitende Sachverhalte. [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Internationales Familienrecht – Klärung von Zuständigkeit und anwendbarem Recht Im internationalen Familienrecht steht zu Beginn jeder Beratung die Prüfung, welches nationale Recht Anwendung findet und welches Gericht international zuständig ist. Maßgeblich sind Regelungen des internationalen Privatrechts, europäische Verordnungen sowie gegebenenfalls bilaterale Abkommen zwischen einzelnen Staaten. Entscheidend sind häufig der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten, deren Staatsangehörigkeit oder eine wirksam getroffene Rechtswahl. Gerade bei einer internationalen Ehe kann es erhebliche Unterschiede machen, ob deutsches Recht oder das Recht eines anderen Staates Anwendung findet. Dies betrifft nicht nur die Scheidung selbst, sondern auch Unterhaltsansprüche, die Vermögensaufteilung und Fragen der elterlichen Verantwortung. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung schafft Klarheit und verhindert, dass durch eine unbedachte Antragstellung im In- oder Ausland strategische Nachteile entstehen. ## Internationale Ehe und Ehevertrag Bei einer internationalen Ehe sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen möglichst frühzeitig geklärt werden. Unterschiedliche nationale Vorschriften zum Güterstand, zu Unterhaltsansprüchen oder zum Versorgungsausgleich können im Fall einer späteren Trennung oder Scheidung erhebliche Auswirkungen haben. Ein individuell gestalteter Ehevertrag bietet internationalen Ehegatten die Möglichkeit, eine klare Rechtswahl zu treffen und verbindliche Regelungen für den Fall der Scheidung zu schaffen. So kann festgelegt werden, welches Recht für das Güterrecht gelten soll oder welches Recht im Fall der Scheidung Anwendung findet. Ich berate Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen mit internationalem Bezug. Dabei werden sowohl deutsches Recht als auch die Besonderheiten ausländischer Rechtsordnungen berücksichtigt, um eine rechtssichere und langfristig tragfähige Lösung zu entwickeln. [ Kontaktieren Sie mich! ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Scheidung im internationalen Kontext Im Rahmen einer internationalen Ehe stellt sich im Fall der Scheidung die zentrale Frage, welches Güterrecht gilt. Dieses bestimmt, wie Vermögen zwischen den Ehegatten aufzuteilen ist. Unterschiedliche Staaten kennen verschiedene Güterstände, etwa die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung oder besondere Mischformen. Das anwendbare Recht kann sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten, ihrer Staatsangehörigkeit oder einer wirksamen Rechtswahl richten. Befinden sich Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder sonstige Vermögenswerte im Ausland, sind zusätzlich die jeweiligen nationalen Vorschriften zu beachten. Ich prüfe im Rahmen des internationalen Familienrechts, welches Recht maßgeblich ist, und entwickle eine klare Strategie für die Vermögensauseinandersetzung – mit Blick auf Deutschland und das Ausland. ## Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Deutschland Ein weiterer Schwerpunkt im internationalen Familienrecht ist die Anerkennung ausländischer Entscheidungen. Wurde eine Scheidung oder eine Entscheidung zum Sorgerecht im Ausland ausgesprochen, stellt sich häufig die Frage, ob diese Entscheidung in Deutschland rechtlich wirksam ist. Innerhalb der Europäischen Union erfolgt die Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in vielen Fällen automatisch. Bei Entscheidungen aus Drittstaaten ist regelmäßig ein besonderes Anerkennungsverfahren erforderlich. Ohne eine formelle Anerkennung kann es dazu kommen, dass eine im Ausland ausgesprochene Scheidung in Deutschland nicht als wirksam gilt. Eine rechtzeitige Prüfung sorgt dafür, dass Rechtsklarheit besteht und spätere Probleme – etwa bei einer erneuten Eheschließung oder bei vermögensrechtlichen Fragen – vermieden werden. [ Kontaktieren Sie mich! ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Unterhalt, Kinder und elterliche Verantwortung im internationalen Recht Unterhaltsansprüche zwischen Ehegatten oder für Kinder unterliegen im internationalen Kontext besonderen Regelungen. Je nach Konstellation kann deutsches Recht oder das Recht eines anderen Staates Anwendung finden. Auch die Frage, welches Gericht international zuständig ist, muss gesondert geprüft werden. Bei internationalen Trennungen spielen zudem Fragen der elterlichen Sorge, des Umgangsrechts und in seltenen Fällen auch der internationalen Kindesentführung eine Rolle. Hier greifen spezielle internationale Übereinkommen, die den Schutz des Kindeswohls sicherstellen sollen. Im internationalen Familienrecht ist schnelles und rechtlich fundiertes Handeln entscheidend, um die Rechte der Beteiligten zu wahren und tragfähige Lösungen zu erreichen. ## Ihre Kanzlei für internationales Familienrecht Das internationale Familienrecht erfordert neben fundierten Kenntnissen im deutschen Familienrecht ein vertieftes Verständnis internationaler Zusammenhänge und ausländischer Rechtsordnungen. Jede internationale Ehe, jede Trennung mit Auslandsbezug und jede internationale Scheidung ist individuell zu betrachten. Meine bietet eine persönliche, diskrete und strategisch ausgerichtete Beratung in allen Fragen des internationalen Familienrechts. Ziel ist es, rechtliche Klarheit zu schaffen, wirtschaftliche Risiken zu minimieren und eine nachhaltige Lösung für meine Mandanten in Deutschland und im Ausland zu entwickeln. Wenn Ihre Ehe einen internationalen Bezug aufweist oder eine Trennung beziehungsweise Scheidung mit Auslandsbezug bevorsteht, erhalten Sie eine fundierte rechtliche Einschätzung Ihrer Situation und eine klare Strategie für das weitere Vorgehen. [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Häufige Frage zum internationalen Familienrecht (FAQ) Wann spricht man von internationalem Familienrecht? Von internationalem Familienrecht spricht man immer dann, wenn eine Ehe, eine Trennung oder eine Scheidung einen Bezug zu mehr als einem Staat aufweist. Das ist etwa der Fall, wenn die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen, im Ausland geheiratet haben, in verschiedenen Ländern leben oder Vermögen im Ausland vorhanden ist. In solchen Fällen muss geklärt werden, welches Recht gilt und welches Gericht zuständig ist. Kann ich meine internationale Scheidung in Deutschland einreichen? Ob eine internationale Scheidung in Deutschland eingereicht werden kann, hängt in erster Linie vom gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten ab. Lebt zumindest einer der Ehegatten in Deutschland, kann ein deutsches Gericht häufig zuständig sein. Die konkrete Zuständigkeit sollte jedoch stets individuell geprüft werden, um strategische Nachteile zu vermeiden. Welches Recht gilt bei einer internationalen Ehe? Für eine internationale Ehe ist nicht automatisch deutsches Recht maßgeblich. Vielmehr bestimmen internationale Vorschriften, welches nationale Recht Anwendung findet. Entscheidend können der gewöhnliche Aufenthalt, die Staatsangehörigkeit oder eine vertraglich vereinbarte Rechtswahl sein. Diese Frage wirkt sich insbesondere bei einer späteren Scheidung erheblich aus. Wird eine im Ausland ausgesprochene Scheidung in Deutschland anerkannt? Eine im Ausland erfolgte Scheidung wird in Deutschland nicht immer automatisch anerkannt. Innerhalb der Europäischen Union erfolgt die Anerkennung in vielen Fällen ohne besonderes Verfahren. Bei Entscheidungen aus anderen Staaten ist häufig ein förmliches Anerkennungsverfahren erforderlich, damit die Scheidung in Deutschland rechtlich wirksam ist. Wie wird Vermögen im Ausland bei einer Scheidung berücksichtigt? Bei einer internationalen Scheidung ist zu prüfen, welches Güterrecht Anwendung findet. Dieses bestimmt, wie Vermögen – auch im Ausland – zwischen den Ehegatten aufzuteilen ist. Immobilien oder Unternehmenswerte im Ausland können zusätzliche rechtliche Schritte erforderlich machen. Welches Recht gilt für Unterhalt bei internationaler Trennung? Unterhaltsansprüche im internationalen Kontext unterliegen besonderen europäischen und internationalen Regelungen. Häufig ist das Recht des Staates maßgeblich, in dem die unterhaltsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die konkrete Ausgestaltung kann sich je nach Rechtsordnung deutlich unterscheiden. Was passiert mit dem Sorgerecht bei internationalem Bezug? Das Sorgerecht richtet sich im internationalen Recht in der Regel nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes. Internationale Übereinkommen und europäische Verordnungen regeln, welches Gericht zuständig ist und welches Recht Anwendung findet. Ein Umzug ins Ausland kann daher erhebliche rechtliche Folgen haben. Was ist eine internationale Kindesentführung? Von internationaler Kindesentführung spricht man, wenn ein Elternteil ein gemeinsames Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland verbringt oder dort zurückhält. Internationale Abkommen sollen in solchen Fällen eine schnelle Rückführung des Kindes ermöglichen. Schnelles juristisches Handeln ist hierbei entscheidend. Warum sollte ich einen Rechtsanwalt für internationales Familienrecht beauftragen? Das internationale Familienrecht ist komplex und von zahlreichen internationalen Vorschriften geprägt. Ein erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht prüft, welches Recht Anwendung findet, ob deutsche Gerichte zuständig sind und welche strategischen Möglichkeiten bestehen. Gerade bei internationaler Ehe, Trennung oder Scheidung sorgt eine spezialisierte anwaltliche Beratung für Rechtssicherheit in Deutschland und im Ausland. Welche Rolle spielt der Ehevertrag im internationalen Familienrecht? Ein Ehevertrag kann im internationalen Familienrecht eine zentrale Rolle spielen. Internationale Ehegatten können darin unter bestimmten Voraussetzungen festlegen, welches Recht für ihre Ehe und im Fall der Scheidung gelten soll. Dadurch lassen sich spätere Streitigkeiten und Unsicherheiten vermeiden. --- ### [Impressum](https://law-and-mediation.de/impressum/) **Published:** Februar 22, 2022 **Author:** Christina Ehrhardt-Burns **Content:** # Impressum Inhaltlich verantwortlich gemäß §§ 5 Telemediengesetz: **Christina Ehrhardt-Burns** Rechtsanwältin Schlossstraße 4 55543 Bad Kreuznach Telefon [+49 671 – 79 64 46 11](tel:+4967179644611) E-Mail: [www.law-and-mediation.de](https://law-and-mediation.de) ## Rechtsanwaltschaft Rechtsanwältin Christina Ehrhardt-Burns ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz, Rheinstr. 24, 56068 Koblenz. Die Berufsbezeichnung “Rechtsanwältin” wurde ihr in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Rechtsanwälte unterliegen folgenden berufsrechtlichen Regelungen: [Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO](http://www.gesetze-im-internet.de/brao/index.html)[Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG](http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/)[Berufsordnung der Rechtsanwälte, BORA](http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/) ## Umsatzsteueridentifikationsnummer Die Umsatzsteueridentifikationsnummer lautet: DE 346 574 489. ## Haftpflicht Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit der gesetzlichen Mindestversicherungssumme bei der HDI Versicherung AG HDI-Platz 1 30659 Hannover Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne meine Zustimmung kopiert, vervielfältigt oder übernommen werden. Das Impressum gilt auch für folgendes Social Media Profil: - Instagram: ## Haftung für Inhalte Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch aber erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen. ## Haftung für Links Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. 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Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. ## Webdesign schönski GmbH, Salzstr. 20, 55411 Bingen, [www.schoenski.de](http://www.schoenski.de) --- ### [Einvernehmliche Scheidungen](https://law-and-mediation.de/einvernehmliche-scheidungen/) **Published:** Dezember 14, 2023 **Author:** Christina Ehrhardt-Burns **Content:** - [ ](tel:+4967014424907) - [ ](mailto:hallo@law-and-mediation.de) - [ ](https://www.instagram.com/law_and_mediation/?hl=de) # Rechtsanwalt bei einvernehmlicher Scheidung - Ablauf, Trennungsjahr und Kosten erklärt Wenn Sie und Ihr Partner sich bereits auf eine Scheidung verständigt haben, ohne dass es böses Blut gibt und Sie die Scheidung schnell und unkompliziert hinter sich bringen möchten, handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung oder auch Scheidung auf gemeinsames Begehren. In diesem Fall haben beide Ehepartner den Wunsch, die Ehe aufzulösen. Es ist nicht notwendig, eine allgemeine Einigung über die Entscheidung zur Scheidung zu erzielen, da wesentliche Scheidungsfolgen vor der eigentlichen Scheidung geregelt werden müssen. Dennoch bietet die einvernehmliche Scheidung zahlreiche Vorteile. Sie ist kostengünstiger und weniger zeitaufwendig im Vergleich zu einer streitigen Scheidung oder einer Härtefallscheidung. Insbesondere im Hinblick auf gemeinsame Kinder können wichtige Aspekte wie das Sorgerecht und der Unterhalt frühzeitig geklärt werden. Zudem müssen Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung lediglich die Kosten für einen Anwalt tragen, was Ihnen die Ausgaben für einen zweiten Anwalt erspart. Durch die Einigkeit sparen Sie sich zudem einen langwierigen Scheidungsprozess. Sind Sie und Ihr Partner noch auf der Suche nach dem optimalen Anwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf! [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Wie gestalten sich die Kosten einer Scheidung? Die einvernehmliche Scheidung ist die kostengünstigste Option zur Scheidung, da ich lediglich einen Rechtsanwalt bezahlen muss. Die Kosten sind im Gerichtskostengesetz und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt. Dort sind unter anderem die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten definiert. Diese Beträge basieren auf dem Verfahrenswert, der sich aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten multipliziert mit drei Monaten ergibt. Zusätzlich können gegebenenfalls 10 % für den Versorgungsausgleich anfallen. Sollten die Ehegatten kein regelmäßiges Einkommen haben, wird ein Quartalsdurchschnitt zur Berechnung herangezogen. Wenn einer der Ehegatten die Kosten nicht tragen kann, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe) zu beantragen. Um solche Hilfe zu erhalten, muss ich als Antragsteller bedürftig sein und mein Verfahren eine Aussicht auf Erfolg haben. Sind Sie noch auf der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? In meiner Kanzlei sind Sie genau richtig! Hier biete ich Ihnen eine Kostenschätzung oder einen Kostenvoranschlag für das Anwaltshonorar an. Ich begleite Sie transparent und effektiv durch den gesamten Prozess, beginnend beim ersten Beratungsgespräch bis hin zur endgültigen Ehescheidung. ## Was sind die Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung? Zusätzlich zur beidseitigen Zustimmung zur Scheidung der Ehe, legt das *Bürgerliche Gesetzbuch* (BGB) weitere Anforderungen fest. - Die Ehe muss als gescheitert betrachtet werden. - Die eheliche Lebensgemeinschaft ist nicht mehr vorhanden und eine baldige Wiederherstellung ist nicht abzusehen. - Das Paar lebt seit mindestens einem Jahr getrennt. - Das Trennungsjahr ist zwingend erforderlich und soll vor übereilten Entscheidungen schützen. - Sollten Sie während des Trennungsjahres noch in derselben Wohnung leben, ist es ratsam, das genaue Datum der Trennung schriftlich festzuhalten und das Dokument zu unterzeichnen. Dies dient vor dem Familiengericht als Nachweis für die Einhaltung des Trennungsjahres. - Auch Aussagen von Bekannten können Ihre Angaben unterstützen. - Falls Sie bereits in getrennten Wohnungen leben, können der neue Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung als Beweis dienen. - Um die Einvernehmlichkeit sicherzustellen, sollten Sie sich im Vorfeld über die wesentlichen Scheidungsfolgen austauschen. Sollte Ihnen dies schwerfallen, kann auch ein Mediator hinzugezogen werden. [ Kontaktieren Sie mich! ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Wie gestaltet sich der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung? Falls Sie und Ihr Partner sich einvernehmlich für eine Scheidung entschieden haben, stellt sich häufig die Frage, wie der Ablauf gestaltet ist. Indem Sie sich für die Scheidung und gegen die Ehe entschieden haben, haben Sie bereits den ersten und schwierigsten Schritt gemacht. Nun sollten Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt im Bereich Scheidungsrecht suchen. Dieser wird mit Ihnen Ihre Wünsche und Ziele besprechen und Sie über die Rechtslage informieren. Es gilt zu beachten, dass nur ein Partner einen Rechtsanwalt beauftragen kann und hier auch frei bezüglich der Wahl des Anwalts ist. Anschließend wird der Antrag auf Scheidung beim Gericht vorbereitet. Alle relevanten Scheidungsfolgen müssen nun in Einvernehmen mit dem Anwalt geregelt werden. Dabei stellen sich oft folgende Fragen: - Wer darf weiterhin in der ehelichen Wohnung wohnen? - Wie wird der Hausrat zwischen den Partnern aufgeteilt? - Wie gehe ich mit gemeinsamen Verbindlichkeiten um? - Wo sollen die Kinder leben und wie wird das Besuchsrecht geregelt? - Wer trägt zukünftig die Ausgaben für die Kinder (Kleidung, Schulbedarf etc.)? - Gibt es Ansprüche auf Unterhalt und wenn ja, wie werden diese geregelt? Mit der Einreichung des Antrags wird der Scheidungsprozess eingeleitet. Nach Prüfung der Dokumente durch das Gericht wird ein Termin angesetzt, an dem beide Parteien erscheinen müssen. Dieser Termin bietet Ihnen die letzte Gelegenheit, der Scheidung zu widersprechen. Andernfalls ist die einvernehmliche Scheidung vollzogen, aber noch nicht rechtskräftig. ## Ich kümmere mich um Ihre Scheidung Sollten Sie noch auf der Suche nach einem kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt für Ihre Scheidung sein, stehe ich Ihnen zur Seite. Ich betreue Sie nicht nur juristisch auf höchstem Niveau, sondern auch menschlich. Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung weniger Streit und Kostenaufwand bedeutet, handelt es sich dennoch um eine Ehescheidung. Neben Wut und Trauer bringt eine Scheidung auch immer einen hohen Kostenfaktor mit sich. Zudem müssen zahlreiche rechtliche Aspekte geklärt werden, die einen erheblichen Einfluss auf Ihre Zukunft und die Ihrer Familie haben. Denn insbesondere spezielle Scheidungsfolgen sind für Laien oft schwer zu erkennen und deren Umfang nur schwer abzuschätzen. Aus diesem Grund ist eine externe und fachliche Sicht erforderlich, um außergerichtliche Streitigkeiten zu schlichten und Ihre Scheidungskosten zu ermitteln. Darüber hinaus benötigen Sie gesetzlich vor dem Familiengericht einen Scheidungsanwalt, der Ihre Interessen vertritt. Mit mir an Ihrer Seite sind Sie dort in sicheren Händen. Entscheiden Sie sich und Ihr Partner für eine einvernehmliche Scheidung? Ich gestalte den Ablauf dieser Scheidung so effizient und kostengünstig wie möglich. Kontaktieren Sie mich jetzt für eine umfassende Erstberatung! [ Kontakt ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Häufige Frage zum Ehevertrag (FAQ) Wie lange benötigt in der Regel eine einvernehmliche Scheidung? Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. In der Regel benötigt die Scheidung, einschließlich des Versorgungsausgleichs, 6 bis 9 Monate. Ohne den Versorgungsausgleich verkürzt sich die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung auf 1 bis 3 Monate. Welche Kosten sind mit einer einvernehmlichen Scheidung verbunden? Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung entstehen Anwalts- und Gerichtskosten. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der in der Regel wie folgt berechnet wird: Ausgangspunkt ist das monatliche Nettoeinkommen beider Ehepartner, das mit drei multipliziert wird. Hinzu kommt ein Zuschlag von zehn Prozent für jedes Anrecht im Versorgungsausgleich. Zusätzlich können – sofern Vermögen vorhanden ist – etwa fünf Prozent des gemeinsamen Nettovermögens der Beteiligten berücksichtigt werden. Auf welche Weise wird der Verfahrenswert bestimmt? Das zusammengelegte Nettoeinkommen beider Ehepartner wird mit einer Multiplikationszahl von 3 Monaten multipliziert und bildet den Verfahrenswert. Gegebenenfalls werde ich zusätzlich noch einen Versorgungsausgleich in Höhe von 10% hinzurechnen. Dieser Wert dient als Grundlage für die Berechnung der Kosten der Scheidung. Welche Bedeutung hat der Versorgungsausgleich? In der Regel weisen die Rentenanwartschaften der Ehepartner unterschiedliche Höhen auf. Der Versorgungsausgleich hat das Ziel, diese Unterschiede auszugleichen. Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz wird jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe erworben wurde, gleichmäßig auf beide Partner verteilt. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe zu erhalten? Wenn ich nicht in der Lage bin, die Kosten des Verfahrens zu tragen, habe ich die Möglichkeit, beim Staat Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Dafür ist es erforderlich, dass ich bedürftig bin und das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. In diesem Fall müssen die Kosten nicht von mir selbst übernommen werden. Wann wird eine Person als bedürftig angesehen? Sie gelten als hilfsbedürftig, sobald Sie nicht in der Lage sind, Ihren finanziellen Bedarf aus eigenen Einkünften und Vermögenswerten zu decken. Erst dann haben Sie Anspruch auf Unterhalt. Im Unterschied zum Trennungsunterhalt bin ich in diesem Fall verpflichtet, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu suchen. Diese Erwerbstätigkeit muss dabei Ihren Ausbildungsweg, Ihre Fähigkeiten, Ihr Alter und Ihre Gesundheit berücksichtigen. Ab wann wird man als leistungsfähig betrachtet? Als leistungsfähig wird angesehen, wer in der Lage ist, Unterhalt zu leisten, ohne dabei seinen eigenen angemessenen Lebensunterhalt zu gefährden. Es ist wichtig, dass dem Zahlenden stets ein Selbstbehalt verbleibt. Laut der Düsseldorfer Tabelle beträgt der aktuelle monatliche Eigenbedarf 1.280 Euro für Erwerbstätige und 1.180 Euro für Nichterwerbstätige. Was ist die Düsseldorfer Tabelle genau? Dies ist eine bundesweit anerkannte Richtlinie zum Unterhaltsbedarf, die auf dem Mindestunterhalt für minderjährige Kinder basiert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf aktualisiert die Unterhaltssätze regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familiengerichtstag. Wer ist nach einer Scheidung dazu verpflichtet, Unterhalt zu leisten? In meiner Funktion als Rechtsanwalt informiere ich Sie über Ihre Verpflichtungen bezüglich des Unterhalts für Ihr minderjähriges Kind. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Elternteil, bei dem sich das gemeinsame minderjährige Kind nicht dauerhaft aufhält, zur Zahlung des sogenannten Barunterhalts verpflichtet. Bei volljährigen Kindern, die sich in Ausbildung oder Studium befinden, sind beide Elternteile zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Wann hat ein Ehepartner Anspruch auf Trennungsunterhalt? Falls Sie finanzielle Unterstützung benötigen und Ihr Expartner über ein ausreichendes Einkommen verfügt, habe ich nach der Trennung und bis zur rechtskräftigen Scheidung meiner Ehe Anspruch auf Trennungsunterhalt. Ich muss diesen Unterhalt schriftlich beantragen und das gesamte Einkommen meines Ehepartners angeben. --- ### [Eheverträge](https://law-and-mediation.de/ehevertraege/) **Published:** Dezember 14, 2023 **Author:** Christina Ehrhardt-Burns **Content:** - [ ](tel:+4967014424907) - [ ](mailto:hallo@law-and-mediation.de) - [ ](https://www.instagram.com/law_and_mediation/?hl=de) # Rechtsanwalt bei Ehevertrag: Vermögensschutz, Unterhalt und Güterstand rechtssicher regeln Ein guter Ehevertrag ist wie ein Maßanzug: perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Es engt nichts ein, aber Sie sind gut gewappnet. Inzwischen werde ich gerne zitiert, wenn ich sage: **„Die Ehe bedeutet IMMER, dass die Partner einen Ehevertrag schließen. Ohne eigene Regelung jedoch zu den Bedingungen der Gesetze der Bundesregierung. Ob diese vom Gesetzgeber vorgegebene Musterregelung für jeden passt, ist sehr unwahrscheinlich!“** Eines der besten Beispiele hierfür ist der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Es macht bei einer Unternehmerehe ohne Kinderwunsch beispielsweise keinen Sinn, in der Zugewinngemeinschaft zu verbleiben. Je nachdem, ob beide ein gemeinsames Unternehmen oder jeder sein eigenes Unternehmen aufbaut, sind sinnvolle Abweichungen in einem Ehevertrag denkbar. Umgekehrt ist es wegen den erheblichen finanziellen Nachteilen in der Versorgung von Müttern, die sich mehrere Jahre um die Erziehung der Kinder kümmern und nicht mehr berufstätig sind, sinnvoll, diesen Nachteil bereits während die Ehe noch Bestand hat, zu kompensieren. Die Zugewinngemeinschaft sieht einen solchen Ausgleich nur für den Fall der Scheidung vor. **Ich informiere umfassend und lösungsorientiert, welche Abweichungen im Wege des Ehevertrages für euch in Betracht kommen.** Gerne nehme ich – ähnlich der [einvernehmlichen Scheidung](https://law-and-mediation.de/einvernehmliche-scheidungen/) – deinen Partner zu einem Beratungsgespräch mit dazu. [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Ehevertrag – Rechtssicherheit für die Ehe und Vermögensschutz Ein Ehevertrag schafft klare rechtliche Verhältnisse und schützt Vermögen sowohl während der Ehe als auch im Scheidungsfall. Er verhindert langwierige Streitigkeiten und bewahrt Ehepartner vor finanziellen Risiken. Ich berate Sie umfassend zu den Möglichkeiten der individuellen Vertragsgestaltung, prüfe bestehende Vereinbarungen und setze Ihre Rechte durch. Ein Ehevertrag kann Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich enthalten und bietet insbesondere für Unternehmer und Selbstständige einen wichtigen Schutz vor der Zerschlagung des Betriebsvermögens. Im Streitfall prüfe ich, ob eine ehevertragliche Vereinbarung wirksam und fair ist oder ob eine Anfechtung möglich und sinnvoll erscheint. Ob Sie einen Ehevertrag benötigen, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und wo die rechtlichen Grenzen liegen, erkläre ich Ihnen in einer ausführlichen Beratung. Lassen Sie sich von mir unterstützen und sicheren Sie sich gegen unerwartete finanzielle Risiken ab – für eine sorgenfreie Zukunft ohne Rosenkrieg. ## Warum ein Ehevertrag von Vorteil ist – Absicherung gegen finanzielle Risiken und Konflikte Ein Ehevertrag schafft klare rechtliche Verhältnisse und schützt beide Partner vor unerwarteten finanziellen Konsequenzen im Falle einer Scheidung. Er dient nicht dem Misstrauen, sondern der vorausschauenden und fairen Regelung zentraler vermögensrechtlicher Fragen. Ein wesentlicher Aspekt ist der Schutz von Vermögenswerten. Ohne Ehevertrag leben Ehepartner automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Kommt es zur Scheidung, kann der daraus resultierende Zugewinnausgleich dazu führen, dass Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder andere substanzielle Vermögenswerte veräußert werden müssen, um Ausgleichsansprüche zu erfüllen. Ein Ehevertrag ermöglicht es, solche Risiken zu minimieren und vorhandenes Vermögen gezielt abzusichern. Auch der Versorgungsausgleich lässt sich vertraglich gestalten. Grundsätzlich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften und Altersvorsorgeansprüche im Scheidungsfall hälftig geteilt. In einem Ehevertrag kann jedoch festgelegt werden, ob und in welcher Form diese Aufteilung erfolgen soll, um eine ausgewogene und den individuellen Lebensverhältnissen entsprechende Lösung für beide Partner zu erreichen. Darüber hinaus sorgt ein Ehevertrag für Transparenz bei Unterhaltsansprüchen. Nach einer Scheidung kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen, insbesondere wenn ein Ehegatte durch die Trennung wirtschaftlich schlechter gestellt ist. Ohne klare Regelungen entstehen hier häufig finanzielle Unsicherheiten und Konflikte. Ein Ehevertrag ermöglicht eine faire, nachvollziehbare und vorausschauende Festlegung von Höhe, Dauer und Voraussetzungen möglicher Unterhaltszahlungen. Nicht zuletzt kann ein Ehevertrag auch steuerliche Vorteile bieten. Insbesondere bei der Vermögensübertragung innerhalb der Ehe lässt sich durch einen gezielten, gegebenenfalls vorübergehenden Wechsel in die Gütertrennung ein Zugewinnausgleich steuerfrei realisieren, ohne die Freibeträge der Schenkungsteuer in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise kann Vermögen rechtssicher und steueroptimiert zwischen Ehepartnern übertragen werden. Ein individuell gestalteter Ehevertrag ist damit ein wirkungsvolles Instrument, um rechtliche Klarheit, wirtschaftliche Sicherheit und faire Lösungen für beide Partner zu schaffen. [ Kontaktieren Sie mich! ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Rechtsanwalt oder Notar? So erstellen Sie einen rechtssicheren Ehevertrag. Einen Ehevertrag können Sie vor der Hochzeit, während der Ehe oder sogar noch nach einer Trennung schließen. Damit er rechtswirksam ist, muss er jedoch notariell beurkundet werden. Beide Ehepartner müssen dabei persönlich anwesend sein. Die Rolle des Notars ist dabei klar begrenzt: Er prüft die rechtliche Zulässigkeit der Vereinbarung und beurkundet den Vertrag, ohne eine Partei inhaltlich zu beraten oder zu vertreten. Warum ein Rechtsanwalt beim Ehevertrag unverzichtbar ist Während der Notar neutral bleibt, vertritt ausschließlich ein Rechtsanwalt gezielt Ihre Interessen. Er prüft, ob die vorgesehenen Regelungen für Sie ausgewogen sind, erkennt rechtliche und wirtschaftliche Risiken und setzt Ihre Position im Rahmen des rechtlich Zulässigen durch. Als Rechtsanwalt für Familienrecht kann ich darüber hinaus steuerliche Aspekte in die Vertragsgestaltung einbeziehen und den Ehevertrag individuell optimieren – insbesondere dann, wenn Änderungen des Güterstands geplant sind oder größere Vermögenswerte betroffen sind. Wann Sie einen Rechtsanwalt für Ihren Ehevertrag hinzuziehen sollten Eine anwaltliche Beratung ist besonders wichtig, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft: - Ihr Ehepartner lässt sich bereits anwaltlich beraten – eine eigene rechtliche Vertretung stellt sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. - Sie möchten Ihr Vermögen für den Fall einer Scheidung absichern, etwa als wirtschaftlich stärkerer Ehegatte. - Der Vertrag enthält Regelungen, die überwiegend dem Vermögensschutz Ihres Partners dienen und für Sie nachteilige Folgen haben könnten. - Es sollen steuerliche Vorteile genutzt werden, etwa durch Änderungen im Güterstand oder Vermögensübertragungen innerhalb der Ehe. Ein individuell gestalteter Ehevertrag ist kein Standardformular, sondern eine weitreichende rechtliche Entscheidung. Mit anwaltlicher Unterstützung stellen Sie sicher, dass der Vertrag nicht nur wirksam, sondern auch fair, ausgewogen und langfristig tragfähig ist. ## Was regelt ein Ehevertrag? – Wesentliche Inhalte für eine rechtssichere Vereinbarung Ein Ehevertrag sorgt für Klarheit über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen einer Ehe – sowohl während der Partnerschaft als auch für den Fall einer Scheidung. Er ermöglicht individuellen Vermögensschutz, beugt langwierigen Auseinandersetzungen vor und kann je nach Gestaltung sogar steuerliche Vorteile bieten. **Güterstand: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft?** Ein zentraler Bestandteil eines Ehevertrags ist die Wahl des Güterstands. In Deutschland gilt ohne besondere Vereinbarung automatisch die Zugewinngemeinschaft. Ehepartner können jedoch vertraglich auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft vereinbaren. Welche Regelung sinnvoll ist, hängt stark von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Die Entscheidung wirkt sich nicht nur auf den Vermögensschutz im Scheidungsfall aus, sondern kann auch steuerliche und erbrechtliche Folgen haben. Eine individuell angepasste Lösung schafft finanzielle Sicherheit und erhöht die Planbarkeit für beide Seiten. **Versorgungsausgleich: Altersvorsorge im Scheidungsfall** Kommt es zur Scheidung, werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften grundsätzlich im Rahmen des Versorgungsausgleichs geteilt. Durch einen Ehevertrag können Sie diesen Ausgleich ausschließen oder anpassen, um eine ausgewogenere Regelung zu erreichen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Ein vollständiger oder teilweiser Verzicht auf den Versorgungsausgleich kann unter bestimmten Umständen später unwirksam sein, etwa wenn er zu einer unzumutbaren Benachteiligung führt. Deshalb sollten unterschiedliche Lebens- und Entwicklungsszenarien sorgfältig durchdacht und rechtssicher geregelt werden. **Unterhaltsregelung: Wer zahlt im Scheidungsfall?** Ein Ehevertrag gibt Ihnen die Möglichkeit, nacheheliche Unterhaltsansprüche klar zu regeln. Höhe, Dauer und Voraussetzungen lassen sich verbindlich festlegen, um finanzielle Unsicherheiten und spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Typische Unterhaltsformen, die im Ehevertrag berücksichtigt werden können, sind unter anderem: - Betreuungsunterhalt bei gemeinsamen Kindern - Unterhalt wegen Alters oder Krankheit - Unterhalt zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit - Aufstockungsunterhalt bei erheblichen Einkommensunterschieden - Ausbildungs- und Fortbildungsunterhalt - Unterhalt aus Billigkeitsgründen **Rechtswahl: Internationale Regelungen im Ehevertrag** Bei internationalen Ehen können Sie im Ehevertrag festlegen, welches nationale Recht im Scheidungsfall Anwendung finden soll. Dies betrifft sowohl das anzuwendende Recht als auch den möglichen Gerichtsstand. Eine solche Rechtswahl ist besonders sinnvoll, wenn unterschiedliche Staatsangehörigkeiten bestehen oder Wohnsitze im Ausland geplant sind. Da in diesen Fällen komplexe internationale Vorschriften greifen, ist eine spezialisierte anwaltliche Beratung im Familienrecht dringend zu empfehlen. Ein gut durchdachter Ehevertrag ist damit ein wirkungsvolles Instrument, um rechtliche Klarheit, wirtschaftliche Sicherheit und faire Lösungen für beide Partner zu schaffen. [ Kontaktieren Sie mich! ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Ehevertrag für jede Lebenslage – Häufige Fallkonstellationen und sinnvolle Vereinbarungen Ein Ehevertrag lässt sich individuell an Ihre Lebenssituation und die finanziellen Verhältnisse beider Partner anpassen. Abhängig von Einkommen, Vermögensstruktur und Familienplanung gibt es unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Sie finanzielle Sicherheit schaffen und spätere Konflikte im Scheidungsfall vermeiden. Im Folgenden finden Sie typische Konstellationen, in denen ein Ehevertrag besonders sinnvoll ist. **Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder oder Kinderwunsch** Wenn Sie bereits lange zusammenleben, beide finanziell unabhängig sind und keine Kinder geplant sind, besteht häufig der Wunsch, die gesetzlichen Scheidungsfolgen vollständig auszuschließen. In einem Ehevertrag kann dann geregelt werden, dass weder Zugewinnausgleich noch Versorgungsausgleich oder nachehelicher Unterhalt zur Anwendung kommen. Das Vermögen bleibt in diesem Fall strikt getrennt, sodass jeder Partner wirtschaftlich eigenständig bleibt. **Doppelverdiener-Paar mit Kinderwunsch** Bei Kinderwunsch bietet sich häufig ein flexibel gestalteter, zweistufiger Ehevertrag an. Solange keine Kinder vorhanden sind, können die gesetzlichen Scheidungsfolgen ausgeschlossen werden, um die finanzielle Unabhängigkeit beider Partner zu sichern. Nach der Geburt eines Kindes lässt sich diese Regelung anpassen, um den Elternteil abzusichern, der sich überwiegend um Betreuung und Erziehung kümmert. In diesem Zusammenhang können insbesondere Unterhaltsregelungen und der Zugewinnausgleich neu gefasst werden. **Unternehmer-Ehe: Schutz des Betriebsvermögens** Ist einer der Ehepartner Unternehmer oder selbstständig, sollte das Betriebsvermögen im Ehevertrag ausdrücklich vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden. Andernfalls kann das Unternehmen im Scheidungsfall erheblich belastet oder sogar in seiner Existenz gefährdet sein. Zusätzlich lassen sich klare und vereinfachte Regelungen zum Versorgungsausgleich und zum nachehelichen Unterhalt treffen, um wirtschaftliche Risiken planbar zu halten. **Vermögensschutz in der Ehe: „Reich heiratet arm“** Bringt ein Partner bereits erhebliches Vermögen in die Ehe ein, besteht häufig der Wunsch, dass spätere Wertsteigerungen nicht in den Zugewinnausgleich fallen. Besonders bei Familienvermögen oder größeren Vermögensübertragungen möchten viele Eltern sicherstellen, dass diese Werte im Scheidungsfall nicht geteilt werden müssen. Ein individuell gestalteter Ehevertrag schafft hier klare und rechtssichere Regelungen zum Schutz des Vermögens. Ein maßgeschneiderter Ehevertrag berücksichtigt nicht nur Ihre aktuelle Situation, sondern auch mögliche Entwicklungen im Laufe der Ehe. So entsteht eine faire, transparente und langfristig tragfähige Lösung für beide Partner. [ Kontaktieren Sie mich! ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Was sind die Kosten für einen Ehevertrag? – Notarkosten, Anwaltsgebühren und rechtliche Fallstricke Die Kosten für einen Ehevertrag setzen sich aus den gesetzlich geregelten Notarkosten sowie gegebenenfalls aus Anwalts- und Steuerberaterhonoraren zusammen. Während die Notargebühren verbindlich festgelegt sind, kann ich mein Honorar als Rechtsanwalt individuell mit Ihnen vereinbaren. **Notarkosten: Beurkundung des Ehevertrags** Ein Ehevertrag ist nur dann wirksam, wenn er notariell beurkundet wird. Die Kosten für den Notar richten sich nach dem sogenannten Geschäftswert. Dieser entspricht gemäß § 100 GNotKG dem Reinvermögen beider Ehegatten, also der Summe des vorhandenen Vermögens abzüglich bestimmter Verbindlichkeiten. Auf dieses Reinvermögen wird eine doppelte Gebühr erhoben. Maßgeblich ist dabei das Kostenverzeichnis zum GNotKG, konkret die KV Nr. 21100. Auf die Notargebühr fällt zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer an. Zur Orientierung ein vereinfachtes Beispiel: Beträgt das gemeinsame Reinvermögen 40.000 Euro, liegt die Notargebühr bei rund 290 Euro. Einschließlich Mehrwertsteuer ergeben sich Gesamtkosten von etwa 345 Euro. Bei höherem Vermögen steigen die Gebühren entsprechend an. **Rechtsanwalts- und Steuerberaterhonorare** Wenn Sie den Ehevertrag durch mich erstellen oder prüfen lässt, entstehen zusätzliche Kosten. Diese sind nicht gesetzlich festgelegt, sondern frei verhandelbar. Die Höhe richtet sich in der Praxis insbesondere nach dem Umfang und der Komplexität der Gestaltung. Eine Rolle spielen dabei vor allem der zeitliche Aufwand, die Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehepartner sowie mögliche steuerliche Auswirkungen. Gerade bei größeren Vermögen oder geplanten Änderungen des Güterstands kann es sinnvoll sein, zusätzlich einen Steuerberater einzubeziehen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden oder Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen. **Ehevertrag anfechten oder unwirksam?** Ein weiterer wichtiger Punkt: Nicht jeder Ehevertrag ist automatisch dauerhaft wirksam. Unausgewogene oder einseitig belastende Regelungen können später angefochten oder ganz oder teilweise für unwirksam erklärt werden. Um solche rechtlichen Risiken zu vermeiden, sollte der Ehevertrag sorgfältig, ausgewogen und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung gestaltet werden. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft Ihnen dabei, die Kosten realistisch einzuschätzen und zugleich sicherzustellen, dass Ihr Ehevertrag rechtlich Bestand hat. [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Ehevertrag anfechten oder für nichtig erklären – Unter welchen Umständen ist das möglich? Auch wenn im Zivilrecht grundsätzlich Vertragsfreiheit gilt, unterliegen Eheverträge einer richterlichen Inhaltskontrolle. Das bedeutet: Einzelne Klauseln oder sogar der gesamte Ehevertrag können unwirksam sein, wenn sie einen Ehepartner unangemessen benachteiligen. Eine fehlerhafte oder einseitige Gestaltung kann dazu führen, dass Gerichte Regelungen korrigieren oder den Vertrag insgesamt für nichtig erklären. Ein Ehevertrag kann insbesondere dann unwirksam sein, wenn er gegen grundlegende rechtliche Prinzipien verstößt. Das betrifft vor allem Regelungen zum Kindesunterhalt und zum Trennungsunterhalt, da diese nur eingeschränkt der freien Disposition der Ehegatten unterliegen. Auch das Güterrecht ist zwar grundsätzlich frei gestaltbar, unterliegt jedoch einer inhaltlichen Kontrolle. Problematisch wird es vor allem dann, wenn eine einseitige Lastenverteilung zu einer unzumutbaren Benachteiligung eines Ehepartners führt. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass ein Ehevertrag nicht gegen das Leitbild der gleichberechtigten Lebenspartnerschaft verstoßen darf. Liegt ein krasses Ungleichgewicht der Rechte und Pflichten vor, kann der Vertrag als sittenwidrig und damit unwirksam eingestuft werden. Auch der Bundesgerichtshof betont, dass eine offensichtlich einseitige Belastung nicht allein mit individuellen Lebensentscheidungen gerechtfertigt werden darf. **Wann liegt eine unangemessene Benachteiligung vor?** Bei der rechtlichen Prüfung wird zwischen objektiven und subjektiven Kriterien unterschieden. Zu den objektiven Kriterien zählen insbesondere: - ein deutliches Ungleichgewicht der vertraglichen Regelungen - eine einseitige Lastenverteilung - fehlende Ausgewogenheit zwischen Rechten und Pflichten Daneben spielen subjektive Umstände beim Vertragsschluss eine wichtige Rolle, etwa: - eine strukturelle Unterlegenheit eines Ehepartners - eine Druck- oder Zwangssituation - ungleiche Verhandlungspositionen - die faktische Umkehr von Selbstbestimmung in Fremdbestimmung **Ehevertrag nachträglich anpassen – das Abänderungsverfahren** Stellt ein Gericht die Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags fest, ist dieser grundsätzlich unwirksam. Dennoch kann in bestimmten Fällen ein Abänderungsverfahren in Betracht kommen, insbesondere wenn sich die wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse der Ehepartner nach Vertragsschluss wesentlich verändert haben. In solchen Situationen kann eine erneute rechtliche Bewertung erforderlich sein, um zu prüfen, ob und in welchem Umfang einzelne Regelungen angepasst werden können. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft Ihnen dabei, Risiken zu erkennen und rechtssichere Lösungen zu entwickeln. [ Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Zusätzliche Vertragsoptionen für Ehepartner und Lebensgefährten Neben dem Ehevertrag, der meist vor oder während der Ehe geschlossen wird, gibt es weitere vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Sie Ihre rechtlichen und finanziellen Verhältnisse gezielt absichern können. Solche Vereinbarungen helfen, Konflikte zu vermeiden und klare Regelungen zu schaffen – sei es während einer Trennung, nach einer Scheidung oder im Erbfall. **Trennungsvereinbarung – klare Regeln während der Trennung** Nach einer Trennung ändern sich viele praktische und rechtliche Fragen, auch wenn die eigentlichen Scheidungsfolgen erst mit der rechtskräftigen Scheidung eintreten. Eine Trennungsvereinbarung schafft hier frühzeitig Klarheit. Sie kann unter anderem Regelungen zum Trennungsunterhalt, zur Nutzung der Ehewohnung oder zum Umgang mit gemeinsamen Schulden enthalten und so spätere Auseinandersetzungen vermeiden. **Scheidungsvereinbarung – Rechtssicherheit nach der Scheidung** Wurde kein Ehevertrag geschlossen, lassen sich die rechtlichen und finanziellen Folgen einer Scheidung durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung verbindlich regeln. Dazu gehören insbesondere Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und – soweit zulässig – auch Fragen des Sorgerechts. Eine solche Einigung kann das Scheidungsverfahren deutlich verkürzen und kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden. **Partnerschaftsvertrag – Absicherung für unverheiratete Paare** Für unverheiratete Paare bietet ein Partnerschaftsvertrag eine sinnvolle Alternative zum Ehevertrag. Da für nichteheliche Lebensgemeinschaften andere rechtliche Rahmenbedingungen gelten, lassen sich in diesem Vertrag Vermögensfragen, Unterhaltsregelungen oder Vereinbarungen zu einer gemeinsamen Immobilie festhalten. Eine klare vertragliche Regelung schützt beide Seiten und beugt Streitigkeiten im Falle einer Trennung vor. **Ehegattentestament und Erbvertrag – Nachlass vorausschauend regeln** Ehe, Scheidung und Erbrecht sind eng miteinander verknüpft. Mit einem Ehegattentestament oder einem Erbvertrag können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen im Todesfall nach euren gemeinsamen Vorstellungen übertragen wird. Häufig werden in diesem Zusammenhang auch Pflichtteilsverzichte vereinbart, um eine geordnete und konfliktfreie Nachfolgeplanung zu ermöglichen. **Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – Absicherung für den Ernstfall** Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung können Sie Ihren Partner für Situationen absichern, in denen Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können. Diese Dokumente regeln, wer medizinische, persönliche oder finanzielle Entscheidungen für Sie treffen darf, und stellen sicher, dass in Ihrem Sinne gehandelt wird. Als Ergänzung zum Ehevertrag sorgen sie dafür, dass auch in Krisensituationen klare Zuständigkeiten bestehen und unnötige rechtliche Hürden vermieden werden. [ Kontakt ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Häufige Frage zum Ehevertrag (FAQ) Was versteht man unter einem Ehevertrag und weshalb ist er von Nutzen? Ein Ehevertrag ist eine juristische Vereinbarung zwischen Ehepartnern, die finanzielle und rechtliche Bestimmungen für die Ehe sowie eine eventuelle Scheidung festlegt. Er bietet Schutz vor Vermögensverlusten, langwierigen Scheidungsverfahren und regelt Aspekte wie Unterhalt, Zugewinnausgleich und Altersvorsorge. Zu welchem Zeitpunkt sollte ich einen Ehevertrag aufsetzen? Ein Ehevertrag kann vor, während oder nach der Eheschließung erstellt werden. Besonders vorteilhaft ist er für Unternehmer, Doppelverdiener, Ehepartner mit erheblichem Vermögen oder solchen mit Kindern aus vorherigen Beziehungen, um finanzielle Konflikte zu vermeiden. Welche Regelungen können in einem Ehevertrag festgelegt werden? Ein Ehevertrag regelt wesentliche rechtliche Aspekte einer Ehe: die Wahl des Güterstands (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft), Unterhaltsregelungen, den Versorgungsausgleich für Rentenanwartschaften, die Vermögensaufteilung sowie Vereinbarungen zum Sorge- und Umgangsrecht. Ist ein Ehevertrag rechtlich verbindlich? Ja, ein Ehevertrag ist rechtlich verbindlich, muss jedoch den gesetzlichen Anforderungen genügen. Regelungen, die einseitig benachteiligen, können von Gerichten als sittenwidrig angesehen und für nichtig erklärt werden. Ist es erforderlich, einen Ehevertrag notariell beglaubigen zu lassen? Ja, ein Ehevertrag ist nur dann rechtsgültig, wenn er von einem Notar beurkundet wird. Der Notar sorgt dafür, dass ich und mein Ehepartner den Vertrag verstehen und dass er den gesetzlichen Anforderungen genügt. Ist es möglich, einen Ehevertrag nachträglich zu ändern? Ja, ich kann einen Ehevertrag jederzeit einvernehmlich ändern oder ergänzen. Wenn sich die wirtschaftlichen oder familiären Verhältnisse ändern, sollte ich eine Anpassung des Vertrags in Erwägung ziehen. Ist es möglich, einen Ehevertrag anzufechten? Ja, ich kann einen Ehevertrag vor Gericht anfechten, wenn er eine offenkundige einseitige Benachteiligung aufweist. Gerichte haben die Möglichkeit, sittenwidrige Regelungen für nichtig zu erklären oder anzupassen. Wie viel kostet ein Ehevertrag? Die Kosten für einen Ehevertrag bestehen aus Notarkosten und gegebenenfalls Anwaltskosten. Die Notarkosten hängen vom Vermögen beider Ehepartner ab. Zudem können meine Honorare für die Beratung und Ausarbeitung des Vertrags anfallen. Welche Auswirkungen hat das Fehlen eines Ehevertrags im Falle einer Scheidung? Fehlt ein Ehevertrag, so tritt automatisch die Zugewinngemeinschaft in Kraft. Dies bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Vermögen geteilt werden muss. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Unterhalt und Versorgungsausgleich, die nicht immer den persönlichen Interessen gerecht werden. Wo kann ich mich über einen Ehevertrag beraten lassen? Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie bei der Gestaltung, Prüfung und Anpassung Ihres Ehevertrags. Vereinbaren Sie jetzt eine individuelle Beratung, um Ihre Interessen rechtssicher abzusichern. --- ### [Datenschutzerklärung](https://law-and-mediation.de/datenschutzerklaerung/) **Published:** Februar 22, 2022 **Author:** Christina Ehrhardt-Burns **Content:** # Datenschutzerklärung ## Einleitung Mit der folgenden Datenschutzerklärung möchten wir Sie darüber aufklären, welche Arten Ihrer personenbezogenen Daten (nachfolgend auch kurz als „Daten“ bezeichnet) wir zu welchen Zwecken und in welchem Umfang verarbeiten. Die Datenschutzerklärung gilt für alle von uns durchgeführten Verarbeitungen personenbezogener Daten, sowohl im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen als auch insbesondere auf unseren Webseiten, in mobilen Applikationen sowie innerhalb externer Onlinepräsenzen, wie z.B. unserer Social-Media-Profile (nachfolgend zusammenfassend bezeichnet als „Onlineangebot“). Die verwendeten Begriffe sind nicht geschlechtsspezifisch. Stand: 25. August 2022 ## Inhaltsübersicht - Einleitung - Verantwortlicher - Übersicht der Verarbeitungen - Maßgebliche Rechtsgrundlagen - Sicherheitsmaßnahmen - Datenverarbeitung in Drittländern - Einsatz von Cookies - Kommerzielle und geschäftliche Leistungen - Zahlungsdienstleister - Bereitstellung des Onlineangebotes und Webhosting - Blogs und Publikationsmedien - Präsenzen in sozialen Netzwerken (Social Media) - Plugins und eingebettete Funktionen sowie Inhalte - Löschung von Daten - Änderung und Aktualisierung der Datenschutzerklärung - Rechte der betroffenen Personen - Begriffsdefinitionen ## Verantwortlicher Christina Ehrhardt-Burns Rechtsanwältin Schlossstraße 4 55543 Bad Kreuznach ## Übersicht der Verarbeitungen Die nachfolgende Übersicht fasst die Arten der verarbeiteten Daten und die Zwecke ihrer Verarbeitung zusammen und verweist auf die betroffenen Personen. ## Arten der verarbeiteten Daten - Bestandsdaten (z.B. Namen, Adressen). - Inhaltsdaten (z.B. Eingaben in Onlineformularen). - Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummern). - Meta-/Kommunikationsdaten (z.B. Geräte-Informationen, IP-Adressen). - Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten). - Vertragsdaten (z.B. Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie). ## Kategorien der betroffenen Personen - Geschäfts- und Vertragspartner. - Interessenten. - Kommunikationspartner. - Kunden. - Nutzer (z.B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten). ## Zwecke der Verarbeitung - Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit. - Konversionsmessung (Messung der Effektivität von Marketingmaßnahmen). - Büro- und Organisationsverfahren. - Direktmarketing (z.B. per E-Mail oder postalisch). - Feedback (z.B. Sammeln von Feedback via Online-Formular). - Interessenbasiertes und verhaltensbezogenes Marketing. - Kontaktanfragen und Kommunikation. - Profiling (Erstellen von Nutzerprofilen). - Remarketing. - Reichweitenmessung (z.B. Zugriffsstatistiken, Erkennung wiederkehrender Besucher). - Sicherheitsmaßnahmen. - Tracking (z.B. interessens-/verhaltensbezogenes Profiling, Nutzung von Cookies). - Servermonitoring und Fehlererkennung. - Erbringung vertragliche Leistungen und Kundenservice. - Verwaltung und Beantwortung von Anfragen. ## Maßgebliche Rechtsgrundlage Im Folgenden teilen wir die Rechtsgrundlagen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), auf deren Basis wir die personenbezogenen Daten verarbeiten, mit. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den Regelungen der DSGVO die nationalen Datenschutzvorgaben in Ihrem bzw. unserem Wohn- und Sitzland gelten können. Sollten ferner im Einzelfall speziellere Rechtsgrundlagen maßgeblich sein, teilen wir Ihnen diese in der Datenschutzerklärung mit. - **Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a. DSGVO)** – Die betroffene Person hat ihre Einwilligung in die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen spezifischen Zweck oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben. - **Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b. DSGVO)** – Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen. - **Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c. DSGVO)** – Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt. - **Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO)** – Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. **Nationale Datenschutzregelungen in Deutschland**: Zusätzlich zu den Datenschutzregelungen der Datenschutz-Grundverordnung gelten nationale Regelungen zum Datenschutz in Deutschland. Hierzu gehört insbesondere das Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz – BDSG). Das BDSG enthält insbesondere Spezialregelungen zum Recht auf Auskunft, zum Recht auf Löschung, zum Widerspruchsrecht, zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, zur Verarbeitung für andere Zwecke und zur Übermittlung sowie automatisierten Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling. Des Weiteren regelt es die Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses (§ 26 BDSG), insbesondere im Hinblick auf die Begründung, Durchführung oder Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen sowie die Einwilligung von Beschäftigten. Ferner können Landesdatenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer zur Anwendung gelangen. ## Sicherheitsmaßnahme Wir treffen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und des Ausmaßes der Bedrohung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen und elektronischen Zugangs zu den Daten als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, der Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, die Löschung von Daten und Reaktionen auf die Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes, durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen. ## Datenverarbeitung in Drittländern Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h., außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder die Verarbeitung im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder der Offenlegung bzw. Übermittlung von Daten an andere Personen, Stellen oder Unternehmen stattfindet, erfolgt dies nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Vorbehaltlich ausdrücklicher Einwilligung oder vertraglich oder gesetzlich erforderlicher Übermittlung verarbeiten oder lassen wir die Daten nur in Drittländern mit einem anerkannten Datenschutzniveau, vertraglichen Verpflichtung durch sogenannte Standardschutzklauseln der EU-Kommission, beim Vorliegen von Zertifizierungen oder verbindlicher internen Datenschutzvorschriften verarbeiten (Art. 44 bis 49 DSGVO, Informationsseite der EU-Kommission: [https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection\_de](https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection_de) ). ## Einsatz von Cookies Cookies sind Textdateien, die Daten von besuchten Websites oder Domains enthalten und von einem Browser auf dem Computer des Benutzers gespeichert werden. Ein Cookie dient in erster Linie dazu, die Informationen über einen Benutzer während oder nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Zu den gespeicherten Angaben können z.B. die Spracheinstellungen auf einer Webseite, der Loginstatus, ein Warenkorb oder die Stelle, an der ein Video geschaut wurde, gehören. Zu dem Begriff der Cookies zählen wir ferner andere Technologien, die die gleichen Funktionen wie Cookies erfüllen (z.B., wenn Angaben der Nutzer anhand pseudonymer Onlinekennzeichnungen gespeichert werden, auch als „Nutzer-IDs“ bezeichnet) **Die folgenden Cookie-Typen und Funktionen werden unterschieden:** - **Temporäre Cookies (auch: Session- oder Sitzungs-Cookies):** Temporäre Cookies werden spätestens gelöscht, nachdem ein Nutzer ein Online-Angebot verlassen und seinen Browser geschlossen hat. - **Permanente Cookies:** Permanente Cookies bleiben auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert. So kann beispielsweise der Login-Status gespeichert oder bevorzugte Inhalte direkt angezeigt werden, wenn der Nutzer eine Website erneut besucht. Ebenso können die Interessen von Nutzern, die zur Reichweitenmessung oder zu Marketingzwecken verwendet werden, in einem solchen Cookie gespeichert werden. - **First-Party-Cookies:** First-Party-Cookies werden von uns selbst gesetzt. - **Third-Party-Cookies (auch: Drittanbieter-Cookies)**: Drittanbieter-Cookies werden hauptsächlich von Werbetreibenden (sog. Dritten) verwendet, um Benutzerinformationen zu verarbeiten. - **Notwendige (auch: essentielle oder unbedingt erforderliche) Cookies:** Cookies können zum einen für den Betrieb einer Webseite unbedingt erforderlich sein (z.B. um Logins oder andere Nutzereingaben zu speichern oder aus Gründen der Sicherheit). - **Statistik-, Marketing- und Personalisierungs-Cookies**: Ferner werden Cookies im Regelfall auch im Rahmen der Reichweitenmessung eingesetzt sowie dann, wenn die Interessen eines Nutzers oder sein Verhalten (z.B. Betrachten bestimmter Inhalte, Nutzen von Funktionen etc.) auf einzelnen Webseiten in einem Nutzerprofil gespeichert werden. Solche Profile dienen dazu, den Nutzern z.B. Inhalte anzuzeigen, die ihren potentiellen Interessen entsprechen. Dieses Verfahren wird auch als „Tracking“, d.h., Nachverfolgung der potentiellen Interessen der Nutzer bezeichnet. Soweit wir Cookies oder „Tracking“-Technologien einsetzen, informieren wir Sie gesondert in unserer Datenschutzerklärung oder im Rahmen der Einholung einer Einwilligung. **Hinweise zu Rechtsgrundlagen:** Auf welcher Rechtsgrundlage wir Ihre personenbezogenen Daten mit Hilfe von Cookies verarbeiten, hängt davon ab, ob wir Sie um eine Einwilligung bitten. Falls dies zutrifft und Sie in die Nutzung von Cookies einwilligen, ist die Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten die erklärte Einwilligung. Andernfalls werden die mithilfe von Cookies verarbeiteten Daten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. an einem betriebswirtschaftlichen Betrieb unseres Onlineangebotes und dessen Verbesserung) verarbeitet oder, wenn der Einsatz von Cookies erforderlich ist, um unsere vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. **Speicherdauer:** Sofern wir Ihnen keine expliziten Angaben zur Speicherdauer von permanenten Cookies mitteilen (z. B. im Rahmen eines sog. Cookie-Opt-Ins), gehen Sie bitte davon aus, dass die Speicherdauer bis zu zwei Jahre betragen kann. **Allgemeine Hinweise zum Widerruf und Widerspruch (Opt-Out):** Abhängig davon, ob die Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung oder gesetzlichen Erlaubnis erfolgt, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, eine erteilte Einwilligung zu widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer Daten durch Cookie-Technologien zu widersprechen (zusammenfassend als „Opt-Out“ bezeichnet). Sie können Ihren Widerspruch zunächst mittels der Einstellungen Ihres Browsers erklären, z.B., indem Sie die Nutzung von Cookies deaktivieren (wobei hierdurch auch die Funktionsfähigkeit unseres Onlineangebotes eingeschränkt werden kann). Ein Widerspruch gegen den Einsatz von Cookies zu Zwecken des Onlinemarketings kann auch mittels einer Vielzahl von Diensten, vor allem im Fall des Trackings, über die Webseiten und erklärt werden. Daneben können Sie weitere Widerspruchshinweise im Rahmen der Angaben zu den eingesetzten Dienstleistern und Cookies erhalten. **Verarbeitung von Cookie-Daten auf Grundlage einer Einwilligung**: Bevor wir Daten im Rahmen der Nutzung von Cookies verarbeiten oder verarbeiten lassen, bitten wir die Nutzer um eine jederzeit widerrufbare Einwilligung. Bevor die Einwilligung nicht ausgesprochen wurde, werden allenfalls Cookies eingesetzt, die für den Betrieb unseres Onlineangebotes unbedingt erforderlich sind. - **Verarbeitete Datenarten:** Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten), Meta-/Kommunikationsdaten (z.B. Geräte-Informationen, IP-Adressen). - **Betroffene Personen:** Nutzer (z.B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten). - **Rechtsgrundlagen:** Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a. DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO). ## Kommerzielle und geschäftliche Leistungen Wir verarbeiten Daten unserer Vertrags- und Geschäftspartner, z.B. Kunden und Interessenten (zusammenfassend bezeichnet als „Vertragspartner“) im Rahmen von vertraglichen und vergleichbaren Rechtsverhältnissen sowie damit verbundenen Maßnahmen und im Rahmen der Kommunikation mit den Vertragspartnern (oder vorvertraglich), z.B., um Anfragen zu beantworten. Diese Daten verarbeiten wir zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten, zur Sicherung unserer Rechte und zu Zwecken der mit diesen Angaben einhergehenden Verwaltungsaufgaben sowie der unternehmerischen Organisation. Die Daten der Vertragspartner geben wir im Rahmen des geltenden Rechts nur insoweit an Dritte weiter, als dies zu den vorgenannten Zwecken oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist oder mit Einwilligung der betroffenen Personen erfolgt (z.B. an beteiligte Telekommunikations-, Transport- und sonstige Hilfsdienste sowie Subunternehmer, Banken, Steuer- und Rechtsberater, Zahlungsdienstleister oder Steuerbehörden). Über weitere Verarbeitungsformen, z.B. zu Zwecken des Marketings, werden die Vertragspartner im Rahmen dieser Datenschutzerklärung informiert. Welche Daten für die vorgenannten Zwecke erforderlich sind, teilen wir den Vertragspartnern vor oder im Rahmen der Datenerhebung, z.B. in Onlineformularen, durch besondere Kennzeichnung (z.B. Farben) bzw. Symbole (z.B. Sternchen o.ä.), oder persönlich mit. Wir löschen die Daten nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und vergleichbarer Pflichten, d.h., grundsätzlich nach Ablauf von 4 Jahren, es sei denn, dass die Daten in einem Kundenkonto gespeichert werden, z.B., solange sie aus gesetzlichen Gründen der Archivierung aufbewahrt werden müssen (z.B. für Steuerzwecke im Regelfall 10 Jahre). Daten, die uns im Rahmen eines Auftrags durch den Vertragspartner offengelegt wurden, löschen wir entsprechend den Vorgaben des Auftrags, grundsätzlich nach Ende des Auftrags. Soweit wir zur Erbringung unserer Leistungen Drittanbieter oder Plattformen einsetzen, gelten im Verhältnis zwischen den Nutzern und den Anbietern die Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise der jeweiligen Drittanbieter oder Plattformen. **Shop und E-Commerce**: Wir verarbeiten die Daten unserer Kunden, um ihnen die Auswahl, den Erwerb, bzw. die Bestellung der gewählten Produkte, Waren sowie verbundener Leistungen, als auch deren Bezahlung und Zustellung, bzw. Ausführung zu ermöglichen. Sofern für die Ausführung einer Bestellung erforderlich, setzen wir Dienstleister, insbesondere Post-, Speditions- und Versandunternehmen ein, um die Lieferung, bzw. Ausführung gegenüber unseren Kunden durchzuführen. Für die Abwicklung der Zahlungsvorgänge nehmen wir die Dienste von Banken und Zahlungsdienstleistern in Anspruch. Die erforderlichen Angaben sind als solche im Rahmen des Bestell- bzw. vergleichbaren Erwerbsvorgangs gekennzeichnet und umfassen die zur Auslieferung, bzw. Zurverfügungstellung und Abrechnung benötigten Angaben sowie Kontaktinformationen, um etwaige Rücksprache halten zu können. - **Verarbeitete Datenarten:** Bestandsdaten (z.B. Namen, Adressen), Zahlungsdaten (z.B. Bankverbindungen, Rechnungen, Zahlungshistorie), Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummern), Vertragsdaten (z.B. Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie), Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten), Meta-/Kommunikationsdaten (z.B. Geräte-Informationen, IP-Adressen). - **Betroffene Personen:** Interessenten, Geschäfts- und Vertragspartner, Kunden. - **Zwecke der Verarbeitung:** Erbringung vertragliche Leistungen und Kundenservice, Kontaktanfragen und Kommunikation, Büro- und Organisationsverfahren, Verwaltung und Beantwortung von Anfragen, Sicherheitsmaßnahmen. - **Rechtsgrundlagen:** Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b. DSGVO), Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c. DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO). ## Bereitstellung des Onlineangebotes und Webhosting Um unser Onlineangebot sicher und effizient bereitstellen zu können, nehmen wir die Leistungen von einem oder mehreren Webhosting-Anbietern in Anspruch, von deren Servern (bzw. von ihnen verwalteten Servern) das Onlineangebot abgerufen werden kann. Zu diesen Zwecken können wir Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste sowie Sicherheitsleistungen und technische Wartungsleistungen in Anspruch nehmen. Zu den im Rahmen der Bereitstellung des Hostingangebotes verarbeiteten Daten können alle die Nutzer unseres Onlineangebotes betreffenden Angaben gehören, die im Rahmen der Nutzung und der Kommunikation anfallen. Hierzu gehören regelmäßig die IP-Adresse, die notwendig ist, um die Inhalte von Onlineangeboten an Browser ausliefern zu können, und alle innerhalb unseres Onlineangebotes oder von Webseiten getätigten Eingaben. **Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles**: Wir selbst (bzw. unser Webhostinganbieter) erheben Daten zu jedem Zugriff auf den Server (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Serverlogfiles können die Adresse und Name der abgerufenen Webseiten und Dateien, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmengen, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite) und im Regelfall IP-Adressen und der anfragende Provider gehören. Die Serverlogfiles können zum einen zu Zwecken der Sicherheit eingesetzt werden, z.B., um eine Überlastung der Server zu vermeiden (insbesondere im Fall von missbräuchlichen Angriffen, sogenannten DDoS-Attacken) und zum anderen, um die Auslastung der Server und ihre Stabilität sicherzustellen. - **Verarbeitete Datenarten:** Inhaltsdaten (z.B. Eingaben in Onlineformularen), Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten), Meta-/Kommunikationsdaten (z.B. Geräte-Informationen, IP-Adressen). - **Betroffene Personen:** Nutzer (z.B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten). - **Zwecke der Verarbeitung:** Reichweitenmessung (z.B. Zugriffsstatistiken, Erkennung wiederkehrender Besucher), Tracking (z.B. interessens-/verhaltensbezogenes Profiling, Nutzung von Cookies), Konversionsmessung (Messung der Effektivität von Marketingmaßnahmen), Servermonitoring und Fehlererkennung. - **Rechtsgrundlagen:** Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO). **Eingesetzte Dienste und Diensteanbieter:** Strato AG, Pascalstraße 10, 10587 Berlin Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Strato: . Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) mit dem oben genannten Anbieter geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet. ## Präsenzen in sozialen Netzwerken (Social Media) Wir unterhalten Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und verarbeiten in diesem Rahmen Daten der Nutzer, um mit den dort aktiven Nutzern zu kommunizieren oder um Informationen über uns anzubieten. Wir weisen darauf hin, dass dabei Daten der Nutzer außerhalb des Raumes der Europäischen Union verarbeitet werden können. Hierdurch können sich für die Nutzer Risiken ergeben, weil so z.B. die Durchsetzung der Rechte der Nutzer erschwert werden könnte. Ferner werden die Daten der Nutzer innerhalb sozialer Netzwerke im Regelfall für Marktforschungs- und Werbezwecke verarbeitet. So können z.B. anhand des Nutzungsverhaltens und sich daraus ergebender Interessen der Nutzer Nutzungsprofile erstellt werden. Die Nutzungsprofile können wiederum verwendet werden, um z.B. Werbeanzeigen innerhalb und außerhalb der Netzwerke zu schalten, die mutmaßlich den Interessen der Nutzer entsprechen. Zu diesen Zwecken werden im Regelfall Cookies auf den Rechnern der Nutzer gespeichert, in denen das Nutzungsverhalten und die Interessen der Nutzer gespeichert werden. Ferner können in den Nutzungsprofilen auch Daten unabhängig der von den Nutzern verwendeten Geräte gespeichert werden (insbesondere, wenn die Nutzer Mitglieder der jeweiligen Plattformen sind und bei diesen eingeloggt sind). Für eine detaillierte Darstellung der jeweiligen Verarbeitungsformen und der Widerspruchsmöglichkeiten (Opt-Out) verweisen wir auf die Datenschutzerklärungen und Angaben der Betreiber der jeweiligen Netzwerke. Auch im Fall von Auskunftsanfragen und der Geltendmachung von Betroffenenrechten weisen wir darauf hin, dass diese am effektivsten bei den Anbietern geltend gemacht werden können. Nur die Anbieter haben jeweils Zugriff auf die Daten der Nutzer und können direkt entsprechende Maßnahmen ergreifen und Auskünfte geben. Sollten Sie dennoch Hilfe benötigen, dann können Sie sich an uns wenden. **Eingesetzte Dienste und Diensteanbieter:** - **Instagram:** Soziales Netzwerk; Dienstanbieter: Instagram Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA, 94025, USA, Mutterunternehmen: Facebook, 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA; Website: ; Datenschutzerklärung: . ## Schriften **Google Web Fonts:** Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Die Google Fonts sind lokal installiert. Eine Verbindung zu Servern von Google findet dabei nicht statt. Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter und in der Datenschutzerklärung von Google: . ## Löschung von Daten Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben gelöscht, sobald deren zur Verarbeitung erlaubten Einwilligungen widerrufen werden oder sonstige Erlaubnisse entfallen (z.B., wenn der Zweck der Verarbeitung dieser Daten entfallen ist oder sie für den Zweck nicht erforderlich sind). Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung auf diese Zwecke beschränkt. D.h., die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen oder deren Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person erforderlich ist. Weitere Hinweise zu der Löschung von personenbezogenen Daten können ferner im Rahmen der einzelnen Datenschutzhinweise dieser Datenschutzerklärung erfolgen. ## Änderung und Aktualisierung der Datenschutzerklärung Wir bitten Sie, sich regelmäßig über den Inhalt unserer Datenschutzerklärung zu informieren. Wir passen die Datenschutzerklärung an, sobald die Änderungen der von uns durchgeführten Datenverarbeitungen dies erforderlich machen. Wir informieren Sie, sobald durch die Änderungen eine Mitwirkungshandlung Ihrerseits (z.B. Einwilligung) oder eine sonstige individuelle Benachrichtigung erforderlich wird. Sofern wir in dieser Datenschutzerklärung Adressen und Kontaktinformationen von Unternehmen und Organisationen angeben, bitten wir zu beachten, dass die Adressen sich über die Zeit ändern können und bitten die Angaben vor Kontaktaufnahme zu prüfen. ## Rechte der betroffenen Personen Ihnen stehen als Betroffene nach der DSGVO verschiedene Rechte zu, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 21 DSGVO ergeben: - **Widerspruchsrecht: Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.** - **Widerrufsrecht bei Einwilligungen:** Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen jederzeit zu widerrufen. - **Auskunftsrecht:** Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. - **Recht auf Berichtigung:** Sie haben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen. - **Recht auf Löschung und Einschränkung der Verarbeitung:** Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben das Recht, zu verlangen, dass Sie betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen. - **Recht auf Datenübertragbarkeit:** Sie haben das Recht, Sie betreffende Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder deren Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu fordern. - **Beschwerde bei Aufsichtsbehörde:** Sie haben ferner nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes Beschwerde einzulegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. ## Begriffsdefinitionen In diesem Abschnitt erhalten Sie eine Übersicht über die in dieser Datenschutzerklärung verwendeten Begrifflichkeiten. Viele der Begriffe sind dem Gesetz entnommen und vor allem im Art. 4 DSGVO definiert. Die gesetzlichen Definitionen sind verbindlich. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen dagegen vor allem dem Verständnis dienen. Die Begriffe sind alphabetisch sortiert. - **Interessenbasiertes und verhaltensbezogenes Marketing:** Von interessens- und/oder verhaltensbezogenem Marketing spricht man, wenn potentielle Interessen von Nutzern an Anzeigen und sonstigen Inhalten möglichst genau vorbestimmt werden. Dies geschieht anhand von Angaben zu deren Vorverhalten (z.B. Aufsuchen von bestimmten Webseiten und Verweilen auf diesen, Kaufverhaltens oder Interaktion mit anderen Nutzern), die in einem sogenannten Profil gespeichert werden. Zu diesen Zwecken werden im Regelfall Cookies eingesetzt. - **Konversionsmessung:** Die Konversionsmessung (auch als „Besuchsaktionsauswertung“ bezeichnet) ist ein Verfahren, mit dem die Wirksamkeit von Marketingmaßnahmen festgestellt werden kann. Dazu wird im Regelfall ein Cookie auf den Geräten der Nutzer innerhalb der Webseiten, auf denen die Marketingmaßnahmen erfolgen, gespeichert und dann erneut auf der Zielwebseite abgerufen. Beispielsweise können wir so nachvollziehen, ob die von uns auf anderen Webseiten geschalteten Anzeigen erfolgreich waren. - **Personenbezogene Daten:** „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. - **Profiling:** Als „Profiling“ wird jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten bezeichnet, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen (je nach Art des Profilings gehören dazu Informationen betreffend das Alter, das Geschlecht, Standortdaten und Bewegungsdaten, Interaktion mit Webseiten und deren Inhalten, Einkaufsverhalten, soziale Interaktionen mit anderen Menschen) zu analysieren, zu bewerten oder, um sie vorherzusagen (z.B. die Interessen an bestimmten Inhalten oder Produkten, das Klickverhalten auf einer Webseite oder den Aufenthaltsort). Zu Zwecken des Profilings werden häufig Cookies und Web-Beacons eingesetzt. - **Reichweitenmessung:** Die Reichweitenmessung (auch als Web Analytics bezeichnet) dient der Auswertung der Besucherströme eines Onlineangebotes und kann das Verhalten oder Interessen der Besucher an bestimmten Informationen, wie z.B. Inhalten von Webseiten, umfassen. Mit Hilfe der Reichweitenanalyse können Webseiteninhaber z.B. erkennen, zu welcher Zeit Besucher ihre Webseite besuchen und für welche Inhalte sie sich interessieren. Dadurch können sie z.B. die Inhalte der Webseite besser an die Bedürfnisse ihrer Besucher anpassen. Zu Zwecken der Reichweitenanalyse werden häufig pseudonyme Cookies und Web-Beacons eingesetzt, um wiederkehrende Besucher zu erkennen und so genauere Analysen zur Nutzung eines Onlineangebotes zu erhalten. - **Remarketing:** Vom „Remarketing“ bzw. „Retargeting“ spricht man, wenn z.B. zu Werbezwecken vermerkt wird, für welche Produkte sich ein Nutzer auf einer Webseite interessiert hat, um den Nutzer auf anderen Webseiten an diese Produkte, z.B. in Werbeanzeigen, zu erinnern. - **Servermonitoring und Fehlererkennung:** Mit Hilfe des Servermonitorings und der Fehlererkennung stellen wir die Verfügbarkeit und Integrität unseres Onlineangebotes sicher und verwenden die verarbeiteten Daten, um unser Onlineangebot technisch zu optimieren. Verarbeitet werden Leistungs-, Auslastungs- und vergleichbare technische Werte, welche Auskunft über die Stabilität und etwaige Auffälligkeiten unseres Onlineangebotes geben. Im Fall von Fehlern und Auffälligkeit werden einzelne Anfragen der Nutzer unseres Onlineangebotes erfasst, um Problemquellen zu identifizieren und zu beheben. - **Tracking:** Vom „Tracking“ spricht man, wenn das Verhalten von Nutzern über mehrere Onlineangebote hinweg nachvollzogen werden kann. Im Regelfall werden im Hinblick auf die genutzten Onlineangebote Verhaltens- und Interessensinformationen in Cookies oder auf Servern der Anbieter der Trackingtechnologien gespeichert (sogenanntes Profiling). Diese Informationen können anschließend z.B. eingesetzt werden, um den Nutzern Werbeanzeigen anzuzeigen, die voraussichtlich deren Interessen entsprechen. - **Verantwortlicher:** Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet. - **Verarbeitung:** „Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten, sei es das Erheben, das Auswerten, das Speichern, das Übermitteln oder das Löschen. ## Plugins und Tools ### Vimeo Diese Website nutzt Plugins des Videoportals Vimeo. Anbieter ist die Vimeo Inc., 555 West 18th Street, New York, New York 10011, USA. Wenn Sie eine unserer mit einem Vimeo-Video ausgestatteten Seiten besuchen, wird eine Verbindung zu den Servern von Vimeo hergestellt. Dabei wird dem Vimeo-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben. Zudem erlangt Vimeo Ihre IP-Adresse. Dies gilt auch dann, wenn Sie nicht bei Vimeo eingeloggt sind oder keinen Account bei Vimeo besitzen. Die von Vimeo erfassten Informationen werden an den Vimeo-Server in den USA übermittelt. Wenn Sie in Ihrem Vimeo-Account eingeloggt sind, ermöglichen Sie Vimeo, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem Vimeo-Account ausloggen. Zur Wiedererkennung der Websitebesucher verwendet Vimeo Cookies bzw. vergleichbare Wiedererkennungstechnologien (z. B. Device-Fingerprinting). Die Nutzung von Vimeo erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission sowie nach Aussage von Vimeo auf „berechtigte Geschäftsinteressen“ gestützt. Details finden Sie hier: . Weitere Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Vimeo unter: . ### Spotify Auf dieser Website sind Funktionen des Musik-Dienstes Spotify eingebunden. Anbieter ist die Spotify AB, Birger Jarlsgatan 61, 113 56 Stockholm in Schweden. Die Spotify Plugins erkennen Sie an dem grünen Logo auf dieser Website. Eine Übersicht über die Spotify-Plugins finden Sie unter: . Dadurch kann beim Besuch dieser Website über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Spotify-Server hergestellt werden. Spotify erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse diese Website besucht haben. Wenn Sie den Spotify Button anklicken, während Sie in Ihrem Spotify-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte dieser Website auf Ihrem Spotify Profil verlinken. Dadurch kann Spotify den Besuch dieser Website Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass bei der Nutzung von Spotify Cookies von Google Analytics eingesetzt werden, sodass Ihre Nutzungsdaten bei der Nutzung von Spotify auch an Google weitergegeben werden können. Google Analytics ist ein Tool des Google-Konzerns zur Analyse des Nutzerverhaltens mit Sitz in den USA. Für diese Einbindung ist allein Spotify verantwortlich. Wir als Websitebetreiber haben auf diese Verarbeitung keinen Einfluss. Die Speicherung und Analyse der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der ansprechenden akustischen Ausgestaltung seiner Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Spotify: . Wenn Sie nicht wünschen, dass Spotify den Besuch dieser Website Ihrem Spotify-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Spotify-Benutzerkonto aus. ### Jupus Wir nutzen die Anwendung „JUPUS“ der JUPUS GmbH, Kuhgasse 4, 53505 Berg, zum Zwecke der Bereitstellung des digitalen Assistenten zur Aufnahme von Informationen und Dokumenten bei der Kontakt- und Mandatsaufnahme, zu der Aufnahme weiterer fallspezifischer Informationen sowie zur Anlage von entsprechenden Ihnen zugehörigen Akten in unserem Organisationssystem. Die betroffenen Daten sind hier Ihre Kontaktdaten wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie die von Ihnen in JUPUS eingegebenen weiteren Daten. Zudem werden auch Ort und Zeit der Nutzung von JUPUS verarbeitet. Ihre Daten werden nicht an sonstige Dritte weitergegeben und die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit JUPUS findet ausschließlich in Deutschland statt. Mit JUPUS haben wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der die Sicherheit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gewährleistet. Weiterhin haben wir JUPUS auf sämtliche für uns als Rechtsanwälte geltenden berufsrechtliche Vorgaben zur Geheimhaltung verpflichtet. Die Rechtsgrundlage zur Nutzung von JUPUS liegt in Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Mit der Bereitstellung eines digitalen Assistenten zur Aufnahme von Informationen, die wir zur Validierung einer potenziellen Vertragsbeziehung (Mandatsbeziehung) mit Ihnen benötigen und der Verarbeitung Ihrer hierin eingegebenen Daten zu diesem Zweck, erfüllen wir eine vorvertragliche Pflicht Ihnen gegenüber. ## Audio- und Videokonferenzen **Datenverarbeitung:** Für die Kommunikation mit unseren Kunden setzen wir unter anderen Online-Konferenz-Tools ein. Die im Einzelnen von uns genutzten Tools sind unten aufgelistet. Wenn Sie mit uns per Video- oder Audiokonferenz via Internet kommunizieren, werden Ihre personenbezogenen Daten von uns und dem Anbieter des jeweiligen Konferenz-Tools erfasst und verarbeitet. Die Konferenz-Tools erfassen dabei alle Daten, die Sie zur Nutzung der Tools bereitstellen/einsetzen (E-Mail-Adresse und/oder Ihre Telefonnummer). Ferner verarbeiten die Konferenz-Tools die Dauer der Konferenz, Beginn und Ende (Zeit) der Teilnahme an der Konferenz, Anzahl der Teilnehmer und sonstige „Kontextinformationen“ im Zusammenhang mit dem Kommunikationsvorgang (Metadaten). Des Weiteren verarbeitet der Anbieter des Tools alle technischen Daten, die zur Abwicklung der Online-Kommunikation erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere IP-Adressen, MAC-Adressen, Geräte-IDs, Gerätetyp, Betriebssystemtyp und -version, Client-Version, Kameratyp, Mikrofon oder Lautsprecher sowie die Art der Verbindung. Sofern innerhalb des Tools Inhalte ausgetauscht, hochgeladen oder in sonstiger Weise bereitgestellt werden, werden diese ebenfalls auf den Servern der Tool-Anbieter gespeichert. Zu solchen Inhalten zählen insbesondere Cloud-Aufzeichnungen, Chat-/ Sofortnachrichten, Voicemails hochgeladene Fotos und Videos, Dateien, Whiteboards und andere Informationen, die während der Nutzung des Dienstes geteilt werden. Bitte beachten Sie, dass wir nicht vollumfänglich Einfluss auf die Datenverarbeitungsvorgänge der verwendeten Tools haben. Unsere Möglichkeiten richten sich maßgeblich nach der Unternehmenspolitik des jeweiligen Anbieters. Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung durch die Konferenztools entnehmen Sie den Datenschutzerklärungen der jeweils eingesetzten Tools, die wir unter diesem Text aufgeführt haben. **Zweck und Rechtsgrundlage:** Die Konferenz-Tools werden genutzt, um mit angehenden oder bestehenden Vertragspartnern zu kommunizieren oder bestimmte Leistungen gegenüber unseren Kunden anzubieten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Des Weiteren dient der Einsatz der Tools der allgemeinen Vereinfachung und Beschleunigung der Kommunikation mit uns bzw. unserem Unternehmen (berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Soweit eine Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt der Einsatz der betreffenden Tools auf Grundlage dieser Einwilligung; die Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. **Speicherdauer:** Die unmittelbar von uns über die Video- und Konferenz-Tools erfassten Daten werden von unseren Systemen gelöscht, sobald Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt. Gespeicherte Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen. Zwingende gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt. Auf die Speicherdauer Ihrer Daten, die von den Betreibern der Konferenz-Tools zu eigenen Zwecken gespeichert werden, haben wir keinen Einfluss. Für Einzelheiten dazu informieren Sie sich bitte direkt bei den Betreibern der Konferenz-Tools. **Eingesetzte Konferenz-Tools:** Wir setzen folgende Konferenz-Tools ein: **Zoom:** Wir nutzen Zoom. Anbieter dieses Dienstes ist die Zoom Communications Inc., San Jose, 55 Almaden Boulevard, 6th Floor, San Jose, CA 95113, USA. Details zur Datenverarbeitung entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Zoom: . Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: . --- ### [Coaching Familienrecht](https://law-and-mediation.de/coaching-familienrecht/) **Published:** Mai 26, 2026 **Author:** MZ-ommatic-2026 **Content:** - [ ](tel:+4967014424907) - [ ](mailto:hallo@law-and-mediation.de) - [ ](https://www.instagram.com/law_and_mediation/?hl=de) # Rechtsanwalt im Familienrecht – Coaching als persönliche Begleitung in familiären Umbruchsituationen Trennung, Scheidung, neue Familienkonstellation, Konflikte mit erwachsenen Kindern oder pflegebedürftigen Eltern – familienrechtliche Themen sind selten rein juristische Themen. Als Rechtsanwalt im Familienrecht mit Coaching-Zusatzqualifikation begleite ich Sie auch persönlich durch diese Umbruchsituationen. Coaching ergänzt die anwaltliche Beratung dort, wo Klärung, Entscheidungsfindung und Kommunikation gefragt sind – als eigenständige, nicht-juristische Leistung. Inhaltsverzeichnis [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/02/herz.svg "herz - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ## Was Coaching im Familienrecht bedeutet – und was es nicht ist Coaching im familienrechtlichen Kontext ist eine strukturierte persönliche Begleitung, die Menschen in Trennungs-, Eltern- oder Familienkonflikten dabei unterstützt, ihre Situation zu klären, Entscheidungen vorzubereiten und tragfähige nächste Schritte zu entwickeln. Es ist eine ressourcenorientierte Arbeit auf Augenhöhe – kein Ratschlag, keine Anweisung, keine Therapie. Der Coach hilft, eigene Antworten zu finden, statt fremde vorzugeben. „Coaching“ ist in Deutschland keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Wer Coaching anbietet, ist nicht automatisch qualifiziert. Verlässlich werden Coaching-Angebote dort, wo Anbieter eine anerkannte Coaching-Ausbildung, langjährige Erfahrung mit dem konkreten Themenfeld und – im familienrechtlichen Kontext – ein klares Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen mitbringen. Diese Kombination ist der eigentliche Mehrwert eines anwaltlich verankerten Coachings: Sie kennen Ihre rechtliche Ausgangslage und können auf dieser Grundlage frei und informiert über Ihre persönlichen Themen sprechen. ## Coaching, Beratung, Mediation und Therapie – die Abgrenzung Anwaltliche Beratung gibt rechtliche Antworten zu konkreten Fragen Ihres Falls. Sie bewertet Ansprüche, prüft Risiken und führt – wenn nötig – ein gerichtliches Verfahren. Mediation strukturiert ein Gespräch zwischen Konfliktparteien mit dem Ziel einer gemeinsamen Vereinbarung; sie ist nach dem Mediationsgesetz allparteilich und ergebnisoffen. Therapie behandelt psychische Erkrankungen und arbeitet mit den Mitteln der Heilkunde – sie ist Heilberuflern vorbehalten. Coaching liegt zwischen diesen Feldern und überschneidet sich mit keinem von ihnen vollständig. Es behandelt keine Krankheiten, urteilt nicht über Recht oder Unrecht und arbeitet nicht zwingend mit allen Beteiligten gemeinsam – meistens mit einer einzelnen Person. Es geht um Ihre Klarheit, Ihre Optionen und Ihre nächsten Schritte. Wer therapeutische Hilfe braucht, wird im Coaching darauf hingewiesen und gegebenenfalls an geeignete Fachpersonen weiterverwiesen. [ Kontaktieren Sie mich! ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Warum Coaching gerade bei familienrechtlichen Themen Sinn ergibt Familienrechtliche Konstellationen sind emotional aufgeladen und gleichzeitig mit langfristigen wirtschaftlichen und persönlichen Folgen verbunden. Entscheidungen, die Sie in einer Trennungssituation treffen, wirken oft Jahrzehnte nach – über Unterhalt, Vermögensteilung, Wohnsituation, Kinderbetreuung bis zur Frage der eigenen beruflichen Zukunft. Wer diese Entscheidungen unter Druck und ohne Klärung trifft, übersieht häufig Optionen, die sich später nicht mehr öffnen lassen. Coaching schafft den Raum, in dem Sie sortieren können, was Ihnen wirklich wichtig ist – jenseits der ersten emotionalen Reaktion. Es macht innere Prioritäten sichtbar, hilft bei der Kommunikation mit dem Partner, der Familie oder den Kindern und übersetzt diffuse Belastung in konkrete Handlungsschritte. So wird Coaching zur Vorbereitung anwaltlicher Beratung und zur Begleitung des Verfahrens, das daraus folgt. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Coaching, anwaltliche Beratung oder beides brauchen, klären wir das in einem unverbindlichen Erstgespräch. [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/02/herz.svg "herz - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ## Wann Coaching im familienrechtlichen Kontext sinnvoll ist Coaching kann praktisch zu jedem Zeitpunkt einer familienrechtlichen Situation hilfreich sein – vor einer Entscheidung, während eines Verfahrens und in der Phase danach. Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt, sondern Ihre Bereitschaft, an der eigenen Klarheit zu arbeiten und konkrete Schritte zu entwickeln. Wer auf Reaktion und Schicksal wartet, profitiert wenig von Coaching; wer gestalten möchte, viel. ### Typische Anlässe und Lebensphasen In der Praxis sind es überschaubare, immer wiederkehrende Konstellationen, in denen Coaching besonders trägt: - **Trennungsentscheidung:** Sie überlegen, ob Sie sich trennen, und wollen Klarheit gewinnen, ohne sofort Anwälte einzuschalten. - **Trennungsphase:** Die Trennung ist ausgesprochen, aber wirtschaftliche, organisatorische und emotionale Folgen brauchen Sortierung. - **Scheidungsverfahren:** Sie sind anwaltlich vertreten, aber die Belastung des Verfahrens braucht Begleitung. - **Elternschaft nach Trennung:** Co-Parenting funktioniert nicht reibungslos – das Kind steht zwischen Konflikten. - **Patchwork-Konstellationen:** Neue Partner, gemeinsame und nicht-gemeinsame Kinder, Loyalitätsfragen. - **Erwachsene Kinder und Eltern:** Konflikte um Pflege, Erbe, Verantwortung in der Generationenfolge. - **Vorsorgesituationen:** Sie planen einen Ehevertrag, eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung und wollen die persönlichen Implikationen klären. [ Fragen? ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ### Grenzen: Wann Coaching nicht weiterhilft Coaching ersetzt keine Krisenintervention, keine Therapie und keine Strafanzeige. In akuten Belastungssituationen – schwere depressive Episoden, suizidale Gedanken, häusliche Gewalt, Suchtprobleme – ist therapeutische, ärztliche oder polizeiliche Hilfe der richtige Weg. Auch wenn ein konkreter rechtlicher Anspruch droht zu verjähren oder eine Frist abläuft, ist nicht Coaching, sondern sofortige anwaltliche Beratung gefragt. Ebenfalls problematisch ist Coaching, wenn es als Ersatz für klare Entscheidungen missbraucht wird – etwa um eine längst notwendige Trennung weiter aufzuschieben oder einer rechtlichen Auseinandersetzung auszuweichen. In diesen Fällen wird im Coaching offen benannt, was Sache ist, und der Weg zur passenden Hilfe geöffnet. Bevor wir starten, klären wir gemeinsam, ob Coaching in Ihrer Situation tatsächlich der passende Rahmen ist. Wenn nicht, sage ich Ihnen das offen und zeige geeignete Alternativen auf. ## Coaching-Felder rund ums Familienrecht Das Coaching-Spektrum reicht von der ersten Trennungsentscheidung bis zur Bewältigung komplexer Mehrgenerationenkonstellationen. Jedes Feld hat eigene Themen, eigene Dynamiken und eigene Erfolgskriterien. ### Trennungs- und Scheidungscoaching In Trennungssituationen begleitet Coaching die Phase zwischen erster Trennungsidee und endgültiger Entscheidung – und ebenso die Zeit nach dem Trennungsbeschluss bis zur rechtskräftigen Scheidung. Themen sind die persönliche Klärung, die Kommunikation mit dem Partner, der Umgang mit Eltern, Schwiegereltern und gemeinsamem Freundeskreis, die Vorbereitung wichtiger Gespräche und die Sortierung der eigenen Prioritäten für die anstehenden Verhandlungen. Im Verlauf des Scheidungsverfahrens entlastet Coaching durch Reflexion, hilft bei der Vorbereitung anwaltlicher Besprechungen und mediativer Gespräche und schafft Klarheit über die eigenen wirtschaftlichen und persönlichen Mindestbedingungen. Wer im Verfahren weiß, was ihm wichtig ist, verhandelt besser – und akzeptiert Ergebnisse, mit denen er auch in fünf Jahren noch leben kann. ### Co-Parenting- und Elterncoaching Nach einer Trennung bleibt Elternschaft. Co-Parenting-Coaching unterstützt getrennt lebende Eltern dabei, eine funktionierende gemeinsame Erziehungsverantwortung zu entwickeln – auch dann, wenn die Paarebene endgültig abgeschlossen ist. Inhalte sind die Gestaltung von Umgang und Aufenthalt, die Kommunikationsregeln zwischen den Elternteilen, der Umgang mit neuen Partnern und der Schutz der Kinder vor Loyalitätskonflikten. Elterncoaching im engeren Sinne arbeitet mit Eltern – allein oder gemeinsam – an konkreten Erziehungsfragen, Grenzziehung, Pubertätskonflikten oder dem Umgang mit besonderen Belastungen des Kindes. Es ersetzt keine Familientherapie, eröffnet aber einen geschützten Raum, in dem Eltern ihre Rolle reflektieren und an ihrer Wirksamkeit arbeiten können. ### Patchwork- und Familienkonflikt-Coaching In Patchwork-Familien treffen unterschiedliche Familiengeschichten, Loyalitäten und Erwartungen aufeinander. Wer ist hier Familie? Welche Rolle spielt ein neuer Partner gegenüber den Kindern aus erster Ehe? Wie verteilen sich Verantwortung, Zuwendung und finanzielle Beiträge? Coaching macht diese unsichtbaren Strukturen sichtbar und unterstützt die Entwicklung klarer, von allen Beteiligten getragener Regeln. Familienkonflikt-Coaching im weiteren Sinn umfasst Konflikte zwischen erwachsenen Geschwistern, mit den eigenen Eltern, in Erbsituationen oder rund um die Pflege eines Angehörigen. Diese Konflikte tragen oft jahrzehntelange Geschichten in sich und lassen sich nicht in einer Sitzung lösen – aber sie lassen sich bearbeiten, sortieren und in einen kommunikativen Rahmen bringen, der weiteren Schaden verhindert. ### Vorsorgecoaching: Lebenspartnerschaft, Ehevertrag, Vorsorge Vorsorge ist nicht nur eine juristische Aufgabe, sondern eine persönliche. Wer einen Ehevertrag schließt, eine Vorsorgevollmacht ausstellt oder ein Testament errichtet, trifft Entscheidungen, die im Ernstfall Familienbeziehungen prägen. Vorsorgecoaching klärt die persönlichen Werte und Wünsche, die hinter diesen Entscheidungen stehen, und schafft die Grundlage für eine juristische Umsetzung, die sich für alle Beteiligten stimmig anfühlt. Das ist besonders dann relevant, wenn Konflikte absehbar sind – etwa bei der Bevorzugung eines Kindes im Testament, bei der Übertragung eines Unternehmens, bei Patchwork-Erbfällen oder bei Pflegekonstellationen, in denen ein Kind die Hauptlast trägt. Wer diese Themen rechtzeitig bespricht, vermeidet die Eskalationen, die später anwaltlich kaum noch zu glätten sind. Welches Coaching-Feld zu Ihrer Situation passt, klären wir im Erstgespräch – häufig sind es zwei oder drei Themen, die zusammen bearbeitet werden. [ Kontaktieren Sie mich! ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/02/herz.svg "herz - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ## Ablauf eines Coaching-Prozesses Ein Coaching-Prozess folgt einer klaren Struktur, lässt aber innerhalb dieser Struktur viel Raum für die individuelle Situation. Üblicherweise umfasst er zwischen drei und zehn Sitzungen, verteilt über mehrere Wochen oder Monate. Die einzelne Sitzung dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten und findet in Präsenz oder online statt. ### Erstgespräch und Auftragsklärung Am Anfang steht ein ausführliches Erstgespräch, in dem Sie Ihre Situation schildern, Ihre Anliegen benennen und gemeinsam mit mir prüfen, ob Coaching der passende Rahmen ist. Wir klären, welche Themen bearbeitet werden sollen, welches Ziel angestrebt wird und welche Methoden dafür sinnvoll sind. Dieser sogenannte Coaching-Vertrag wird schriftlich festgehalten – darin geht es um Themen, Ziele, Honorar, Anzahl der Sitzungen, Vertraulichkeit und die Möglichkeit, das Coaching jederzeit zu beenden. Wesentlich ist die Trennung von Anliegen und Auftrag: Ein Anliegen wie „ich weiß nicht, wie es weitergehen soll“ wird übersetzt in einen konkreten Auftrag wie „in den nächsten sechs Wochen entwickle ich Klarheit darüber, welche der drei Wohnoptionen für mich tragfähig ist“. Diese Konkretisierung macht den Erfolg des Coachings überprüfbar. ### Coaching-Sitzungen: Struktur und Methoden Jede einzelne Sitzung folgt einem ähnlichen Aufbau: kurzer Rückblick auf die Zeit seit dem letzten Termin, Fokussierung auf das Thema dieser Sitzung, vertiefte Arbeit mit passenden Methoden, Sicherung der Ergebnisse und Vereinbarung konkreter Schritte für die Zeit bis zur nächsten Sitzung. Die Methoden reichen von lösungs- und ressourcenorientierten Fragetechniken über systemische Aufstellungsarbeit bis zu konkreten Kommunikationsübungen. Welche Methoden zum Einsatz kommen, richtet sich nach Ihrem Anliegen und Ihrer Vorliebe. Häufig genutzte Ansätze im familienrechtlichen Coaching sind: - **Lösungsorientierte Fragetechnik:** Fokus auf Ressourcen, gelungene Ausnahmen und nächste konkrete Schritte – statt langer Problemanalyse. - **Systemische Perspektivwechsel:** Sichtbarmachen, wie eine Situation aus der Sicht des Partners, der Kinder oder weiterer Beteiligter aussieht. - **Werteklärung:** Erarbeiten, was Ihnen in der konkreten Lebensphase wirklich wichtig ist – als Grundlage für Verhandlungs- und Mediationspositionen. - **Kommunikationsmodelle:** Übung schwieriger Gespräche, Vorbereitung von Konfliktsituationen, Entwicklung einer eigenen Sprache für die neue Familienkonstellation. - **Entscheidungsmatrizen:** Strukturierte Bewertung mehrerer Optionen – etwa Wohnort, Betreuungsmodell oder berufliche Neuausrichtung. - **Skalierungsfragen:** Sichtbarmachen kleiner Veränderungen und Fortschritte, die im Alltag oft übersehen werden. Der gemeinsame Nenner ist die Haltung: Sie sind die Expertin oder der Experte für Ihr Leben. Meine Rolle ist es, Fragen zu stellen, die Sie selbst noch nicht gestellt haben, blinde Flecken sichtbar zu machen und Sie dabei zu unterstützen, Ihre eigenen Antworten zu finden. Coaching erzeugt nicht Erkenntnis durch Belehrung, sondern durch Reflexion. ### Abschluss und Transfer in den Alltag Am Ende des Coachings steht eine Abschlusssitzung, in der wir das Erreichte überprüfen, das Gelernte sichern und überlegen, wie die Erkenntnisse im Alltag verankert bleiben. Häufig wird vereinbart, dass nach einigen Monaten ein Auffrischungstermin stattfindet – nicht, weil das Coaching unvollständig wäre, sondern weil Veränderungen Zeit brauchen und sich an neuen Situationen bewähren müssen. Wer den Coaching-Prozess für sich vorbereiten möchte, sammelt schon vorab seine wichtigsten Fragen schriftlich – das macht das Erstgespräch deutlich produktiver. [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/02/herz.svg "herz - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ## Coaching neben anwaltlicher Beratung – die rechtliche Abgrenzung Anwalt und Coach in einer Person zu vereinen ist möglich, verlangt aber eine klare Trennung der Tätigkeiten und Rollen. Die Pflicht zur Trennung folgt aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz, der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung der Rechtsanwälte. Für Sie als Mandantin oder Mandant heißt das vor allem eines: Sie wissen jederzeit, in welcher Rolle ich Ihnen gegenübersitze – und welche rechtlichen Konsequenzen daran hängen. ### Coaching ist keine Rechtsdienstleistung Eine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG ist jede konkrete Tätigkeit, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Coaching arbeitet ausdrücklich nicht so: Es bewertet keine Ansprüche, prüft keine Verträge, errechnet keinen Unterhalt und beurteilt keine Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens. Wo solche Fragen auftauchen, wird das Coaching unterbrochen und – wenn Sie es wünschen – in ein anwaltliches Mandat überführt, das auf einem getrennten Vertrag und einer separaten Honorarvereinbarung beruht. Diese saubere Trennung schützt Sie doppelt. Sie verhindert, dass Sie für anwaltliche Leistungen ohne die berufsrechtlichen Sicherungsmechanismen bezahlen – etwa ohne die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die für Rechtsanwälte gesetzlich vorgeschrieben ist. Und sie sichert die Klarheit der Coaching-Beziehung, in der nicht juristisch geurteilt, sondern persönlich begleitet wird. ### Trennung der Rollen Anwalt und Coach – warum sie wichtig ist Wer einen Menschen als Coach begleitet, kann ihn in derselben Angelegenheit grundsätzlich nicht zugleich als Anwalt vertreten. Dies entspricht dem berufsrechtlichen Grundsatz der Interessenwahrung und der Funktionstrennung. Sind Sie also bei mir bereits in anwaltlicher Vertretung in einer Trennungssache, übernehme ich für genau diese Sache nicht zusätzlich ein Coaching – wohl aber für angrenzende persönliche Themen, die nicht im rechtlichen Mandat liegen. Auch umgekehrt gilt: Ergibt sich aus dem Coaching, dass Sie anwaltliche Vertretung benötigen, vermittele ich Sie bei Interessenkonflikten an eine geeignete Kollegin oder einen geeigneten Kollegen. Diese Trennung mag auf den ersten Blick umständlich wirken – sie ist aber die Voraussetzung dafür, dass beide Rollen ihre Wirkung entfalten können. ### Vertraulichkeit im Coaching Anwaltliche Vertraulichkeit ist durch § 43a Abs. 2 BRAO und durch das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO besonders abgesichert. Die anwaltliche Schweigepflicht ist eines der stärksten Berufsgeheimnisse des deutschen Rechts. Für Coaching gilt diese gesetzlich abgesicherte Schweigepflicht nicht im selben Umfang – das ist eine wichtige Information, die jeder Anbieter offen kommunizieren sollte. Ich verpflichte mich im Coaching-Vertrag jedoch ausdrücklich zur Vertraulichkeit über alle Inhalte des Coachings und behandle Coaching-Gespräche mit derselben Sorgfalt wie ein anwaltliches Mandantengespräch. Was Sie mir im Coaching anvertrauen, wird ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung in keiner Weise weitergegeben. Wenn Sie unsicher sind, welche Inhalte besser ins Coaching und welche ins anwaltliche Mandat gehören, sprechen Sie das vor Beginn offen an – wir klären das transparent. [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ## Kosten, Dauer und Rahmen Coaching ist eine private Dienstleistung. Es wird grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung, der Verfahrenskostenhilfe oder einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Diese Tatsache spricht weder für noch gegen Coaching – sie macht aber deutlich, dass Sie sich vorab über Kosten, Umfang und Zielsetzung im Klaren sein sollten. ### Honorarmodelle und Kostenfaktoren Coaching-Honorare orientieren sich am Stundensatz und an der Qualifikation des Coachs. Für erfahrene Coachs mit anerkannter Ausbildung und einschlägigem fachlichem Hintergrund bewegen sich Stundensätze in Deutschland häufig zwischen 150 und 300 Euro netto. Pauschalmodelle sind möglich – etwa ein Trennungs-Coaching-Paket mit definierter Anzahl Sitzungen und festem Gesamthonorar. Die genaue Höhe der Vergütung wird im Coaching-Vertrag schriftlich festgehalten und ist anders als anwaltliche Vergütung nicht gesetzlich geregelt. Zu unterscheiden vom Coaching-Honorar ist das anwaltliche Honorar, das nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Honorarvereinbarung abgerechnet wird, wenn aus dem Coaching ein Mandat entsteht. Diese beiden Honorarstränge laufen getrennt – das macht die Kostenstruktur transparent und nachvollziehbar. ### Dauer eines typischen Coaching-Prozesses Die Dauer eines Coaching-Prozesses richtet sich nach Ihrem Anliegen. Ein eng umrissener Auftrag – etwa die Vorbereitung eines schwierigen Gesprächs – kann in drei bis fünf Sitzungen abgeschlossen sein. Ein umfassenderer Trennungs- und Klärungsprozess umfasst typischerweise sechs bis zehn Sitzungen über drei bis sechs Monate. Längerfristige Begleitungen sind möglich, sollten aber regelmäßig auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden. Wichtig ist eine grundsätzliche Haltung: Coaching ist auf Wirksamkeit ausgelegt, nicht auf Abhängigkeit. Das Ziel ist nicht die längst mögliche Begleitung, sondern Ihre Selbstwirksamkeit nach Abschluss des Prozesses. Bezüglich des Settings gibt es verschiedene Möglichkeiten, die zur Lebensrealität passen sollten. Online-Coaching per Videogespräch ist heute etabliert und eignet sich besonders bei räumlicher Trennung, engen Zeitfenstern oder dem Wunsch nach maximaler Diskretion. Präsenztermine bieten mehr Raum für nonverbale Wahrnehmung, bestimmte methodische Arbeiten und eine deutlichere Trennung zwischen Coaching-Setting und Alltag. Auch Mischformen sind möglich – etwa eine Präsenz-Auftaktsitzung, gefolgt von Online-Terminen und einem Präsenz-Abschluss. Die Frequenz wird Ihrer Situation angepasst: in belasteten Phasen häufig wöchentlich, in Reflexionsphasen alle zwei bis vier Wochen. Pausen zwischen Sitzungen sind kein Stillstand, sondern Teil des Prozesses – Veränderungen brauchen Zeit, um sich im Alltag zu bewähren. Bevor Sie sich entscheiden, lohnt sich ein schriftliches Honorarkonzept und eine klare Erwartungsabstimmung über Anzahl und Frequenz der Sitzungen. ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/02/herz.svg "herz - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ## Coaching im Verhältnis zu Mediation, Therapie und anwaltlicher Vertretung Coaching ist keines der genannten Formate und kann auch nicht durch sie ersetzt werden – ebenso wenig wie Coaching diese ersetzen kann. Es ergänzt sie, läuft parallel zu ihnen oder bereitet sie vor. ### Coaching ergänzt – ersetzt aber nicht Anwaltliche Vertretung sichert Ihre rechtlichen Ansprüche und führt das Verfahren – auch dann, wenn Sie persönlich keinen Konflikt austragen wollen. Mediation strukturiert das Gespräch zwischen zwei Konfliktparteien mit dem Ziel einer gemeinsamen Vereinbarung. Therapie behandelt psychische Erkrankungen mit den Mitteln der Heilkunde. Coaching arbeitet daneben an Ihrer persönlichen Klarheit, Ihrer Kommunikation und Ihren Entscheidungen. Häufig sind zwei oder drei dieser Formate parallel sinnvoll. Eine begleitende Therapie während einer hochbelasteten Trennung; ein Coaching zur Vorbereitung der Mediationssitzungen; eine anwaltliche Vertretung, die das gerichtliche Verfahren führt und mit dem Coaching nichts zu tun hat. Wichtig ist, dass jedes Format bei einer Person liegt, die es professionell beherrscht – und dass die Übergänge transparent kommuniziert werden. ### Wann der Wechsel ins anwaltliche Mandat oder zur Therapie sinnvoll ist Aus dem Coaching ergeben sich häufig Punkte, die ein anwaltliches Mandat erforderlich machen – etwa wenn ein Antrag bei Gericht gestellt, ein Vertrag entworfen oder eine konkrete Frist gewahrt werden muss. In diesen Fällen wird das Coaching unterbrochen oder beendet, und ein gesondertes anwaltliches Mandat tritt an seine Stelle. Sind Sie schon in anwaltlicher Vertretung, läuft das Coaching parallel weiter, soweit es keinen Interessenkonflikt gibt. Zeigen sich im Coaching Hinweise auf eine therapeutisch behandlungsbedürftige Belastung – anhaltende Antriebslosigkeit, Schlafstörungen, suizidale Gedanken, Suchtthemen – wird das offen angesprochen und der Wechsel zu einer geeigneten therapeutischen Begleitung angeboten. Coaching versteht sich dabei nicht als Konkurrenz zur Therapie, sondern als Türöffner: Es hilft Menschen, die professionelle Unterstützung anzunehmen, die sie tatsächlich brauchen. Ähnlich verhält es sich beim Übergang in eine Mediation: Wenn aus einer einzelpersonalen Klärung der Wunsch wird, mit der anderen Seite eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten, kann das Coaching in eine Mediation überführt oder durch eine externe Mediation ergänzt werden. Die Übergänge zwischen den Formaten werden offen kommuniziert, damit jede Begleitung ihren eigenen Wirkungsraum behält. Welche Kombination für Sie passt, ist Teil der Auftragsklärung im Erstgespräch – und kann sich im Verlauf verändern, wenn neue Themen auftauchen. [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/02/herz.svg "herz - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ![Rechtsanwältin Familienrecht Christina Erhardt-Burns Bad Kreuznach](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2024/10/christina-erhardt-burns-1-768.jpg "Rechtsanwältin Familienrecht Christina Erhardt-Burns Bad Kreuznach - Law and Mediaton - Law and Mediaton") **English Language** counseling possible ## Ihr Rechtsanwalt im Familienrecht – Coaching als zweite Säule meiner Begleitung Als Rechtsanwalt im Familienrecht verbinde ich langjährige familienrechtliche Praxis mit einer fundierten Coaching-Ausbildung. Diese Doppelqualifikation erlaubt es mir, Sie nicht nur juristisch zu vertreten, sondern Sie auch persönlich durch die Umbruchsituationen zu begleiten, die familienrechtliche Themen typischerweise mit sich bringen. Schwerpunkte meiner Coaching-Tätigkeit sind Trennungs- und Scheidungsbegleitung, Co-Parenting-Coaching, Patchwork- und Familienkonfliktarbeit sowie Vorsorgecoaching im Rahmen von Eheverträgen, Vollmachten und Testamenten. Anwaltliche und Coaching-Tätigkeit halte ich strikt getrennt. Beide Leistungen werden auf eigener Vertragsgrundlage erbracht, mit eigenständigem Honorarmodell und unter Beachtung der berufsrechtlichen Anforderungen aus RDG, BRAO und BORA. Coaching findet in Präsenz und online statt, anwaltliche Beratung bundesweit. Wo aus dem Coaching ein anwaltliches Mandat in eigener Sache nicht möglich ist, arbeite ich mit einem bewährten Netzwerk erfahrener familienrechtlicher Kolleginnen und Kollegen zusammen. Stehen Sie vor einer familiären Veränderung und überlegen, ob Coaching, anwaltliche Beratung oder eine Kombination der passende Weg ist, klären wir das in einem unverbindlichen Erstgespräch. Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie sich den Raum, den Ihre Entscheidung verdient. [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/02/herz.svg "herz - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ## FAQs – Häufig gestellte Fragen zu Coaching im Familienrecht Worin unterscheidet sich Coaching von einer anwaltlichen Beratung? Anwaltliche Beratung gibt rechtliche Antworten auf konkrete Fragen Ihres Falls – sie bewertet Ansprüche, prüft Verträge, errechnet Unterhalt, vertritt vor Gericht. Coaching arbeitet daneben an Ihrer persönlichen Klarheit, an Kommunikation und Entscheidungsfindung. Es trifft keine rechtlichen Bewertungen und ersetzt keine Rechtsberatung. Beide Leistungen können sich ergänzen, sind aber rechtlich und vertraglich getrennt. Ersetzt Coaching die anwaltliche Beratung im Familienrecht? Nein. Coaching ist keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG und ersetzt weder die anwaltliche Beratung noch die anwaltliche Vertretung. Wo konkrete rechtliche Fragen auftauchen – Unterhalt, Vermögensteilung, Sorgerecht, Verfahrenshandlungen – bedarf es einer anwaltlichen Tätigkeit auf eigener Vertragsgrundlage. Coaching kann diese Beratung vorbereiten, begleiten und persönlich entlasten, sie aber nicht ersetzen. Ist Coaching beim Anwalt vertraulich? Coaching unterliegt nicht automatisch der anwaltlichen Schweigepflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO, die das Berufsgeheimnis der Rechtsanwälte besonders absichert. Im Coaching-Vertrag wird Vertraulichkeit jedoch ausdrücklich vereinbart, und die Inhalte werden mit derselben Sorgfalt behandelt wie ein anwaltliches Mandantengespräch. Welche Informationen unter welchen Schutz fallen, wird vor Beginn transparent geklärt. Was kostet ein Coaching im familienrechtlichen Kontext? Coaching-Honorare bewegen sich für erfahrene Coachs in Deutschland typischerweise zwischen 150 und 300 Euro netto pro Stunde. Sitzungen dauern in der Regel 60 bis 90 Minuten. Üblich sind drei bis zehn Sitzungen über mehrere Wochen oder Monate. Pauschalmodelle sind möglich. Coaching wird grundsätzlich nicht von Krankenkassen, Verfahrenskostenhilfe oder Rechtsschutzversicherungen übernommen. Wie viele Sitzungen brauche ich? Das hängt von Ihrem Anliegen ab. Ein eng umrissener Auftrag – etwa die Vorbereitung eines schwierigen Gesprächs oder einer Mediationssitzung – ist oft in drei bis fünf Sitzungen abgeschlossen. Ein umfassender Trennungs- und Klärungsprozess umfasst typischerweise sechs bis zehn Sitzungen. Die genaue Zahl wird im Erstgespräch geschätzt und kann im Verlauf angepasst werden. Kann ich Coaching und anwaltliche Vertretung beim selben Anwalt bekommen? Grundsätzlich nicht in derselben Sache. Wer Sie als Coach begleitet, kann Sie in derselben Angelegenheit nicht zugleich als Anwalt vertreten – das folgt aus dem Grundsatz der Interessenwahrung. Coaching für angrenzende persönliche Themen neben einem laufenden anwaltlichen Mandat in einer anderen Sache ist möglich, ebenso die spätere Vermittlung an eine geeignete Kollegin oder einen geeigneten Kollegen, wenn ein anwaltliches Mandat entsteht. Ist Coaching dasselbe wie Mediation? Nein. Mediation ist ein nach dem Mediationsgesetz strukturiertes Verfahren zwischen Konfliktparteien mit dem Ziel einer gemeinsamen Vereinbarung – allparteilich und ergebnisoffen. Coaching arbeitet typischerweise mit einer Person an deren Klarheit, Entscheidungen und Kommunikation. Beide Formate können sich ergänzen: Coaching kann eine Mediation vorbereiten oder begleiten, ersetzt sie aber nicht. Brauche ich eine Coaching-Sitzung in Präsenz oder reicht online? Beides ist möglich und etabliert. Online-Coaching eignet sich besonders bei räumlicher Trennung, bei zeitlich engem Rahmen oder wenn ein bestimmter Anbieter ortsfern arbeitet. Präsenzsitzungen erlauben mehr Raum für nonverbale Wahrnehmung und intensive Methoden. Die Wirksamkeit hängt nicht vom Format, sondern von Ihrer Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit dem eigenen Thema ab. Welche Qualifikation sollte ein familienrechtlicher Coach haben? „Coach“ ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung. Achten Sie auf eine anerkannte Coaching-Ausbildung, einschlägige Berufserfahrung im familienrechtlichen Umfeld und eine transparente Trennung von Coaching- und Beratungstätigkeit. Verbandszugehörigkeit – etwa zu einem der größeren Coaching-Verbände in Deutschland – kann ein Anhaltspunkt sein, ersetzt aber nicht die persönliche Passung im Erstgespräch. Wann ist der richtige Zeitpunkt, mit Coaching zu beginnen? Es gibt keinen objektiv „richtigen“ Zeitpunkt. Coaching kann in der frühen Trennungsphase ebenso hilfreich sein wie während eines laufenden Verfahrens oder in der Zeit danach. Entscheidend ist Ihre Bereitschaft, an der eigenen Klarheit zu arbeiten. Wenn Sie merken, dass Sie sich im Kreis drehen, wichtige Entscheidungen vermeiden oder kommunikativ feststecken, ist das ein guter Moment, ein Erstgespräch zu vereinbaren. [ Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ](https://law-and-mediation.de/#kontakt) --- ### [Sitemap](https://law-and-mediation.de/sitemap/) **Published:** Februar 24, 2026 **Author:** MZ-ommatic-2026 **Content:** # Sitemap ## Seiten - [Mediation](https://law-and-mediation.de/mediation/) - [Coaching Familienrecht](https://law-and-mediation.de/coaching-familienrecht/) - [Rechtsanwalt bei Scheidung für Mainz](https://law-and-mediation.de/rechtsanwalt-bei-scheidung-fuer-mainz/) - [Rechtsanwalt bei Scheidung für Ingelheim](https://law-and-mediation.de/rechtsanwalt-bei-scheidung-fuer-ingelheim/) - [test](https://law-and-mediation.de/test/) - [Sitemap](https://law-and-mediation.de/sitemap/) - [Rechtsanwalt bei Scheidung für Wörrstadt](https://law-and-mediation.de/rechtsanwalt-bei-scheidung-fuer-woerrstadt/) - [Rechtsanwalt bei Scheidung für Guldental](https://law-and-mediation.de/rechtsanwalt-bei-scheidung-fuer-guldental/) - [Rechtsanwalt bei Scheidung für Weinsheim](https://law-and-mediation.de/rechtsanwalt-bei-scheidung-fuer-weinsheim/) - [Rechtsanwalt bei Scheidung für Roxheim](https://law-and-mediation.de/rechtsanwalt-bei-scheidung-fuer-roxheim/) - [Rechtsanwalt bei Scheidung für Bad Münster](https://law-and-mediation.de/rechtsanwalt-bei-scheidung-fuer-bad-muenster/) - [Rechtsanwalt bei Scheidung für Alzey](https://law-and-mediation.de/rechtsanwalt-bei-scheidung-fuer-alzey/) - [Rechtsanwalt bei Scheidung für Bad Sobernheim](https://law-and-mediation.de/rechtsanwalt-bei-scheidung-fuer-bad-sobernheim/) - [Rechtsanwalt bei Scheidung für Bingen](https://law-and-mediation.de/rechtsanwalt-bei-scheidung-fuer-bingen/) - [Rechtsanwalt bei Scheidung für Bad Kreuznach](https://law-and-mediation.de/familienrecht-anwalt-scheidung-fuer-bad-kreuznach/) - [Blogbeiträge](https://law-and-mediation.de/blogbeitraege/) - [kundenbewertungen](https://law-and-mediation.de/kundenbewertungen/) - [Startseite](https://law-and-mediation.de/) - [Unterhalt](https://law-and-mediation.de/unterhalt/) - [Sorgerecht & Umgang](https://law-and-mediation.de/sorgerecht-umgang/) - [Internationales Familienrecht](https://law-and-mediation.de/internationales-familienrecht/) - [Scheidungsfolgenvereinbarungen](https://law-and-mediation.de/scheidungsfolgenvereinbarungen/) - [Unternehmerscheidung](https://law-and-mediation.de/unternehmerscheidung/) - [Einvernehmliche Scheidungen](https://law-and-mediation.de/einvernehmliche-scheidungen/) - [Eheverträge](https://law-and-mediation.de/ehevertraege/) - [In den Medien](https://law-and-mediation.de/medien/) - [Datenschutzerklärung](https://law-and-mediation.de/datenschutzerklaerung/) - [Impressum](https://law-and-mediation.de/impressum/) ## Beiträge - [Reform zum Kindschaftsrecht: Was der Gesetzentwurf zum KiMoG für Familien bedeutet](https://law-and-mediation.de/reform-zum-kindschaftsrecht-was-der-gesetzentwurf-zum-kimog-fuer-familien-bedeutet/) - [Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses bei getrennten Eltern](https://law-and-mediation.de/anspruch-auf-herausgabe-des-kinderreisepasses/) - [Das Wechselmodell im Familienrecht: rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen](https://law-and-mediation.de/das-wechselmodell-im-familienrecht-rechtliche-grundlagen-und-voraussetzungen/) - [Einvernehmliche Scheidung: Mit klaren Absprachen deutlich Kosten sparen](https://law-and-mediation.de/einvernehmliche-scheidung-mit-klaren-absprachen-deutlich-kosten-sparen/) --- ### [kundenbewertungen](https://law-and-mediation.de/kundenbewertungen/) **Published:** November 7, 2025 **Author:** Christina Ehrhardt-Burns **Content:** # Informationen zur Echtheit von Kundenbewertungen Es erfolgt keine Überprüfung der Echtheit der eingeblendeten Google-Bewertungen. Die Bewertungen – gute wie schlechte – werden unverändert angezeigt, so wie sie sich auch bei Google-Maps darstellen. --- ### [In den Medien](https://law-and-mediation.de/medien/) **Published:** Juli 20, 2022 **Author:** Christina Ehrhardt-Burns **Content:** ![Professional woman with blonde hair wearing a navy blazer sits at a desk with a computer monitor, looking at the camera.](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2026/07/christina-ehrhardt-burns-178-768x768-1.webp "christina-ehrhardt-burns-178-768x768 - Law and Mediaton - Law and Mediaton") # In den Medien ## Podcasts & Rundfunk Wusstet ihr, dass es mittlerweile eine ganze Reihe interessanter Podcasts zum Thema Recht gibt? Die Podcasts finden nicht nur Zuhörer unter juristischen Fachleuten. Ein Großteil der Formate richtet sich gezielt an „Laien“. Inhaltlich kurzweilig und verständlich aufbereitet, kann sich so jede\*r über die aktuelle Rechtssprechung auf dem Laufenden halten und vor allem auch praktische Tipps für den privaten und beruflichen Alltag mitnehmen. Ich bin großer Fan vieler solcher Podcast-Formate und freue mich daher immer sehr, wenn ich als Gast in Podcasts, aber auch im Rundfunk oder als Interviewpartnerin in Fachzeitschriften mein Fachwissen mit einbringen darf. ## (R)ECHT INTERESSANT: Hosen runter! Von Scham, Selbsterkenntnis und (Um-)Wegen in ein glückliches Anwaltsleben Du kannst dir den Podcast natürlich auch direkt bei Spotify, Deezer, Apple sowie weiteren Anbietern anhören: [ ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/08/logo-spotify.svg "logo-spotify - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ](https://open.spotify.com/episode/45V7yk4nHBFggQ5gfo7LYj) [ ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/08/logo-deezer.svg "logo-deezer - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ](https://deezer.page.link/cQXWReN1ucwhFkBt7) [ ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/08/logo-amazon-music.svg "logo-amazon-music - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ](https://music.amazon.de/podcasts/2fc9693b-dc0f-4e14-ad93-6fde984dd5f2/episodes/fe258d79-073d-4882-a15e-3e266eca21a2/r-echt-interessant-folge-67-hosen-runter-von-scham-selbsterkenntnis-und-um--wegen-in-ein-gl%C3%BCckliches-anwaltsleben) [ ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/08/logo-apple-podcasts.svg "logo-apple-podcasts - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ](https://podcasts.apple.com/de/podcast/r-echt-interessant/id1535013664) [ ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/08/logo-podimo.svg "logo-podimo - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ](https://podimo.com/de/shows/240fc812-0674-419e-8247-33b8cebf0975) ## Kinder sind Goldwert: Was Eltern über das Vermögen ihres Kindes wissen müssen! Du kannst dir den Podcast natürlich auch direkt bei Spotify, Deezer, Apple sowie weiteren Anbietern anhören: [ ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/08/logo-spotify.svg "logo-spotify - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ](https://open.spotify.com/episode/5kmqJeOjrv356onBeULY8u?si=3f511ea57547487f) [ ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/08/logo-apple-podcasts.svg "logo-apple-podcasts - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ](https://podcasts.apple.com/tc/podcast/was-eltern-%C3%BCber-das-verm%C3%B6gen-ihres-kindes-wissen-m%C3%BCssen/id1559924648?i=1000558706408) [ ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/08/logo-podimo.svg "logo-podimo - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ](https://podimo.com/de/shows/b6082fd9-df68-4fcb-a8dd-788c1c4c80e7) ## Kinder sind Goldwert: Wer kümmert sich um mich und meine Kinder, wenn mir etwas passiert? Du kannst dir den Podcast natürlich auch direkt bei Spotify, Deezer, Apple sowie weiteren Anbietern anhören: [ ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/08/logo-spotify.svg "logo-spotify - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ](https://open.spotify.com/episode/4qxlINR6DZxbeY5eK8gtvM?go=1&sp_cid=cee7416aea89aabd6daeff2e84813d70&utm_source=embed_player_p&utm_medium=desktop&nd=1) [ ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/08/logo-apple-podcasts.svg "logo-apple-podcasts - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ](https://podcasts.apple.com/tc/podcast/was-eltern-%C3%BCber-das-verm%C3%B6gen-ihres-kindes-wissen-m%C3%BCssen/id1559924648?i=1000558706408) [ ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/08/logo-podimo.svg "logo-podimo - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ](https://podimo.com/de/shows/b6082fd9-df68-4fcb-a8dd-788c1c4c80e7) ## Kinder sind Goldwert: Wir heiraten und jetzt? Du kannst dir den Podcast natürlich auch direkt bei Spotify, Deezer, Apple sowie weiteren Anbietern anhören: [ ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/08/logo-spotify.svg "logo-spotify - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ](https://open.spotify.com/episode/038dGFpDtUIl9fVPh2x6EY?si=rxX317sHSNCvjPwWqTqMCg&nd=1) [ ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/08/logo-apple-podcasts.svg "logo-apple-podcasts - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ](https://podcasts.apple.com/tc/podcast/wir-heiraten-und-jetzt/id1559924648?i=1000579810903) [ ![](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/08/logo-podimo.svg "logo-podimo - Law and Mediaton - Law and Mediaton") ](https://podimo.com/de/shows/b6082fd9-df68-4fcb-a8dd-788c1c4c80e7) ## Radiointerview bei Antenne Mainz: bei "Chef on air" [Radiointerview jetzt anhören!](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/11/220926_Christina-Ehrhardt-Burns_Rechtsanwa¨ltin.mp3) ## Interview in der Fachinfo-Broschüre ffi Verlag - Erfolg als Einzelanwalt [Zum Artikel](https://law-and-mediation.de/wp-content/uploads/2022/11/FFI_Erfolg_als_Einzelanwalt-Ausschnitt.pdf) --- ### [Rechtsanwalt bei Scheidung für Mainz](https://law-and-mediation.de/rechtsanwalt-bei-scheidung-fuer-mainz/) **Published:** Mai 21, 2026 **Author:** MZ-ommatic-2026 --- ### [Rechtsanwalt bei Scheidung für Ingelheim](https://law-and-mediation.de/rechtsanwalt-bei-scheidung-fuer-ingelheim/) **Published:** Mai 21, 2026 **Author:** MZ-ommatic-2026 --- ### [test](https://law-and-mediation.de/test/) **Published:** März 10, 2026 **Author:** MZ-ommatic-2026 **Content:** Name E-Mail Telefon Nachricht Datenschutzerklärung Ich habe die [Datenschutzerklärung](/datenschutz/) zur Kenntnis genommen und akzeptiert. 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